Erfahrungsberichte

Berichte

Auf den folgenden Seiten finden Sie Artikel von Absolventen der FFA, die berichten inwieweit Ihnen das Studium eines fremden Rechtsgebietes weitergeholfen hat und welche Möglichkeiten sich mit der Zusatzqualifikation aus der FFA bieten können.

Bitte schauen Sie regelmäßig vorbei, die Seite wird ständig aktualisiert!


Auszüge:

Barbara S.

"Die Vorbereitung auf eine internationale juristische Karriere wird durch die Dozenten der FFA, die allesamt Muttersprachler sind, in hochwertiger Art und Weise gewährleistet. Für mich war die FFA-Ausbildung eine durchaus anspruchsvolle, aber auch sehr wertvolle Erfahrung. Ich kann das FFA-Studium allen, die ein Interesse an einer international geprägten juristischen Ausbildung haben, ausdrücklich empfehlen!"

Tanja B.

"Die FFA bietet hier hervorragende Möglichkeiten und Vorbereitungen auf das spätere Berufsleben. (...) Ich kann nur jede/n ermutigen, der/die Spaß an Internationalität hat, dies insb. als Jurist/in konsequent zu verfolgen - es lohnt sich sehr!"

Björn M.

"Die FFA ersetzt kein Studium des ausländischen Rechts im Ausland selbst. Aber wer beabsichtigt, ein oder zwei Semester im Ausland zu verbringen, erwirbt mit der entsprechenden FFA einen ausgesprochen wertvollen Grundstock, der den Soforteinstieg in die fremden Vorlesungen ermöglicht."

Raphaela S.

"Die FFA ist für all diejenigen Student(inn)en, die Lust haben, über das Studium des deutschen Rechts hinaus den Blick über den Tellerrand zu wagen. Wer vorhat, später international zu arbeiten, sollte diese Chance an der Universität Trier nutzen und die vier Semester an zusätzlichem Aufwand investieren."

Fabian L.

Die FFA ist eine wunderbare Chance, sich mit einem ausländischen Rechtssystem vertraut zu machen und darauf aufbauend, einen Auslandsaufenthalt (Praktikum oder Erasmusaustausch) in das deutsche juristische Studium zu integrieren.


Erfahrungsberichte:

Barbara S.

Abgeschlossene FFA:

Anglo-Amerikanisches Recht und Französisches Recht

Internationale Stationen: 

Auslandssemester (Erasmus) in Lund/Schweden

aktuelle Berufstätigkeit:

Wiss. Mit./Doktorandin

Erfahrungsbericht:

Natürlich bedeutet die Zusatzqualifikation FFA einen Mehraufwand gegenüber dem eigentlichen Jura-Studium. Diese Tatsache sollte jedoch meiner Meinung nach keineswegs vom FFA-Studium abhalten.

Aus meiner Sicht lohnt sich dieser Mehraufwand nämlich in vielerlei Hinsicht: Ein Abschluss der FFA führt nicht nur dazu, dass der Freiversuch des ersten Staatsexamens um zwei Semester nach hinten verschoben werden kann und diese besondere Qualifikation im Lebenslauf gut aussieht.

Darüber hinaus dient die FFA insbesondere der Erlangung bzw. Vertiefung fachspezifischer Sprachkenntnisse und ist daher die ideale Vorbereitung für einen Auslandsaufenthalt im entsprechenden Sprachraum.

Das Jura-Studium über das eigene Rechtssystem hinaus ist des Weiteren nicht nur deswegen eine wichtige Erfahrung, weil durch das Kennen- und Verstehenlernen anderer Rechtssysteme der eigene Wissenshorizont erweitert wird.

Auch in rein praktischer Hinsicht ist die Kenntnis internationaler Rechtssysteme sehr bedeutend, da viele juristische Tätigkeiten immer internationaler geprägt sind. Die Vorbereitung auf eine internationale juristische Karriere wird durch die Dozenten der FFA, die allesamt Muttersprachler sind, in hochwertiger Art und Weise gewährleistet.

Für mich war die FFA-Ausbildung eine durchaus anspruchsvolle, aber auch sehr wertvolle Erfahrung. Ich kann das FFA-Studium allen, die ein Interesse an einer international geprägten juristischen Ausbildung haben, ausdrücklich empfehlen!

Tanja B.

