Die Vorlesung „Kollektives Arbeitsrecht II“ knüpft an die im vergangenen Semester erworbenen Kenntnisse des kollektiven Arbeitsrechts an und vertieft diese. Damit die Veranstaltung gelingen kann, bitten wir Sie um aktive Mitarbeit.

Denjenigen Studierenden, die an einer Seminararbeit "zur Probe" interessiert sind, aus Kapazitätsgründen jedoch nicht am arbeitsrechtlichen Seminar teilnehmen können, bietet Professor Schlachter die Gelegenheit, die zu besprechenden Themenkomplexe im Stil einer "kleinen" Seminararbeit zu bearbeiten. Dabei soll eine im Umfang begrenzte schriftliche Arbeit abgegeben sowie deren Ergebnisse in der Veranstaltung vorgestellt werden. Interessenten hierfür können sich ab sofort am Lehrstuhl melden.

 

Die Vorlesungsgliederung finden Sie hier.

 

Literaturhinweise