LEHRANGEBOT



PORTA

VERANSTALTUNGEN: Bitte beachten Sie, dass FFA-Veranstaltungen nicht automatisch in PORTA aktualisiert werden! In erster Linie gelten die Aushänge und Änderungen auf der Homepage.

ANMERKUNG ZUR ANMELDUNG IN DIE KURSE DER FFA I: Sie können sich nicht selbst über PORTA für die FFA I Kurse anmelden! Sie stehen beim Bestehen des Einstufungstests automatisch in der Kursliste des jeweiligen Rechtssystems und werden von uns in PORTA angemeldet. Bitte melden Sie sich im FFA-Büro (schmidcuni-trierde), wenn Sie sich von einem Kurs oder von einem Rechtssystem abmelden möchten.

ABMELDUNG: Da Sie von uns direkt für die FFA I und FFA II Veranstaltungen in PORTA angemeldet werden, melden Sie sich bitte im FFA-Büro (schmidcuni-trierde), wenn Sie sich von einem Kurs oder von einem Rechtssystem abmelden möchten.


ANWESENHEITSPFLICHT

In allen FFA-Kursreihen gilt eine grundsätzliche Anwesenheitspflicht. Da die Kurse in der Fremdsprache durch muttersprachige Juristen unterrichtet werden, ist der Besuch nicht durch ein autodidaktisches Lernen zu ersetzen. Hörverstehen, Interaktion in der juristischen Fachsprache aber auch interkulturelle Kompetenzen werden in besonderem Maße im Kurs vermittelt. Pro Kurs wird ein dreimaliges Fehlen aus persönlichen Gründen toleriert.
Ab dem vierten Fehlen ist dies durch Attest oder etwaige kollidierende sonstige Lehrveranstaltung zu entschuldigen. Persönliche Gründe sind dann nicht mehr ausreichend.


Teilnahmescheine in der FFA II

Aufgrund des hohen Scheinaufkommens im Laufe des FFA II Jahres ( je nach Rechtssystem bis zu 8 Sitzscheine pro Teilnehmer) sammelt das FFA-Büro alle Teilnahmebescheinigungen. Sie werden im Paket am Ende des Jahres zu den mündlichen Prüfungen an die FFA Teilnehmer ausgegeben.