Fragen und Antworten zur FFA

Fragen

Die Internationalen Rechtsstudien (FFA) an der Universität Trier ist eine juristische Ausbildung in der Fremdsprache des gewählten Rechtssystems. In den acht FFA-Rechtssystemen studieren insgesamt ca. 800 Teilnehmer. Sie werden von einem internationalen Dozententeam unterrichtet, das aus 40 muttersprachlichen Juristen aus 12 unterschiedlichen Nationen besteht. Das FFA Unterrichtsprogramm beinhaltet jährlich über 100 Kursreihen. Die Gesamtbreite reicht vom japanischen Familienrecht bis zum portugiesischen Vertragsrecht mit Bezügen zum brasilianischen Recht. Alle Kurse finden in der Fremdsprache statt (Ausnahmen werden nur bei einigen Vorlesungen im japanischen und chinesischen Recht gemacht).


1. Zu welchen Rechtssystemen werden die Internationalen Rechtsstudien (FFA) an der Universität Trier angeboten?

Die Universität Trier bietet als Ergänzung zum rechtswissenschaftlichen Studium die FFA zum anglo-amerikanischen, französischen, spanischen, italienischen, portugiesischen,  japanischen, chinesischen und türkischen Recht an. Über Studieninhalte der beiden Studienabschnitte der FFA informieren unsere FFA-Broschüre und der Studienleitfaden. (Siehe auch Lehrangebot).

2. Ab welchem Semester kann bzw. soll man die FFA besuchen?

Grundsätzlich können die Studierenden bereits im ersten Semester mit fremdsprachlichen Einführungskursen zu Rechtskultur und Rechtsterminologie beginnen. Stundenplan und Inhalt der Lehrveranstaltungen sind auf diesen frühen Beginn abgestimmt. Der Einstieg ist jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt jeweils zum Wintersemester möglich.

3. Ist ein Auslandsstudium integrierter Bestandteil der FFA- Ausbildung?

Die viersemestrige FFA- Ausbildung beinhaltet kein obligatorisches Auslandssemester. Dennoch nutzen viele FFA- Absolventen zumeist nach dem 4. oder 6. Semester bzw. nach dem 1. Staatsexamen die Verbindungen des rechtswissenschaftlichen Fachbereichs zu mehr als 50 Partneruniversitäten in ganz Europa und absolvieren ein oder zwei Auslandssemester oder leisten Praktika im Ausland ab. Seit dem Wintersemester 2001/2002 wird der Abschluss der FFA-Anglo-Amerikanisches Recht auf ein LL.M. Programm anerkannt.

4. Ist es ratsam zwei FFA-Rechtsordnungen gleichzeitig zu belegen?

Grundsätzlich ist davon abzuraten. Selbst bei sehr guten Sprachkenntnissen ist der Zeit- und Arbeitsaufwand zu bedenken, und die Erfahrungen haben gezeigt, dass diese erhöhte Belastung in den meisten Fällen nicht über mehrere Semester durchgehalten werden kann. Darüber hinaus gibt es viele Varianten zwei oder gar drei FFA-Ausbildungen nacheinander, versetzt oder - durch Anerkennung eines Auslandsstudiums - verkürzt zu absolvieren. Wer dennoch zwei FFA-Sprachen gleichzeitig studieren möchte, sollte sich vorher eingehend beraten lassen.

5. Ist das Bestehen eines Eingangstests Voraussetzung für die Aufnahme in die FFA- Kurse?

Grundsätzliche Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme in die FFA ist das Bestehen des Eingangstests in der Wahlsprache (Ausnahmen Japanisch & Chinesisch: hier integrierter Intensivsprachkurs möglich). Dieser Studieneingangstest soll Gewähr dafür bieten, dass die FFA- Interessenten über ausreichende Kenntnisse in der Allgemeinsprache verfügen und nunmehr auf dieser Basis fachspezifische Studien betrieben werden können.
Bei Nichtbestehen können FFA Aufbaukurse besucht werden. Die Durchfallquoten sind in der Regel jedoch sehr gering. Das Niveau des Tests liegt in Englisch bei etwa fünf Jahre, in Französisch bei etwa drei bis fünf Jahre, in Italienisch und Spanisch bei etwa drei Jahre Schulkenntnissen. Die Tests werden sowohl bei einem unserer Schnuppertage im Mai/Juni sowie in der Regel in den ersten Tagen des Wintersemesters angeboten. (Hinweise zu den Einstufungstests der FFA).

