Seminarankündigung

 

Das Seminar richtet sich an Studierende des Schwerpunktbereichs 3 "Arbeits- und Sozialrecht". Die Teilnehmer sollen sich vertieft mit den arbeitsrechtlichen Problemen auseinandersetzen, die sich bei der Festlegung und Ausgestaltung der Gegenleistungspflicht im Arbeitsverhältnis ergeben. Dabei stehen u.a. die verschiedenen Arten des Arbeitslohns, deren individual- und kollektivrechtliche Änderungsmöglichkeiten aber auch aktuelle gesetzgeberische Implikationen im Vordergrund.

Ziel des Seminars ist es, im Rahmen einer rechtlichen Würdigung die unterschiedlichen Elemente der Entgeltfestsetzung gegenüberzustellen und zu bewerten. Neben Flexibilisierungsmöglichkeiten durch die verschiedenen Arten der Entgeltfestsetzung sollen auch etwaige Missbrauchsmöglichkeiten bzw. Fehlentwicklungen aufgezeigt und anhand der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur kritisch hinterfragt werden.

Prüfungskandidaten richten sich bzgl. Anmeldung nach den Vorgaben des Prüfungsamts. Teilnehmer, die das Seminar „zur Probe“ belegen möchten, können sich ab sofort am Lehrstuhl melden. Verbindliche Zusagen sind jedoch erst möglich, sobald die Anzahl der Prüfungskandidaten feststeht.

Eine Vorbesprechung findet amMontag, den 14.07.2014, um 10 Uhr (c.t.) in C 4 statt. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Ankündigungen auf der Lehrstuhl-Homepage. Bei Fragen zum Seminar wenden Sie sich bitte an meinen Mitarbeiter Herrn Esch (eschk@uni-trier.de).