Kollektives Arbeitsrecht II

Die Vorlesung „Kollektives Arbeitsrecht II“ knüpft an die im vergangenen Semester erworbenen Kenntnisse des kollektiven Arbeitsrechts an und vertieft diese. Zusammen mit den Studierenden werden aktuelle Urteile aus dem Tarifvertragsrecht, dem Arbeitskampfrecht und dem Betriebsverfassungsrecht analysiert und kritisch hinterfragt.

Wir bitten Sie, die Urteile vor der jeweiligen Einheit sorgfältig durchzulesen. Auch bitten wir Sie, damit die Veranstaltung gelingen kann, um aktive Mitarbeit in der Vorlesung.