6. Was wird im Eingangstest geprüft?

Im Eingangstest werden allein allgemeine Sprachkenntnisse geprüft. Bestandteile der Prüfung sind zumeist ein Hörverstehens- und Leseverstehenstest, ein Grammatikteil, eine Wortschatzprüfung sowie ein kurzer Aufsatz mit allgemeiner Themenstellung. Der Eingangstest wird als Klausur von in der Regel 90 Minuten durchgeführt. (Hinweise zu den Einstufungstests der FFA).

7. Gibt es Möglichkeiten sich vom Eingangstest befreien zu lassen?

In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Befreiung vom Eingangstest (z.B. in der Regel bei Nachweis eines mindestens einsemestrigen regulären Studiums an einer Universität des Wahllandes). Über den Antrag auf Befreiung entscheidet der Prüfungsausschuss der FFA.

8. Können ein rechtswissenschaftliches Auslandsstudium oder fachspezifische Leistungen an anderen deutschen Hochschulen auf die FFA anerkannt werden?

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung auswärtiger Leistungen auf die FFA. Grundsätzlich ist eine Anerkennung bis zu zwei Semester auf die jeweilige FFA möglich. Entscheidend ist, dass eine gleichwertige Ausbildung sowie dabei erbrachte Studienleistungen an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule nachgewiesen werden.

9. Was bringt mir die FFA im Hinblick auf mein weiteres Studium und meine spätere Berufstätigkeit?

Die FFA- Ausbildung ist eine ideale Vorbereitung für ein Auslandsstudium (auch z.B. maîtrise, LL.M.) bzw. für studienbegleitende Auslandspraktika oder die Absolvierung einer Auslandswahlstation während des Referendariats. Ferner bereitet die FFA durch die gezielte Auswahl relevanter Hauptfächer (z.B. Vertragsrecht, Deliktsrecht, Wirtschaftsrecht sowie Verfassungs- und Verwaltungsrecht) auf eine Tätigkeit in Kanzleien mit internationalem Mandantenstamm, Auslandsabteilungen von Unternehmen aber auch auf einen Einsatz in internationalen Behörden vor. (Siehe FFA-Studenten Around the world).

Bei weiteren Fragen oder zur Vereinbarung eines Beratungstermins wenden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch an Frau Dr. Ute Goergen, bzw. bei Info- oder Formularanfrage an das FFA-Büro (Siehe FFA-Büro).

Über 40 ausländische Dozenten in der FFA, fast 150 Erasmus-Studienplätze für unsere Studierenden an mehr als 50 Partneruniversitäten sowie die Lage von Trier im Dreieck der europäischen Institutionen von Straßburg, Brüssel und Luxemburg (neun unserer Dozenten sind Juristen des Europäischen Gerichtshofs ) weisen auf die internationale Ausrichtung unserer Fakultät hin. Institute für Europäisches Recht und die Deutsche Richterakademie sowie die Europäische Rechtsakademie haben ihren Standort in Trier. Blockseminare ausländischer Professoren aus England, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Japan, China und Türkei ergänzen den festen Lehrplan der FFA.

10. Anerkennung des Fachbereichskurses „Einführung in das englische Rechtssystem und die Rechtsterminologie (in englischer Sprache)“

Wer im Wintersemester den Kurs „Einführung in das englische Rechtssystem und die Rechtsterminologie“ mit großem Erfolg (im Prädikatsbereich (ab 10 Punkte)) absolviert hat und die Studien des Common Law gerne fortsetzen möchte, kann eine Anerkennung dieser Studienleistung auf die FFA zum 1.4. bzw. 1.10.  für das folgende Winter- oder Sommersemester beantragen.

Falls Sie Interesse oder Fragen haben, melden Sie sich bitte direkt bei uns:

Dr. Ute Goergen (goergenuuni-trierde)  oder Dr. Christine Schmidt-König (schmidcuni-trierde)