Angebotene Veranstaltungen

Vorlesungen im Wintersemester

Einkommensteuerrecht (2 SWS)

Die Einkommensteuer ist die Steuer auf das Einkommen der natürlichen Personen. Nach einem kurzen geschichtlichen Überblick behandelt die Vorlesung zunächst die wesentlichen Grundlagen der Einkommensteuer. Sodann werden im Einzelnen die persönliche Steuerpflicht, die sieben Einkunftsarten und die Varianten der Einkünfteermittlung behandelt. Ein Schwerpunkt liegt hier auf der Einnahmen-Überschussrechnung. Intensiv behandelt werden schließlich die verschiedenen Abzugstatbestände bei Erwerbsaufwendungen (Werbekosten und Betriebsausgaben) sowie die privaten Abzüge und Ermäßigungen (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen). 

Bilanzrecht (2 SWS)

Die Veranstaltung stellt die Grundlagen der Buchführung und Bilanzierung nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften vor. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Behandlung der Vorschriften über den handelsrechtlichen Einzelabschluss. Daneben führt die Vorlesung in das System der internationalen Rechnungslegung nach den International Financial Reporitng Standarts (IAS/IFRS) ein und gibt einen Überblick über die nationalen Regelungen zum Konzernabschluss. Schließlich wird das Steuerbilanzrecht eingehend behandelt. Dabei werden auch die  verschiedenen Arten der steuerrechtlichen Gewinnermittlung vorgestellt und die Parallelen und Unterschiede zwischen handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegung herausgearbeitet.

Einführung in das Kapitalgesellschaftsrecht (1 SWS)

Die Vorlesung soll den Studierenden die für das Verständnis der Unternehmensbesteuerung notwendigen Kenntnisse im Kapitalgesellschaftsrecht vermitteln. Hierzu werden Grundzüge des GmbH- und Aktienrechts vorgestellt und dabei insbesondere Fragen der Kapitalaufbringung und -Erhaltung sowie die Binnenstrukturen von GmbH und AG behandelt. Weiterhin gibt die Veranstaltung einen Überblick über das Konzern- und Umwandulungsrecht. Schließlich wird das internationale und europäische Gesellschaftsrecht besprochen. Eingegangen wird dabei insbesondere auf die Vorgaben für die Betätigung ausländischer Gesellschaften in Deutschland sowie auf die Möglichkeiten grenzüberschreitender Umwandlung.

Umsatzsteuerrecht (2 SWS)

Die Umsatzsteuer betrifft als allgemeiner Verbrauchsteuer nahezu jeden wirtschaftlichen Leistungsaustausch. Die Umsatzsteuer ist eine unionsrechtlich harmonisierte Steuer, insofern bietet die Veranstaltung auch starkte europarechtliche Bezüge. Ausführlich erklärt werden die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Umsatzsteuer, insbes. der für die Eigenschaft als Steuerpflichtiger maßgebliche Unternehmerbegriff und die Voraussetzungen für die Annahme eines steuerbaren Umsatzes (Lieferung oder sonstige Leistungen) Vorgestellt werden einzelne Steuerbefreiungstatbestände, die Besonderheiten bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage sowie verschiedene Steuersätze. Ein Schwerpunkt liegt sodann auf dem Recht des Vorsteuerabzugs. Abgerundet wird die Veranstaltung durch Ausführungen zum internationalen Umsatzsteuerrecht. 

Vorlesungen im Sommersemester

Abgabenordnung (2 SWS)

Die AO regelt den allgemeinen Teil des Steuerrechts und umfasst das Steuerschuld- und das Steuerverfahrensrecht. Für Steuern gilt ein besonderes Verwaltungsrecht, das aber dem allgemeinen Verwaltungsrecht ähnelt. im verfahrensrechtlichen Teil der Vorlesung werden u.a. Wirksamkeit und Korrektur fehlerhafter Steuerverwaltungsakte behandelt (v.a. Steuerbescheide). Für diese speziellen Steuerverwaltungsakte gelten erschwerte Änderungsvorschriften, die der erhöhten Bestandskraft Rechnung tragen. Zum weiteren Inhalt der Vorlesung gehören das Steuerschuldrecht, das Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren sowie das Einspruchsverfahren als außergerichtlicher Rechtsbehelf. Schließlich wird in Grundzügen das Verfahren vor dem Finanzgericht nach der FGO dargestellt. 

Europäisches und internationales Steuerrecht (2 SWS)

Das internationale Steuerrecht regelt Sachverhalte mit Auslandsberührung, also solche, die in den Anwendungsbereich mehrerer nationaler Steuerrechtsordnungen fallen. Mit fortschreitender Internationalisierung der Wirtschaft, aber auch der zunehmenden grenzüberschreitenden Mobilität der Menschen sind davon viele Steuerfälle betroffen. Die Vorlesung behandelt die Ursachen von internationaler Doppelbesteuerung sowie nationale und völkerrechtliche Vorschriften zur Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Staaten. Einen zweiten Schwerpunkt der Vorlesung bilden die Vorgaben der europäischen Verträge für das nationale Ertragsteuerrecht. Im Fokus stehen dabei die Grundfreiheiten des AEUV sowie die Bedeutung des Beihilfenrechts für Steuervergünstigungen v.a. im Bereich der Unternehmensbesteuerung.

Unternehmensteuerrecht (2 SWS)

Die Vorlesung stellt die Unternehmensbesteuerung in Deutschland vor. Diese ist rechtsformabhängig. Während Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer unterliegen, sind Personengesellschaften weder Steuersubjekt der Einkommen- noch der Körperschaftsteuer. Vielmehr sind die Gesellschafter von Personengesellschaften wie der Einzelunternehmer einkommensteuerpflichtig. Die Vorlesung behandelt die Besteuerung der verschiedenen Rechtsformen und berücksichtigt dabei bei den Kapitalgesellschaften auch die Besteuerung auf Gesellschafterebene. Ferner wird die Gewerbesteuer vorgestellt. Der letzte Teil der Veranstaltung behandelt als Sonderproblem die Betriebsaufspaltung und gibt einen Überblick über das Umwandlungsteuerrecht. 

Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (1 SWS)

Die Vorlesung bietet eine Einführung in das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Nach einem Überblick über die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die Entwicklung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bildet dabei die Behandlung der einzelnen steuerpflichtigen Erwerbstatbestände unter besonderer Berücksichtigung der erb- und familienrechtlichen Hintergründe einen Schwerpunkt der Veranstaltung. Weiterhin gibt der Kurs einen Überblick über die steuerlichen Bewertungsregelungen, soweit sie für die Erbschaft- und Schenkungsteuer von Bedeutung sind. Schließlich werden auch die steuerrechtlichen Befreiungsvorschriften und dabei insbesondere die Sonderregelungen für Betriebsvermögen eingehend behandelt.