Forschung

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In der Forschung befasst sich die Professur in erster Linie mit dem deutschen und internationalen Steuerrecht sowie mit dem Finanz- und Haushaltsrecht. Innerhalb des allgemeinen öffentlichen Rechts liegt ein Forschungsschwerpunkt auf dem Verfassungsrecht und dem öffentlichen Wirtschaftsrecht. Ein langfristiges Projekt ist seit einigen Jahren die jährliche Neuauflage eines Lehrbuchs zum Steuerrecht; hierbei handelt es sich um eines der Standardwerke unter den Lehrbüchern zum Steuerrecht. Daneben sind an der Professur Kommentierungen von zentralen Vorschriften in den Großkommentaren zum Einkommensteuergesetz (Tarif, § 32a EStG) und zur Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung (Einspruchsverfahren, §§ 347 ff. AO) entstanden. Im „Bonner Kommentar zum Grundgesetz“ hat Prof. Tappe die Art. 104a–104d GG, also den Bereich zur Ausgabenverteilung im Bundesstaat übernommen. Schließlich besteht seit 2014 ein Schwerpunkt im Bereich Kommunalfinanzen; hier ist neben diversen kleineren Veröffentlichungen im Jahr 2017 auch eine Dissertation zu den „Kommunen im Finanzausgleich des Grundgesetzes“ erschienen. Vor allem verfassungsrechtliche Fragestellungen im Bereich des Finanz- und Steuerrechts waren zudem Gegenstand mehrerer parlamentarischer Anhörungen (Bundestag, Landtage), bei denen Prof. Tappe als Sachverständiger benannt wurde.

Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Professur arbeiten zurzeit an Dissertationen im Bereich fremdbestimmte Steuerwirkungen, die sich z.B. in der Gewerbe- oder Grunderwerbsteuer ergeben können, im Schnittbereich Haushalts- und Beamtenrecht sowie im Bereich des internationalen Steuerrechts und der Umsatzsteuer. Allgemein wird sich die Professur in Zukunft verstärkt mit steuersystematischen und steuerverfassungsrechtlichen Fragen der Steuervermeidung und der Gestaltungsabwehr beschäftigen; dies auch mit Blick auf die europäische und internationale Ebene sowie die Herausforderungen durch die Digitalisierung.