Hinweise zu den Eingangstests
(Stand: 24.06.2024)
Vor Semesterbeginn sollen Ihnen folgende Hinweise den Start in die FFA erleichtern und Sie über die wichtigsten Details der Eingangstests informieren. Bei den Tests handelt es sich um kleine Sprachtests, die uns zeigen, dass Sie das Minimum an Sprachkenntnissen mitbringen, welches für eine sinnvolle Teilnahme an den Veranstaltungen notwendig ist. Die Durchfallquoten liegen oftmals unter 10 %, da wir nur das erwarten, was Sie im Gymnasium üblicherweise in erster, zweiter oder manchmal auch dritter Fremdsprache lernen konnten. Natürlich sind gleichwertige Sprachkenntnisse, die Sie in der Familie oder durch Auslandsaufenthalte erworben haben, ebenfalls denkbar.
Auch für die FFA Türkisches Recht wird es Eingangstests geben. Wir erwarten auch hier keine perfekten Türkisch-Kenntnisse und wissen, dass oftmals besonders die Schriftsprache noch Probleme bereitet.
Also nur Mut!
Wintersemester 2024/25
Sprache | Tag | Uhrzeit | Raum | Gebäude | |
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Englisch | Montag | 21.10.2024 | 14-16 Uhr | AudiMax | [Lageplan] |
Französisch | Dienstag | 22.10.2024 | 12-14 Uhr | HS 1 | Gebäude A/B - Erdgeschoss [Lageplan & Gebäude A/B] |
Spanisch | Mittwoch | 23.10.2024 | 12-14 Uhr | C 402 | Gebäude C - 4. Stock [Lageplan & Gebäude C] |
Türkisch | Mittwoch | 23.10.2024 | 14-16 Uhr | C 22 | Gebäude C - Erdgeschoss [Lageplan & Gebäude C] |
FFA Japanisches und Chinesisches Recht s.u.
Sie sollten an allen Tests teilnehmen, falls Sie an einer FFA jetzt oder später interessiert sind. Haben Sie den/die Test/s bestanden, so können Sie auch in späteren Jahren direkt in die FFA einsteigen.
Studierende des Bachelor International Legal Studies: Da die verschiedenen FFA Programme Teil des internationalen Bachelors sind, müssen Sie im Laufe Ihres Studiums ein Rechtssystem für Ihr Profil wählen und -mit Ausnahme der asiatischen Programme- vor Kursbeginn an einem unserer Einstufungstests teilnehmen. Wir empfehlen gleich im ersten Semester die Teilnahme an einem oder mehreren der angebotenen Tests. Die einmal bestandenen Tests gelten für Ihr gesamtes Studium und ermöglichen Ihnen auch später einen flexiblen Einstieg oder Wechsel der FFA-Programme.
Wichtig: Ein bestandener FFA - Eingangstest dient ebenfalls bereits als universitärer Sprachnachweis, der bei einer Bewerbung für Auslandsstudien oftmals erforderlich ist, um Ihre Fremdsprachenkenntnisse zu belegen. Es handelt sich hierbei aber noch nicht um den fremdsprachigen Leistungsnachweis gemäß § 4 Abs.1 Nr. 6 JAPO, den Sie zur Anmeldung zur Staatsprüfung vorlegen müssen und der eine erfolgreiche Teilnahme an einer juristischen Lehrveranstaltung in der Fremdsprache voraussetzt. Jeder einzelne in Folge bestandene FFA I Kurs genügt aber sodann in der Regel diesen Anforderungen.
In der FFA Japanisches und Chinesisches Recht finden keine Einstufungstests statt, da Sie durch unsere speziellen Intensivsprachkurse in Japanisch und Chinesisch diese Fächer auch ohne Vorkenntnisse belegen können. Falls Sie besondere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Die Eingangstests können in allen Sprachen verschiedene Aufgabenstellungen enthalten. Oftmals werden Hörverstehens- und Leseverstehensübungen durchgeführt, Grammatik- und Wortschatzaufgaben gestellt, ein kleines Diktat geschrieben oder ein Kurzaufsatz zu einem sehr allgemeinen Thema gefordert, zu dem auch wirklich jeder etwas sagen kann. Bei allen Tests gilt, dass kein Spezialwissen zu juristischer Fachsprache oder juristischen, politischen oder sonstigen Fächern erwartet wird.
Das Niveau der Tests in Englisch und etwas abgeschwächt in Französisch liegt deutlich höher als in Türkisch und Spanisch. Auch wenn es sich daher nur um Ihre dritte Fremdsprache handelt, können Ihre Kenntnisse zum Einstieg in die Programme genügen.
Auch außerschulisch erworbene Sprachfähigkeiten sind oftmals ausreichend. Entscheidend sind in allen Sprachen nicht Literaturkenntnisse sondern ein möglichst sicherer Umgang mit der Grammatik und ein guter Wortschatz, Grundlagen, die für das spätere ausländische Rechtsstudium unersetzlich sind.
Zur Vorbereitung auf die Tests empfiehlt sich: Wiederholung der Grammatik, Lektüre fremdsprachlicher Zeitungen oder evtl. Fernsehen in der Fremdsprache (CNN usw.).
Anmeldeformulare für die zwei asiatischen FFA Studiengänge und auch Anmeldeformulare für die Einstufungstests finden Sie im Formularschrank vor C 106c bzw. unter Allgemeine Informationen/Formulare auf unserer Website.
Beachten Sie die Anmeldefrist für die Tests bis zum 20. Oktober 2024, sowie für FFA Japanisches oder Chinesisches Recht bis zum 15. Oktober 2024.
Bitte pro gewählte Sprache ein Anmeldeformular ausfüllen.
Alle Anmeldungen können in den FFA-Kasten im Dekanatsflur (EG C-Geb. - Nr. C 30) eingeworfen oder uns per E-Mail an schmidcuni-trierde zugeschickt werden.
Die Ergebnisse der Eingangstests werden voraussichtlich ab dem 28./29. Oktober per E-Mail/Aushang bekannt gegeben.
In der FFA Anglo - Amerikanisches Recht werden einige Kurse in mehreren Gruppen unterrichtet. Ihre konkrete Einschreibung in die FFA I Kurse erfolgt daher nach Bekanntgabe der Ergebnisse voraussichtlich ab 31. Oktober. Bitte achten Sie auf einen entsprechenden Aushang zu Semesterbeginn. In den FFA - Studiengängen zum Französischen, Spanischen und Türkischen Recht wird die Einschreibung in der ersten Kursstunde durchgeführt. Vormerkungen für bestimmte Kurse im Anglo- Amerikanisches Recht können für Erstsemester/Zweitsemester leider nicht vorgenommen werden.
Bei Nichtbestehen können die Tests ferner beliebig oft wiederholt werden.
Bitte beachten Sie auch auf unserer Homepage unsere Tipps zur Belegung der Übungen (erst ab September/Oktober online), damit Kollisionen mit FFA Veranstaltungen vermieden werden!!
Die FFA I Veranstaltungen und Vorlaufkurse beginnen in der Regel ab Montag, den 4. November. Alle konkreten Startzeiten zu den Kursen finden Sie (ab September/Oktober) auf unserer Homepage.
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