Vorstellung des Schwerpunktbereiches 5
Der Vogelschutz als Hürde für den Ausbau der Windenergie?
Dezember 2020 - Rechtsgutachten "Artenschutz und Europarecht im Kontext der Windenergie. Der Klimaschutz und die Auslegung der Ausnahmeregelungen der Vogelschutzrichtlinie"
Professor Hofmann hat für das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende ein Gutachten zu Rechtsfragen des Artenschutzrechts verfasst. Die Studie ist verfügbar unter
Schwerpunktbereich 5 – Umwelt und Infrastruktur
Den offiziellen Flyer des Schwerpunkts finden Sie hier.
Formalia für die Seminararbeiten finden Sie hier.
1. Studienziel und Gegenstand
Der Schwerpunkt „Umwelt und Infrastruktur“ führt in Grundlagen des Umweltrechts ein, vertieft sie anhand aktueller Herausforderungen insbesondere im Zusammenhang mit dem Klimawandel und berücksichtigt dabei stets die Belange der Praxis. Die Kurse umfassen das deutsche, das europäische und das internationale Umweltrecht.
Der erfolgreiche Abschluss des Schwerpunkts eröffnet ausgezeichnete Berufschancen in Anwaltschaft, Gerichten, Behörden wie Umweltschutzorganisationen. Das gilt vor allem deshalb, weil in den ausgewählten Referenzgebieten eine erhebliche Nachfrage nach gut ausgebildetem Nachwuchs festzustellen ist. Die Kurse umfassen „Klassiker des Umweltrechts“ wie etwa das Immissionsschutzrecht, das in der Praxis nach wie vor erhebliche Bedeutung hat, genauso wie „Das Recht des Klimawandels“ und das einschlägige Planungsrecht (Infrastrukturrecht).
Diese öffentlich-rechtlichen Kurse werden ergänzt durch Veranstaltungen, die zivilrechtliche Ansätze im Umweltrecht behandeln (Umweltprivatrecht, Technikrecht). Stets werden nicht nur die materiell-rechtlichen Regelungen, sondern auch ihre Durchsetzung mit Hilfe der Gerichte in den Blick genommen.
Die inhaltliche Nähe zu den Forschungsfeldern des Instituts für Umwelt- und Technikrecht (IUTR) lässt die Studierenden des Schwerpunkts von dessen umfassender Bibliothek sowie den dort stattfindenden Veranstaltungen profitieren. Die Professoren Hofmann, Proelß und Reiff sind Direktoren des IUTR.
2. Studium und Leistungskontrollen
Die Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs verteilen sich auf ein Sommer- und ein Wintersemester mit jeweils 7 Wochenstunden. Mit der Teilnahme kann grundsätzlich in jedem Semester begonnen werden, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme am Schwerpunkt im 5. und 6. Fachsemester. Die Schwerpunktprüfung setzt sich aus einem Seminar, einer Klausur und einer mündlichen Prüfung zusammen und wird jedes Semester angeboten. Die Aufsichtsarbeiten finden im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der staatlichen Pflichtfachprüfung statt, d. h. einige Tage vor oder nach der staatlichen Pflichtfachkampagne. Hinweise zum Ablauf der Prüfung und die Regelungen der Teilstudien- und Prüfungsordnung (TStudPO) befinden sich auf der Homepage des Prüfungsamtes.
Die Prüfung erstreckt sich hierbei auf alle angebotenen Veranstaltungen. Gegenstand der Klausuren können sowohl Falllösungen als auch Themenfragen sein. Zur Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsprüfung wird dringend empfohlen, am Klausurenkurs des Fachbereichs und des Schwerpunktes teilzunehmen und ein Seminar zur Probe zu besuchen.
3. Veranstaltungsprogramm
Im Einzelnen umfasst das Lehrprogramm des Schwerpunkts folgende Veranstaltungen:
a) Wintersemester
(1) Das Recht des Klimawandels (2 SWS)
Der anthropogene Klimawandel gehört zu den wichtigsten globalen Herausforderungen im Bereich des Umweltrechts. Der Kurs behandelt Ursachen und Funktionsweise des Treibhauseffektes, seine Beeinflussung durch den Menschen und – vor allem – die rechtlichen Instrumente, die zur Verhinderung des weiteren Anstiegs der Erderwärmung (Mitigation) sowie zur Anpassung an die bereits jetzt als unvermeidlich erkannten klimatischen Veränderungen (Adaptation) herangezogen werden.
(2) Immissionsschutz- und Kreislaufwirtschaftsrecht (2 SWS)
Gegenstand dieser Veranstaltung sind zunächst ausgewählte Regelungsbereiche des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, insbesondere dessen Abschnitte über genehmigungsbedürftige Anlagen – etwa Kraftwerke und Chemiefabriken – wie über nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (z. B. Hausfeuerungsanlagen). Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Das nunmehr in dem genannten Gesetz geregelte Abfallrecht befasst sich mit den rechtlichen Anforderungen der Kreislaufwirtschaft einschließlich ihrer europarechtlichen Vorgaben. Besonders betrachtet werden die Abfallkategorien, die Überlassungspflichten und die behördlichen Eingriffsbefugnisse. Daneben werden Fragen der Altlastensanierung insbesondere nach den Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes behandelt.
