Arbeitsgemeinschaft Staatsorganisationsrecht

Sie können sich noch bis zum 23.10.2024 zu den vorlesungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften im Staatsorganisationsrecht anmelden, indem Sie eine mail schreiben an heinbuec[at]uni-trier.de.

Die Übersicht der Gruppen finden Sie in PORTA unter der Nummer 1540 34 79 und ⇒hier.

Zuständigkeiten und Ansprechpartnerin

Nach Lektüre der hier bereitgestellten Informationen auftretende Rückfragen beantwortet die Fachbereichsreferentin des Fachbereichs V - Rechtswissenschaft, Ass. Jur. Dr. Monika Heinbücher (dekanatfb5[at]uni-trier.de).

Zuständig für den Nebenfachstudiengang ist nicht das Hochschulprüfungsamt, sondern das Prüfungsamt des Fachbereichs V - Rechtswissenschaft.

Modulprüfungen

  • Allgemein gilt: jedes Modul besteht aus mehreren Veranstaltungen, wird jedoch nur mit einer einzelnen Prüfung abgeschlossen. Informationen dazu finden Sie weiter unten bei den einzelnen Modulen.
  • Für die Teilnahme an sämtlichen Modulprüfungen im BA-Nebenfachstudiengang ist eine gesonderte Prüfungsanmeldung in PORTA zwingend erforderlich. Die genauen Termine und Anmeldezeiträume finden Sie dort. Bitte wenden Sie sich bei Problemen umgehend an dasPrüfungsamt des Fachbereichs V - Rechtswissenschaftin C 16.
  • Zum Bestehen jeder Prüfung stehen zwei Versuche zur Verfügung, es gibt keine Nachprüfung und auch keine Nachschreibtermine.

Prüfungstermine BA-NÖR (die Reihenfolge, in der Sie Module 1 - 3 abschließen können, ist beliebig, Modul 4 sollte wegen der erforderlichen Vorkenntnisse zuletzt absolviert werden):

  • "Grundrechte mit Verfassungsprozessrecht" jeweils Ende des Sommersemesters. Anmeldung zur Prüfung in PORTA. Die Vorlesung hält im Sommersemester 2024 Prof. Dr. Ekkehard Hofmann.
  • "Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht", jeweils Ende Wintersemester. Anmeldung zur Prüfung in PORTA. Die Vorlesung hält im Wintersemester 2024/25 Prof. Dr. Henning Tappe.
  • "Grundlagen des Rechts", sowohl im Winter-, wie auch im Sommersemester möglich.
    Der Abschluss des Moduls ist im Wintersemester möglich mit der Klausur "Verfassungsgeschichte der Neuzeit", die Vorlesung hält Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg; im Sommersemester wahlweise mit der Klausur "Methodenlehre" oder mit der Klausur "Rechtsphilosophie". Anmeldung zur Prüfung inPORTA.
  • "Europarecht und völkerrechtliche Bezüge", mündliche Prüfung jeweils gegen Ende des Sommersemesters im Anschluss an die Vorlesung "Europäisches Wettbewerbsrecht" (früherer Titel: Besondere Bereiche des Europarechts). Die Anmeldung erfolgt über PORTA, sowie zusätzlich innerhalb des Anmeldezeitraums per E-Mail von Ihrer Uni-Mail-Adresse an dekanatfb5[at]uni-trier.de, Betreff: BA-NÖR M4; der genaue Termin Ihrer Prüfung wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.

Prüfungsordnung

Die Allgemeine Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Trier gilt für diesen Nebenfachstudiengang nicht. Die jeweils aktuelle Prüfungsordnung (BAPO-NÖR) mit den Modulplänen im Anhang finden Sie bei den Rechtsgrundlagen. Ein Musterplan (durch Anklicken vergrößerbar) findet sich unten am Ende der Seite.

Studienverlaufsplan