Hinweise zu den Eingangstests

(Stand: 19.07.2023)

Etest

Vor Semesterbeginn sollen Ihnen folgende Hinweise den Start in die FFA erleichtern und Sie über die wichtigsten Details der Eingangstests informieren. Bei den Tests handelt es sich um kleine Sprachtests, die uns zeigen, dass Sie das Minimum an Sprachkenntnissen mitbringen, welches für eine sinnvolle Teilnahme an den Veranstaltungen notwendig ist. Die Durchfallquoten liegen oftmals unter 10 %, da wir nur das erwarten, was Sie im Gymnasium üblicherweise in erster, zweiter oder manchmal auch dritter Fremdsprache lernen konnten. Natürlich sind gleichwertige Sprachkenntnisse, die Sie in der Familie oder durch Auslandsaufenthalte erworben haben, ebenfalls denkbar.

Auch für die FFA Türkisches Recht wird es Eingangstests geben. Wir erwarten auch hier keine perfekten Türkisch-Kenntnisse und wissen, dass oftmals besonders die Schriftsprache noch Probleme bereitet.

Also nur Mut!

 


   Sprache      Tag       Uhrzeit      Raum      Gebäude   
FranzösischMontag23.10.202312-14 UhrC 9Gebäude C - Erdgeschoss [Lageplan & Gebäude C]
ItalienischDienstag24.10.202310-12 UhrC 01

Gebäude C - Untergeschoss [Lageplan & Gebäude C]

EnglischDienstag24.10.202312-14 UhrHS 4Gebäude C - Erdgeschoss [Lageplan & Gebäude C]
SpanischMittwoch25.10.202312-14 UhrC 9Gebäude C - Erdgeschoss [Lageplan & Gebäude C]
TürkischDonnerstag26.10.202312-14 UhrC 01Gebäude C - Untergeschoss [Lageplan & Gebäude C]

FFA Japanisches, Chinesisches und Portugiesisches Recht s.u.


Sie sollten an allen Tests teilnehmen, falls Sie an einer FFA jetzt oder später interessiert sind. Haben Sie den/die Test/s bestanden, so können Sie auch in späteren Jahren direkt in die FFA einsteigen.

Wichtig: Ein bestandener FFA - Eingangstest dient ebenfalls bereits als universitärer Sprachnachweis, der bei einer Bewerbung für Auslandsstudien oftmals erforderlich ist, um Ihre Fremdsprachenkenntnisse zu belegen. Es handelt sich hierbei aber noch nicht um den fremdsprachigen Leistungsnachweis gemäß § 4 Abs.1 Nr. 6 JAPO, den Sie zur Anmeldung zur Staatsprüfung vorlegen müssen und der eine erfolgreiche Teilnahme an einer juristischen Lehrveranstaltung in der Fremdsprache voraussetzt. Jeder einzelne in Folge bestandene FFA I Kurs genügt aber sodann in der Regel diesen Anforderungen.

In der FFA Japanisches, Chinesisches und Portugiesisches Recht finden keine Eingangstests statt, da Sie durch unsere speziellen Intensivsprachkurse in Japanisch und Chinesisch diese Fächer auch ohne Vorkenntnisse belegen können. In Portugiesisch versuchen wir alle Interessenten auch mit geringen Vorkenntnissen in die Kurse zu integrieren. Falls Sie besondere Fragen zur FFA Japanisches, Chinesisches oder Portugiesisches Recht haben, melden Sie sich gerne bei uns.


Die Eingangstests können in allen Sprachen verschiedene Aufgabenstellungen enthalten. Oftmals werden Hörverstehens- und Leseverstehensübungen durchgeführt, Grammatik- und Wortschatzaufgaben gestellt, ein kleines Diktat geschrieben oder ein Kurzaufsatz zu einem sehr allgemeinen Thema gefordert, zu dem auch wirklich jeder etwas sagen kann. Bei allen Tests gilt, dass kein Spezialwissen zu juristischer Fachsprache oder juristischen, politischen oder sonstigen Fächern erwartet wird.

Das Niveau der Tests in Englisch und etwas abgeschwächt in Französisch liegt deutlich höher als in Türkisch, Italienisch und Spanisch. Auch wenn es sich daher nur um Ihre dritte Fremdsprache handelt, können Ihre Kenntnisse zum Einstieg in die Programme genügen.

Auch außerschulisch erworbene Sprachfähigkeiten sind oftmals ausreichend. Entscheidend sind in allen Sprachen nicht Literaturkenntnisse sondern ein möglichst sicherer Umgang mit der Grammatik und ein guter Wortschatz, Grundlagen, die für das spätere ausländische Rechtsstudium unersetzlich sind.

Zur Vorbereitung auf die Tests empfiehlt sich: Wiederholung der Grammatik, Lektüre fremdsprachlicher Zeitungen oder evtl. Fernsehen in der Fremdsprache (CNN usw.).


Anmeldeformulare für die drei FFA Studiengänge ohne Eingangstests und auch Anmeldeformulare für die Eingangstests finden Sie im Formularschrank vor C 106c bzw. unter Studium/Allgemeine Informationen/Formulare auf unserer Website. Beachten Sie die Anmeldefrist für die Tests bis zum 23. Oktober 2023 (10 Uhr).

Bitte pro gewählte Sprache ein Anmeldeformular ausfüllen.

Alle Anmeldungen können in den FFA-Kasten im Dekanatsflur (EG C-Geb.) (Nr. C 30) eingeworfen oder uns per E-Mail (schmidcuni-trierde) zugeschickt werden.


Die Ergebnisse der Eingangstests werden voraussichtlich ab dem 30./31. Oktober per E-Mail/Aushang bekannt gegeben.

In der FFA Anglo - Amerikanisches Recht werden einige Kurse in mehreren Gruppen unterrichtet. Ihre konkrete Einschreibung in die FFA I Kurse erfolgt daher nach Bekanntgabe der Ergebnisse voraussichtlich ab 1. November. Bitte achten Sie auf einen entsprechenden Aushang zu Semesterbeginn. In den FFA - Studiengängen zum Französischen, Spanischen, Türkischen und Italienischen Recht wird die Einschreibung in der ersten Kursstunde durchgeführt. Vormerkungen für bestimmte Kurse im Anglo- Amerikanisches Recht können für Erstsemester/Zweitsemester leider nicht vorgenommen werden. 

Bei Nichtbestehen können die Tests ferner beliebig oft wiederholt werden.

Bitte beachten Sie auch auf unserer Homepage unsere Tipps zur Belegung der Übungen, damit Kollisionen mit FFA Veranstaltungen vermieden werden!!

Die FFA I Veranstaltungen und Vorlaufkurse beginnen in der Regel ab Montag, den 6. November. Alle konkreten Startzeiten zu den Kursen finden Sie ferner auf unserer Homepage.