Genehmigung wissenschaftlicher Untersuchungen an Schulen in Rheinland-Pfalz
Alle wissenschaftlichen Erhebungen, z.B. im Rahmen einer Seminar-/Bachelor-/Masterarbeit (Befragungen, Tests, Beobachtungen etc.), an Schulen sind in Deutschland in der Regel genehmigungspflichtig. Einzelheiten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Genehmigungen sind auf Landesebene bei den Schulaufsichtsbehörden einzuholen. Der Universität Trier wurde eine generelle Genehmigung für die Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen erteilt. Es besteht lediglich eine Anzeigepflicht.
Bei wem wird in RLP der Antrag eingereicht?
Die Anzeige einer wissenschaftlichen Untersuchung/Umfrage an einer Schule wird bei der Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf per Email eingereicht:
Dr. Patricia Erbeldinger
Tel: 0651 - 9494 593
schulumfragen@add.rlp.de
Sofern innerhalb von 3 Wochen nach der Anzeige kein schriftlicher Einwand, eine Aussetzungserklärung oder die Anforderung weiterer Unterlagen durch die ADD erfolgt, gilt die Untersuchung als genehmigt.
Was muss eingereicht werden?
- Vordruck "Anzeige einer wissenschaftlichen Untersuchung/Umfrage an einer Schule".
- Angaben zur Untersuchungsleitung, eine kurze, aber schlüssige Schilderung des Ablaufs, des Umfangs und der Zielsetzung des Projektes sowie eine Beschreibung der geplanten Auswertung und Ergebnisrückmeldung (Musterschreiben).
- Informationsschreiben für die Teilnehmer:innen, das ausdrücklich insbesondere auf die Freiwilligkeit der Teilnahme und die Nichtbenachteiligung bei einer Nichtteilnahme hingewiesen wird und Daten für eine Kontaktaufnahme mit der verantwortlichen Stelle angegeben werden (Musterschreiben).
- Schreiben zur schriftlichen Einverständniserklärung einer Teilnahme, in dem insbesondere Informationen zur Aufbewahrung und Vernichtung der Daten gegeben werden und ein Hinweis auf die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung ohne Angabe von Gründen und ohne damit verbundene Nachteile erfolgt (Musterschreiben).
- Schreiben an die Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Untersuchungsteilnehmerinnen und -teilnehmern), das diese dementsprechend über die geplante Untersuchung aufklärt und deren Einverständnis für die Teilnahme des Kindes einholt (Musterschreiben).
- Erhebungsinstrumente als Ansichtsexemplare (z.B. Fragebogen, Interviewleitfaden) bzw. Beschreibung des geplanten Vorgehens (z.B. Beobachtungskriterien).
- Erklärung, dass sichergestellt ist, dass unbefugte Dritte keinen Einblick in die Datenerhebung erhalten (Musterschreiben).
Was muss noch beachtet werden?
- Die datenschutzrechtliche Beurteilung der Untersuchung muss anhand einer Checkliste vorab selbst geprüft werden. (Checkliste)
- Parallel zur Vorlage aller erforderlichen Dokumente bei der ADD sollten die Unterlagen zur datenschutzrechtlichen Begutachtung dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) (Tel:06131-208-2449) vorgelegt werden.
- Die Schulleitung der jeweiligen Schule muss informiert werden und der Durchführung der Untersuchung zustimmen (Musterschreiben).
Wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen in anderen Bundesländern
Bei Erhebungen, die bundesländerübergreifend durchgeführt werden, sind unterschiedliche Fristen und Vorgaben zu beachten. Dies sollte bei der Studienplanung und Antragstellung berücksichtigt werden.
Bitte beachten: Alle notwendigen Informationen, Dokumente und Checklisten zu Erhebungen an Schulen in RLP finden Sie auf den Seiten der ADD unter www.add.rlp.de/de/themen/schule/informationen/