BAföG

Bitte beachten Sie, dass für die Erstanträge ausschließlich das zentrale BaföG-Amt zuständig ist!

Für die Weiterförderung benötigen Sie eine Leistungsbescheinigung des Fachbereichs. BAföG-Beauftragter des Fachbereichs V ist Prof. Dr. Thomas Rüfner. Bitte wenden Sie sich aber zuerst wie folgt an Frau Dr. Heinbücher im Dekanat des Fachbereichs V:

Schicken Sie das Formblatt 5 mit Ihren persönlichen Daten und der Fördernummer vorab ausgefüllt von Ihrer Uni-Mail-Adresse aus an diese ⇒ E-Mail - Adresse. Falls Sie bereits große Scheine erworben haben, schicken Sie bitte einen scan davon mit. Bitte geben Sie an, für welches Fachsemester der Leistungsstand bescheinigt werden soll und an welche Ansprechperson im BAföG-Amt wir die Bescheinigung weiterleiten sollen. Detailliertere Angaben zur Weiterförderung finden Sie  hier.