BAföG
Bitte beachten Sie, dass für die Erstanträge ausschließlich das zentrale BaföG-Amt zuständig ist!
Für die Weiterförderung benötigen Sie eine Leistungsbescheinigung des Fachbereichs. Genauere Angaben zur Weiterförderung finden Sie hier.
BAföG-Beauftragter des Fachbereichs V ist Prof. Dr. Thomas Rüfner. Bitte wenden Sie sich zunächst wie folgt an Frau Dr. Heinbücher im Dekanat des Fachbereichs V: Schicken Sie das Formblatt 5 mit Ihren persönlichen Daten und der Fördernummer vorab ausgefüllt von Ihrer Uni-Mail-Adresse aus an diese ⇒ E-Mail - Adresse. Bitte geben Sie dabei an, für welches Fachsemester der Leistungsstand bescheinigt werden soll und an welche Ansprechperson im BAföG-Amt wir die Bescheinigung weiterleiten sollen.