Hinweise für Korrekturkräfte

Auf dieser Seite finden Sie unsere Anforderungen an die Korrektur sowie Infos zum Vergabeverfahren und den Rahmenwerkverträgen.

Anforderungen an die Korrektur

 

Unseren ausführlichen Korrekturleitfaden können Sie hier herunterladen. Zusammengefasst sollte die digital durchgeführte Korrektur aus den Randbemerkungen, dem Korrekturbogen mit Votum und dem Korrekturbericht:

Randbemerkungen

Randbemerkungen direkt an der Klausur (hierfür empfehlen wir die Kommentarfunktion des Adobe Acrobat Reader) verdeutlichen Fehler oder besonders schöne Ausführungen. Achten Sie hier bitte auf eine klare und verständliche Formulierung der Randbemerkungen - einzelne Wörter, Bemerkungen in Form von Fragezeichen oder ein Verweis auf die Besprechung der Klausur helfen den Examenskandidat:innen nur wenig.

Korrekturbogen mit Votum

Korrekturbogen

Der Korrekturbogen verdeutlicht den Studierenden auf einen Blick mögliches Fehler- sowie Verbesserungspotenzial in ihrer Bearbeitung. Neben Ankreuzkästchen enthält er ein ausführliches Votum (mind. 2.000 Zeichen ≈ ½ Seite), das in Zusammenschau mit den Randbemerkungen die Punktzahl der Klausurbearbeitung nachvollziehbar begründet und den Studierenden individuell ihre Verbesserungs- und Fehlerpotenziale mitteilen soll.

Bitte benutzen Sie diese Vorlage.

Korrekturbericht

Korrekturberichtvorlage

Der Korrekturbericht dient der qualitativen Rückmeldung und statistischen Erfassung der Korrekturen für den Lehrstuhl. Bitte füllen Sie diese Vorlage aus und senden ihn mit der Korrektur an den klausurstellenden Lehrstuhl. Danke!

Korrekturvergabe

Bewerbung

Nach Ihrer Bewerung als Korrekturassistent:in beim Dekanat des Fachbereichs V (s. Kasten oben rechts), leitet dieses Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse an das ZfjE weiter, das für die Vergabe der Korrekturen zuständig ist.

Vergaberunden

Die Vergabe erfolgt gebündelt für Klausuren eines bestimmten Zeitraums in Vergaberunden (mehr Infos dazu unten).

Durchführung der Korrektur

Ungefähr zum Zeitpunkt der Klausur setzt sich das Sekretariat des klausurstellenden Lehrstuhls mit Ihnen in Verbindung und kommuniziert die weiteren Modalitäten der Korrektur. Die Sekretariate sind auch Ihre Ansprechpartner:innen für die Durchführung der Korrektur.

Die Anmeldephase für die Klausuren bis einschließlich März ist beendet. Die nächste Vergaberunde findet voraussichtlich im März statt.
Wir werden Sie darüber zusätzlich per Mail informieren, sofern Sie vom Dekanat als Korrekturkraft bestätigt worden sind.


FAQ

Wie funktioniert die Korrekturvergabe?

Jede Vergaberunde besteht aus einer Anmeldephase und einer Vergabephase. Beginn und Ende der Anmeldung werden per E-Mail und auf dieser Website bekannt gegeben.

1. Anmeldephase:

Mit Beginn der Anmeldephase wird auf dieser Website ein Formular freigeschaltet, in dem Sie sich unter Angabe Ihres Namens und Ihrer E-Mail-Adresse für eine oder mehrere Klausuren anmelden können. Bitte tragen Sie sich nur für Klausuren ein, für deren Korrektur Sie ausreichend Zeit und Kapazitäten haben. Sie können zwischen der regulären Korrekturassistenz und der Springerposition wählen (mehr dazu weiter unten). Für die Anmeldung erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigungsmail. Nach Ablauf der Anmeldephase wird das Formular deaktiviert.

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Eintragungen von Personen berücksichtigen, die bis zum Ende der Anmeldephase als Korrekturkraft durch das Dekanat bestätigt wurden (zur Bewerbung s. Kasten oben rechts).

2. Vergabephase:

In der Vergabephase verlosen wir die Korrekturen und Springerpositionen unter allen angemeldeten Personen. Personen, die sich erstmals anmelden oder die sich in der Vergangenheit durch gute Korrekturleistungen hervorgehoben haben, losen wir bevorzugt zu. Wenn Sie eine Klausurkorrektur zugelost bekommen haben, erhalten Sie vor Ende der Vergabephase eine Bestätigungsmail. Sollten Sie nach der Vergabephase keine E-Mail erhalten, wurde Ihnen keine Korrektur zugelost.
Sollten nach der Vergabephase oder kurzfristig noch Korrektur- oder Springerslots offen sein, kontaktieren wir alle von Ihnen noch per Mail - dann bekommt der bzw. die Schnellste den Zuschlag.

Muss ich zur Korrektur räumlich anwesend sein?

Nein. Unser Klausurenkurs ist digital, weshalb Sie auch digital korrigieren. Die Klausuren werden Ihnen in der Regel über die Cloud-Lösung seafile übermittelt. Einzelheiten dazu klärt der klausurstellende Lehrstuhl mit Ihnen.