(3) Umweltprivatrecht (1 SWS)
Gegenstand der Veranstaltung „Umweltprivatrecht“ sind diejenigen privatrechtlichen Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche einerseits sowie Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche andererseits (etwa aus BGB, WHG, BImSchG, UmweltHG), die (auch) auf Umweltprobleme Anwendung finden und den Einzelnen in die Lage versetzen, seine privaten Interessen in Eigeninitiative zu verteidigen.
(4) Seminar (2 SWS, ggf. geblockt)
Jedes Semester wird zu einem ausgewählten Gebiet des Umwelt- und Infrastrukturrechts ein Prüfungsseminar angeboten, in dessen Rahmen eine Studienarbeit als Prüfungsleistung für das 1. Juristische Staatsexamen (universitäre Schwerpunktbereichsprüfung) anzufertigen ist. Das Seminar kann auch zur Probe besucht werden.
(5) Klausurenkurs II (1 SWS)
Anhand von Klausurfällen wird der Stoff der Vorlesungen wiederholt und vertieft. Es werden jedes Semester zwei Klausuren im Rahmen des examensvorbereitenden Klausurenkurses angeboten.
b) Sommersemester
Im 6. Fachsemester finden die Veranstaltungen Internationales und Europäisches Umweltrecht, Infrastrukturrecht sowie Technikrecht statt. Daneben wird wiederum ein Seminar angeboten, welches im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung zu absolvieren ist, und auch der Klausurenkurs kann belegt werden.
(1) Internationales und Europäisches Umweltrecht (2 SWS)
Die Veranstaltung des Internationalen und Europäischen Umweltrechts gliedert sich in zwei Teile. Zum einen werden Aspekte des Umweltvölkerrechts behandelt. Dies umfasst insbesondere die Entwicklung und Quellen des Umweltvölkerrechts, Allgemeine Prinzipien des Umweltvölkerrechts sowie Fragen der Biodiversität und des Meeresschutzes.
Im Bereich des Europäischen Umweltrechts wird insbesondere auf die Unionskompetenzen zum Schutz der Umwelt und die Strukturprinzipien des Europäischen Umweltrechts eingegangen. Daneben werden ausgewählte Probleme des europäischen Sekundärrechts behandelt, insbesondere die bestehenden Richtlinien zum Umweltschutz.
(2) Infrastrukturrecht (2 SWS)
Die Energiewende bringt nicht nur die Aufgabe mit sich, den Rechtsrahmen für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie zu gestalten, sondern auch die Folgefrage, wie die entsprechenden Netze ausgelegt und geplant werden müssen, um den neuen Herausforderungen entsprechen zu können. Der Kurs behandelt daher die raumplanerischen Voraussetzungen für den Netzausbau, die Verknüpfung der Raumordnung mit den einschlägigen Fachplanungen und wiederum deren Abhängigkeit von naturschutz- wie wasserrechtlichen Anforderungen. Darüber hinaus erstreckt sich die Vorlesung auch auf Genehmigungsvoraussetzungen und das Genehmigungsverfahren einschließlich der verschiedenen Umweltverträglichkeitsprüfungen.
(3) Technikrecht (1 SWS)
Gegenstand der Vorlesung ist insbesondere das Recht der technischen Normung. Behandelt werden die Entstehung und die Rechtsnatur technischer Normen im Allgemeinen, sowie die Besonderheiten technischer Normen im Umwelt- und Infrastrukturrecht. Außerdem thematisiert die Vorlesung die haftungsrechtliche Bedeutung technischer Normen und die Haftung für fehlerhafte technische Normen.
(4) Naturschutzrecht (2 SWS)
Das Naturschutzrecht hat insbesondere bei Infrastrukturprojekten, aber auch im Bereich des Bauplanungsrechts enorm an Bedeutung gewonnen. Im Rahmen der Vorlesung werden Grundlagen und ausgewählte Bereiche des Naturschutzrechts behandelt. Gegenstand der Vorlesung sind insbesondere die Vorschriften zur Eingriffsregelung, die Regelungen zu Natura 2000, die verschiedenen Schutzgebietskategorien, der gesetzliche Biotopschutz, der Artenschutz sowie die Mitwirkungs- und Klagerechte nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.
(5) Seminar (2 SWS, ggf. geblockt)
Jedes Semester wird zu einem ausgewählten Gebiet des Umwelt- und Infrastrukturrechts ein Prüfungsseminar angeboten, in dessen Rahmen eine Studienarbeit als Prüfungsleistung für das 1. Juristische Staatsexamen (universitäre Schwerpunktbereichsprüfung) anzufertigen ist. Das Seminar kann auch zur Probe besucht werden.
(6) Klausurenkurs II (1 SWS)
Anhand von Klausurfällen wird der Stoff der Vorlesungen wiederholt und vertieft. Es werden jedes Semester zwei Klausuren im Rahmen des examensvorbereitenden Klausurenkurses angeboten.
4. Beteiligte Professoren
Prof. Dr. Ekkehard Hofmann
Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht
Prof. Dr. Birgit Peters
Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht
Prof. Dr. Jochen Kerkmann
Kanzlei Jeromin & Kerkmann, Andernach, Kanzlei für Verwaltungsrecht