Genehmigung wissenschaftlicher Untersuchungen an Schulen in Rheinland-Pfalz
Alle wissenschaftlichen Erhebungen, z.B. im Rahmen einer Seminar-/Bachelor-/Masterarbeit (Befragungen, Tests, Beobachtungen etc.), an Schulen sind in Deutschland in der Regel genehmigungspflichtig. Einzelheiten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Genehmigungen sind auf Landesebene bei den Schulaufsichtsbehörden einzuholen. Der Universität Trier wurde eine generelle Genehmigung für die Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen erteilt. Es besteht lediglich eine Anzeigepflicht.
Die Anzeige einer wissenschaftlichen Untersuchung/Umfrage an einer Schule wird in RLP bei der Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf eingereicht.
Alle notwendigen Informationen, Datenschutzrichtlinien, Dokumente und Checklisten sowie Musterschreiben zu Erhebungen an Schulen in RLP finden Sie auf den Seiten der ADD unter
Wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen in anderen Bundesländern
Bei Erhebungen, die bundesländerübergreifend durchgeführt werden, sind unterschiedliche Fristen und Vorgaben zu beachten. Dies sollte bei der Studienplanung und Antragstellung berücksichtigt werden.