Verlosungsausschluss zugunsten der Gleichberechtigung

Wir bemühen uns, möglichst vielen von Ihnen Klausuren zuzuweisen. Aus diesem Grund behalten wir uns vor, bei Anmeldungen für mehrere Klausuren einzelne Anmeldungen von der Verlosung auszuschließen, damit andere Korrektorinnen und Korrektoren eine größere Chance haben, zugelost zu werden.

Was bedeutet „Springer:in“?

Sie können sich auch als Springer:in eintragen. Das bedeutet, Sie werden nur dann zur Korrektur herangezogen, wenn mehr Klausuren abgegeben werden als erwartet, oder einer der regulär eingeteilten Korrekturassistenten und Korrekturassistentinnen ausfällt.

Wie viele Klausuren bekomme ich?

Pro Klausur erhalten Sie im Durchschnitt 10-15 Klausurbearbeitungen, wobei die klausurstellenden Lehrstühle für die genaue Verteilung zuständig sind.

Da wir die Anzahl der jeweils benötigten Korrektor:innen statistisch ermitteln, ist es jedoch möglich, dass bei ungleichmäßiger Teilnehmendenzahl die zur Verfügung stehenden Korrekturkräfte nicht voll ausgeschöpft werden. In diesem Fall werden die Klausuren gleichmäßig unter den Korrektor:innen verteilt. Sollte eine Verteilung nicht sinnvoll sein, informiert Sie der zuständige Lehrstuhl in Absprache mit uns.

Wie lange habe ich Zeit für die Korrektur?

Die Klausuren werden knapp zwei Wochen nach dem Bearbeitungszeitraum besprochen und sollen den Studierenden bis dahin auch in korrigierter Form vorliegen. Die genaue Korrekturfrist wird vom klausurstellenden Lehrstuhl festgelegt und kommuniziert, in der Regel haben Sie so ca. acht Tage Zeit zur Korrektur.

Ist die Anmeldung verbindlich?

Ja! Mit der Anmeldung signalisieren Sie uns, dass Sie ausreichend Zeit und Kapazitäten im Korrekturzeitraum haben. Melden Sie sich daher bitte nur für Klausuren an, bei denen sie korrigieren können bzw. wollen.

Wie lange kann ich mich für Korrekturen eintragen?

Sie können sich für die verfügbaren Klausurtermine innerhalb der per Mail und auf dieser Website kommunizierten Anmeldephase eintragen. Es empfiehlt sich dennoch, zur Vorauswahl der von Ihnen präferierten Termine im Vorfeld einen Blick auf den Plan des Klausurenkurses zu werfen.

Ich kann doch nicht korrigieren. Was soll ich tun?

Melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei uns. Wir werden zusammen mit dem klausurstellenden Lehrstuhl versuchen, einen Ersatz für Sie zu finden.

Wie verbindlich sind die Anforderungen? Was passiert, wenn ich die Anforderungen nicht erfülle?

Sehr. Von einer hohen Korrekturqualität profitieren unsere Examenskandidat:innen und wir können diese nur gewährleisten, wenn jede Korrekturkraft unsere Anforderungen erfüllt. Deshalb haben wir sie oben auch so ausführlich dargelegt. Falls Sie zu den Anforderungen Fragen haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden.

Sollten wir jedoch feststellen, dass Ihre Korrektur unseren Anforderungen nicht genügt, schließen wir Sie nach einer ausgiebigen Prüfung grundsätzlich von weiteren Korrekturen aus.

 

Hinweise zu Rahmenwerkverträgen

Die vertragliche Grundlage für Ihre Korrektur ist der Rahmenwerkvertrag, der in der Regel für das laufende Kalenderjahr mit einem Entgeltkontingent von 1.000 € mit Ihnen abgeschlossen wird. Hierzu wird sich das Sekretariat mit Ihnen in Verbindung setzen, das für die Korrektur der ersten Ihnen zugeteilten Klausur im Kalenderjahr zuständig ist. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls über die Sekretariate.

Unten sehen Sie beispielhaft den Aufbau des Rahmenwerkvertrages (Rechtsklick und "Grafik/Bild in neuem Tab öffnen" lässt Sie den Inhalt lesen).

FB V Rahmenwerkvertrag
FB V Rahmenwerkvertrag

Von Ihnen als Auftragnehmer:in sind die Punkte 4.-6. auszufüllen und auf S. 2 unten rechts zu unterschreiben.

Sofern Sie nicht unternehmerisch (d.h. im Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit) als Korrektor:in tätig sind, müssen Sie bei Punkt 6. die linke Spalte ausfüllen. Anderenfalls füllen Sie bitte die rechte Spalte aus und reichen mit der Übergabe Ihrer Korrekturen eine Rechnung mit ein. Und noch ein Hinweis: Der Passus unter 2.2. bezüglich des Tätigkeitsumfangs mit Klausuraufsicht und Besprechungsteilnahme betrifft nur die Korrekturassistent:innen, die auch der Uni angegliedert sind - Sie können diesen also beim Ausfüllen gern durchstreichen.

Bei Fragen zur Vergabe und den Anforderungen können Sie sich gerne jederzeit an examen-jura@uni-trier.de wenden.
Bei klausurspezifischen Fragen oder Fragen zu Ihren Rahmenwerkverträge helfen Ihnen die Sekretariate der klausurstellenden Lehrstühle weiter.