Seminarankündigung

Prüfungsseminar im Sommersemester 2016

„Die Fortentwicklung des Arbeitsrechts durch die Arbeitsgerichtsbarkeit“

 

 

Das Seminar richtet sich an Studierende des Schwerpunktbereichs 3 "Arbeits- und Sozialrecht". Die Teilnehmer sollen sich wissenschaftlich vertieft mit Fragestellungen auseinandersetzen, die Gegenstand aktueller arbeitsrechtlicher Entscheidungen sowohl der nationalen Instanzgerichte als auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind. Thematisch stehen dabei individual- aber auch kollektivarbeitsrechtliche Problemfelder mitsamt ihrer jeweiligen supranationalen Verflechtungen im Vordergrund der Betrachtung.

Ziel des Seminars ist es, diese Fragestellungen in die bisher ergangene einschlägige Rechtsprechung sowie in die Diskussion in der Fachliteratur einzuordnen und den maßgeblichen Einfluss auf die Fortentwicklung des Arbeitsrechts herauszuarbeiten. Im Rahmen einer rechtlichen Würdigung sollen auf der Grundlage der Besprechungsentscheidungen auch etwaige Fehlentwicklungen aufgezeigt und kritisch hinterfragt werden.

 

Prüfungskandidaten richten sich hinsichtlich der Anmeldung nach den Vorgaben des Prüfungsamts. Teilnehmer, die das Seminar „zur Probe“ belegen möchten, können sich ab sofort am Lehrstuhl melden. Verbindliche Zusagen sind jedoch erst möglich, sobald die Anzahl der Prüfungskandidaten feststeht.

Stand 02.02.2016: Ein Probeseminar kann aufgrund der großen Anzahl an Prüfungsseminarteilnehmern leider nicht angeboten werden.

 

Eine Vorbesprechung findet amDienstag, den 16.02.2016, um 09:30 Uhr in Raum H 714 (Campus II, 7. OG) statt. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Ankündigungen auf der Lehrstuhl-Homepage. Bei Fragen zum Seminar wenden Sie sich bitte an Herrn Klein (klein@iaaeu.de).

 

 

Trier, den 19.01.2015

 

gez. Prof. Dr. Dr. h. c. Monika Schlachter