Abgeschlossene FFA:

Anglo-Amerikanisches Recht und Französisches Recht

Internationale Stationen: 

Praktika:

  • Vertretung des Landes NRW bei der Europäischen Union in Brüssel
  • Amerikanische Anwaltskanzlei in Jefferson City, Missouri, USA

Auslandsstudium: Erasmus/Socrates-Jahr in Orléans (Frankreich)

Mitarbeitertätigkeit am IUTR Uni Trier: Kooperation (Workshop) mit Universität Utrecht / NL

Referendarstationen:

  • Intern. Großkanzlei in Hamburg
  • Europäisches Patentamt (Abt. Recht) in München

Aktuelle Berufstätigkeit:

Internationale Großkanzlei in München (britisch/deutsch/amerikanisch)

Erfahrungsbericht:

(Rechts-)Sprache und Spezialisierungen sind in der heutigen Berufswelt von Juristen meiner Ansicht nach unerlässlich! Am häufigsten gefragt ist sicherlich (Rechts-) Englisch - so ist dies in wohl allen internationalen Großkanzleien zumeist tägliche Arbeitssprache (englischsprachige Verträge, Emails, Kollegen aus verschiedenen Büros weltweit etc....)! Aber auch andere Spezialisierungen sind gefragt (auch vermeintliche "Orchideen"-Fächer - ich bin z.B. Pharmajuristin geworden und berate hauptsächlich große forschende Pharmaunternehmen und Medizinprodukte-Hersteller). Deshalb unbedingt bei Interesse "Nische suchen" und konsequent weiterverfolgen - sowohl fachlich, als auch sprachlich!

Die FFA bietet hier hervorragende Möglichkeiten und Vorbereitungen auf das spätere Berufsleben. Die Chefs/Ausbilder etc. sind meist sehr erstaunt, wenn man so etwas schon im Studium gemacht hat und was man danach im Falle der FFA alles kann (einschl. amerikanischer Anwälte, die meinten, ich könne wie ein US-Studient 2/3rd year recherchieren...)! Zwar werden auch im Berufsleben Fortbildungen wie "English for Lawyers" angeboten - die liegen aber meist (ziemlich) unter dem Niveau der FFA, so dass man dort locker mitmachen/mitreden kann! Ich kann nur jede/n ermutigen, der/die Spaß an Internationalität hat, dies insb. als Jurist/in konsequent zu verfolgen - es lohnt sich sehr!

Björn M.

Abgeschlossene FFA:

Anglo-Amerikanisches Recht und Französisches Recht

Internationale Stationen:

Referendarstationen:

  • Referendarstation (Anwaltsstage) Marc Modert, Avocat à la Cour, Luxembourg

  • Rechtsanwalt bei Di Stefano, Sedlo und Moyse (Heute: Di Stefano & Moyse) Avocats à la Cour, Luxembourg

Aktuelle Berufstätigkeit:

  • Rechtsanwalt, KUCERA Rechtsanwälte, Darmstadt; weiterhin Zulassung als Avocat à la Cour, Luxembourg
    Handels- und Gesellschaftsrecht im internationalen Zusammenhang, Wettbewerbsrecht

Erfahrungsbericht:

Die FFA ersetzt kein Studium des ausländischen Rechts im Ausland selbst. Aber wer beabsichtigt, ein oder zwei Semester im Ausland zu verbringen, erwirbt mit der entsprechenden FFA einen ausgesprochen wertvollen Grundstock, der den Soforteinstieg in die fremden Vorlesungen ermöglicht. Und wer, wie ich aus Zeitgründen, ohne Auslandsaufenthalt sein Studium schnell hinter sich bringen möchte, erwirbt mit der FFA doch zumindest eine, aus meiner Sicht, in der heutigen Zeit unverzichtbaren Grundlage, eine erste Orientierung im fremden Recht, die vielfach eine Diskussion mit dem ausländischen Rechtsanwaltskollegen auf Augenhöhe erst ermöglicht - deren Inanspruchnahme freilich wird, schon aus Haftungsgründen, im internationalen Zusammenhang nach wie vor unumgänglich bleiben. (Das gilt natürlich auch für den, der ein paar Semester im Ausland studiert.) Zusammenfassend: Die FFA spart mir in meiner täglichen Arbeit Zeit und unseren Mandanten Geld.
Ach ja, dass in der FFA natürlich in der Fremdsprache unterrichtet wird, fördert die Sprachpraxis, was häufig ansonsten zu kurz kommt. Und noch etwas: Es geht nicht immer nur um Englisch, auch wenn dieser Sprache im internationalen Geschäft vielleicht die größte Bedeutung zukommt.

