Funktionskennungen

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Mitarbeitende der Universität haben die Möglichkeit, zusätzlich zur persönlichen ZIMK-Kennung, sogenannte Funktionskennungen zu beantragen. Hierbei handelt es sich um eine vollständige Kennung mit Passwort (inklusive Postfach, U-Laufwerk usw.), die von jedem Mitarbeitendenen beantragt werden kann. Anschließend kann der jeweilige Funktionskennungsinhaber die Kennung einer oder mehreren anderen Personen zur Verfügung stellen.

Vorteil der Funktionskennung ist, dass sämtliche Daten (E-Mails, U-Laufwerk-Daten usw.) nicht über die persönliche Kennung eines einzelnen Mitarbeitenden abgewickelt werden und dass über die Kennung sowohl der E-Mailempfang als auch -versand möglich ist. So wird eine Vermischung von persönlichen und dienstlichen, den Lehrstuhl betreffenden, Informationen vermieden. Ferner ermöglicht eine Funktionskennung auch bei Abwesenheit oder Weggang des für die Kennung Zuständigen, auf die Daten zuzugreifen. Da es sich um eine vollständige Kennung handelt, muss jedoch das Passwort der Funktionskennung den Personen, die auf das Postfach zugreifen wollen, bekannt sein und der Funktionskennungsinhabende übernimmt die Verantwortung für die Kennung sowie für deren Nutzung durch Dritte. Bitte beachten Sie, dass über Funktionskennungen kein Zugriff auf WLAN, VPN und die meisten Softwarelizenzen (z.B. Adobe Acrobat, Office365) möglich ist. 

Zur Einrichtung einer Funktionskennung bitten wir Sie, uns den „Antrag auf Erteilung einer Kennung“ ausgefüllt und unterschrieben per Post zuzusenden.

Die Laufzeit einer Funktionskennung ist grundsätzlich an die Laufzeit der persönlichen Kennung des Inhabenden gebunden. Unserseits wird die Laufzeit von Funktionskennungen jedoch für die Dauer von zwei Jahren begrenzt und kann durch den Inhabenden mittels formloser E-Mail, ausgehend von der Hauptkennung des Inhabenden, alle zwei Jahre verlängert werden.