BAföG

Seit 2009 ist Prof. Rüfner BAföG-Beauftragter des Fachbereichs V.

Erstanträge bitte direkt an das BAföG-Amt stellen!

Zur Weitergewährung der Förderung nach BAföG genügt es, wenn Sie bis zum Ende des 4. Semesters Ihr Zwischenprüfungszeugnis direkt dem BAföG-Amt vorlegen (vgl. § 48 Abs. 1 Nr. 1 BAföG). 

Der oben genannte Beauftragte ist nur für die Bescheinigungen Ihrer Leistungen ab dem 4. Semester nach § 48 BAföG mit dem Formblatt 5 zuständig.

Bitte beachten Sie folgende Voraussetzung zur Weitergewährung:
ab Studienbeginn im WS 2017/18 
bis Studienbeginn SS 2017

Alle Anträge und Rückfragen bitte an das Sekretariat, Frau Wefels-Lutz (vorübergehend in Vertretung für Frau Schneider), C 224/C 07, Tel.: 0651-201-2564/2516, stellen. Da Corona bedingt die Sekretariate nicht regelmäßig besetzt sind, kann es sein, dass Ihr Anruf nicht entgegengenommen werden kann. Hier empfiehlt sich, Ihre Anfrage per EMail an das Sekretariat zu richten Wefelsuni-trierde

Weitere Informationen rund um BAföG finden Sie auf den Seiten des Amtes für Ausbildungsförderung und beim BMBF.