Raphaela S.

Abgeschlossene FFA:

Anglo-Amerikanisches Recht und Französisches Recht

Internationale Stationen: 

  • Auslandssemester (5. Semester) an der Northumbria University, School of Law, Newcastle upon Tyne, Großbritannien
  • Schwerpunkt 6/II, Völker- und Europarecht

Erfahrungsbericht:

Die FFA ist für all diejenigen Student(inn)en, die Lust haben, über das Studium des deutschen Rechts hinaus den Blick über den Tellerrand zu wagen. Wer vorhat, später international zu arbeiten, sollte diese Chance an der Universität Trier nutzen und die vier Semester an zusätzlichem Aufwand investieren.

Das Programm der FFA bietet eine sehr solide Grundlage, um problemlos im entsprechend fremden Rechtsgebiet zu studieren oder ein Praktikum zu absolvieren. Auslandsaufenthalte, sei es in Form eines Auslandssemesters oder eines –praktikums, stellen zwar eine Herausforderung, aber zugleich auch eine große Chance dar, die sowohl in Hinblick auf das Studium als auch der persönlichen und interkulturellen Entwicklung eine wertvolle Bereicherung sind.

Besonders die Vermittlung des juristischen Fachvokabulars und des Aufbaus des Rechtssystems trägt dazu bei, dass man auch das deutsche Rechtssystem aus einer anderen Perspektive zu verstehen und kritisch zu betrachten vermag. Die Fähigkeit, Vergleiche zu ziehen und Unterschiede festzustellen, erweitert das eigene allgemeine Rechtsverständnis und eröffnet neue Denkweisen.

Die FFA ist eine Bereicherung für die eigene Entwicklung, erleichtert den Einstieg in ein Auslandssemester oder sich anschließendes LL.M.-Studium und bietet die einmalige Gelegenheit, sich gezielt mit anderen Rechtssystemen auseinanderzusetzen.

Fabian L.

Abgeschlossene FFA:

Anglo-Amerikanisches Recht (1. Jahr komplett, 2. Jahr teilweise) und Französisches Recht

Internationale Stationen:

Praktika:

  • Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland, Montréal (Frankreich)
  • Europäisches Parlament, Strasbourg/Bruxelles (Frankreich, Belgien)
  • Französisch-Deutsche Wirtschaftskanzlei, Paris (Frankreich)

Auslandsstudium:

  • Licence en droit (public), Université Paris X Nanterre (Frankreich)
  • Maîtrise en droit de la concurrence et régulations des marchés, Université Paris X Nanterre
  • LL.M. European Law and Economic Analysis (ELEA), College of Europe, Bruges (Belgien)

Aktuelle Berufstätigkeit: Referendar ab Oktober 2011

Erfahrungsbericht

Die FFA ist eine wunderbare Chance, sich mit einem ausländischen Rechtssystem vertraut zu machen und darauf aufbauend, einen Auslandsaufenthalt (Praktikum oder Erasmusaustausch) in das deutsche juristische Studium zu integrieren.
Dies ist sowohl in persönlicher, als auch in beruflicher Hinsicht eine bereichernde Erfahrung, welche einem Möglichkeiten eröffnet, die über das "klassische" Jurastudium hinausgehen.
Für mich persönlich war die Absolvierung der "FFA Französisches Recht" der Einstieg in das französische Rechtssystem, welcher mir ermöglicht hat, zwei erfahrungsreiche Jahre in der französischen Hauptstadt zu verbringen.
Man sollte die FFA, das Erasmus-Programm und ein Praktikum im Ausland für sich als Chance begreifen, um sich persönlich und akademisch weiterzubilden und mit ein wenig Distanz zur deutschen Heimatuniversität herauszufinden, wo man sich später persönlich und beruflich sieht.
Aufbauend auf der FFA und dem durch die Universität Trier ermöglichten Austauschprogramm mit der Universität Paris X Nanterre, habe ich für mich die Vorzüge und Reize einer europäischen juristischen Ausbildung entdeckt. Dies hat mir eine Perspektive eröffnet, womöglich eines Tages in Brüssel in einem europäischen Kontext zu arbeiten und auf die Kenntnisse und Erfahrungen während meiner Ausbildung zurückzugreifen.