Arbeitsgemeinschaft Grundrechte mit Verfassungsprozessrecht

Zur Vorlesung "Grundrechte mit Verfassungsprozessrecht" wird eine passende Arbeitsgemeinschaft angeboten.

Sie können sich vom 12.03.2024 bis zum 17.03.2024 zum Losverfahren mit drei Prioritäten unter der Nummer 1540 34 80 in PORTA anmelden.

Studienbeginner im Sommersemester warten bitte die Informationsveranstaltung im Rahmen der O-Woche ab.

Zuständigkeiten und Ansprechpartnerin

Nach Lektüre der hier bereitgestellten Informationen auftretende Rückfragen beantwortet die Fachbereichsreferentin des Fachbereichs V - Rechtswissenschaft, Ass. Jur. Dr. Monika Heinbücher (dekanatfb5[at]uni-trier.de).

Zuständig für den Nebenfachstudiengang ist nicht das Hochschulprüfungsamt, sondern das Prüfungsamt des Fachbereichs V - Rechtswissenschaft.

Modulprüfungen

  • Allgemein gilt: jedes Modul besteht aus mehreren Veranstaltungen, wird jedoch nur mit einer einzelnen Prüfung abgeschlossen. Informationen dazu finden Sie weiter unten bei den einzelnen Modulen.
  • Für die Teilnahme an sämtlichen Modulprüfungen im BA-Nebenfachstudiengang ist eine gesonderte Prüfungsanmeldung in PORTA zwingend erforderlich. Die genauen Termine und Anmeldezeiträume finden Sie dort. Bitte wenden Sie sich bei Problemen umgehend an dasPrüfungsamt des Fachbereichs V - Rechtswissenschaftin C 16.
  • Zum Bestehen jeder Prüfung stehen zwei Versuche zur Verfügung, es gibt keine Nachprüfung und auch keine Nachschreibtermine.

Prüfungstermine BA-NÖR (die Reihenfolge, in der Sie Module 1 - 3 abschließen können, ist beliebig, Modul 4 sollte wegen der erforderlichen Vorkenntnisse zuletzt absolviert werden):

  • "Grundrechte mit Verfassungsprozessrecht" jeweils Ende des Sommersemesters. Anmeldung zur Prüfung in PORTA. Die Vorlesung hält im Sommersemester 2024 Prof. Dr. Ekkehard Hofmann.
  • "Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht", jeweils Ende Wintersemester. Anmeldung zur Prüfung in PORTA. Die Vorlesung hält im Wintersemester 2023/24 Prof. Dr. Henning Tappe.
  • "Grundlagen des Rechts", sowohl im Winter-, wie auch im Sommersemester möglich.
    Der Abschluss des Moduls ist im Wintersemester möglich mit der Klausur "Verfassungsgeschichte der Neuzeit", die Vorlesung hält Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg; im Sommersemester wahlweise mit der Klausur "Methodenlehre" oder mit der Klausur "Rechtsphilosophie". Anmeldung zur Prüfung inPORTA.
  • "Europarecht und völkerrechtliche Bezüge", mündliche Prüfung jeweils gegen Ende des Sommersemesters im Anschluss an die Vorlesung "Europäisches Wettbewerbsrecht" (früherer Titel: Besondere Bereiche des Europarechts). Die Anmeldung erfolgt über PORTA, sowie zusätzlich innerhalb des Anmeldezeitraums per E-Mail an dekanatfb5[at]uni-trier.de, Betreff: M4-BAPO-NÖR; der genaue Termin Ihrer Prüfung wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.

BA-Modul 4 im Sommersemester 2024

Im Sommersemester 2024 hält Frau JProf. Dr. Lea Kumkar die Vorlesung Europäisches Wettbewerbsrecht I.

Die Daten zur mündlichen Prüfung 730732, mit der das Modul 4 abgeschlossen wird, finden Sie in PORTA, sobald ein Prüfungstermin vereinbart wurde.

Prüfungsordnung

Die Allgemeine Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Trier gilt für diesen Nebenfachstudiengang nicht. Die jeweils aktuelle Prüfungsordnung (BAPO-NÖR) mit den Modulplänen im Anhang finden Sie bei den Rechtsgrundlagen. Ein Musterplan (durch Anklicken vergrößerbar) findet sich unten am Ende der Seite.

Studienverlaufsplan