ACHTUNG: 

Zuständig für die Prüfungen im Studiengang Rechtswissenschaft ist nicht das Hochschulprüfungsamt, sondern das Prüfungsamt Rechtswissenschaft des Fachbereichs V.

Nähere Angaben zu den Klausuren (wie zB exakte Zeiten, Raumaufteilung, Bearbeitungshinweise) erhalten Sie von den Prüfern per Rundmail, in stud.ip oder auf der Homepage der jeweiligen Professur; alle Angaben hier auf dieser Seite ohne Gewähr!

PRÜFUNGSTERMINE

Termine der Zwischenprüfung /BA-Module 1-7, 10, 11

Die Abschlussklausuren des Wintersemesters 2024/25 werden voraussichtlich wie folgt geschrieben:

Zivilrecht III: 14.02.2025
Öffentliches Recht III: 17.02.2025
Zivilrecht I: 19.02.2025
Strafrecht I: 21.02.2025
Öffentliches Recht II: 25.02.2025

 

Hausarbeit

Die Anfängerhausarbeit als Teil der Zwischenprüfung muss allerspätestens im vierten Fachsemester bestanden worden sein, bitte schreiben Sie unbedingt schon die Arbeit im ersten Fachsemester mit, damit Sie keine Chancen verschwenden. 

Nächste Anfängerhausarbeit: Strafrecht, Bearbeitungszeit: 14.02.2025 - 17.03.2025, Anmeldung zur Prüfung 500409, im BA-Studiengang P1500B0001 bis spätestens 16.03.2025. Dazu Anmeldung zur Veranstaltung 15013272 (wegen des späteren Hochladens der Arbeit in stud.ip) bis spätestens 31.01.2025. Bei Schwierigkeiten oder Verspätungen mit der Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an dekanatfb5@uni-trier.de, bei versäumter Veranstaltungsanmeldung an die Professur.


AKTUELLES

Änderungen der Prüfungsordnung beschlossen

Der Fachbereich V - Rechtswissenschaft hat zum Wintersemester 2023/24 den integrierten Bachelor eingeführt. Er ermöglicht ein angstfreies Studieren und honoriert das erfolgreiche Grund-, Haupt- und Schwerpunktstudium mit dem (auch international) anerkannten Abschluss des Bachelors. Die Einführung des Bachelors bedeutet auch, dass für die beiden parallelen Studiengänge – Bachelor und Staatsexamen – einheitliche Prüfungsvorgaben gelten. Daher wird zum Wintersemester 2023/24 die Prüfungsordnung an einigen Stellen geändert.

Generelle Prüfungsanmeldepflicht

Für alle Prüfungen – außer den Zwischenprüfungsklausuren, für die weiter die Anmeldung von Amts wegen gilt und die Schwerpunktprüfungen, für die Unterlagen eingereicht werden müssen – ist eine fristgerechte Anmeldung im Campus-Management-System PORTA Teilnahmevoraussetzung, also für alle Leistungen in den großen Übungen, die Grundlagenscheine und den Fremdsprachennachweis. Dies wird bereits seit einigen Semestern praktiziert. Nunmehr gilt für alle Prüfungen ein Anmeldeschluss 14 Tage vor der Prüfung, Nachmeldungen werden nicht mehr vorgenommen. Eine Teilnahme nicht angemeldeter Studierender ist nicht möglich. Ein Rücktritt (außer bei Zwischenprüfung und Schwerpunktprüfung) ist bis 7 Tage vor der Prüfung möglich. Eine Liste der Prüfungsnummern finden Sie ->hier.

Fortgeschrittenenübungen

1. Versuchszählung:

Für alle Prüfungsleistungen in den Übungen für Fortgeschrittene (Hausarbeit, Klausur), die nach dem 31.10.2023 angetreten werden, gibt es künftig vier Versuche, danach ist die jeweilige Leistung und damit der Studiengang endgültig nicht bestanden. Leistungen, die vor dem 31.10.2023 nicht bestanden wurden, werden nicht mitgezählt.

Die Obergrenze von vier Versuchen ist dem Bachelor-Studiengang geschuldet, wir erhoffen uns dadurch aber auch einen verbesserten Lerneffekt in den Großen Übungen, weil nun jede Klausur und jede Hausarbeit zählt. Das Ziel ist mehr Qualität schon während des Studiums, denn, wer gut vorbereitet in die Fortgeschrittenenklausuren geht und sich Mühe mit der Hausarbeit gibt, statt sie nur „einfach mal mitzuschreiben“, hat damit schon einen großen Schritt in der Examensvorbereitung getan.

In der Folge dieser Änderung findet die jeweils zweite Klausur einer Fortgeschrittenenübung nach Rückgabe der ersten Klausur (diese ist die eigentliche Abschlussklausur) statt, dh in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit. Dadurch ist eine konzentrierte Vorbereitung auf die Wiederholungsklausur möglich. Für die Teilnahme an der Abschlussklausur ist eine separate Anmeldung über Porta erforderlich. Nur wer die Abschlussklausur nicht bestanden hat oder an der Teilnahme unverschuldet gehindert war, kann an der Wiederholungsklausur teilnehmen. Die Anmeldung zur Wiederholungsklausur erfolgt automatisch. Bis zu einer Woche vor der Klausur ist eine Abmeldung möglich.

2. Voraussetzungskontrolle:

Teilnahmevoraussetzung für die Übungen für Fortgeschrittene ist das Bestehen der Zwischenprüfungsklausuren im entsprechenden Fach sowie einer beliebigen Anfängerhausarbeit. Ab sofort ist das Vorliegen dieser Voraussetzungen bei Anmeldung zu der ersten Klausur oder bei Abgabe der Hausarbeit) nachzuweisen, in der Regel durch eine Leistungsübersicht aus PORTA, die Sie selbst ausdrucken können.

Schwerpunktbereichsprüfungen / Bachelorarbeit und Wahlpflichtklausur

1. Es gelten künftig reduzierte Anmeldevoraussetzungen:

A. Schwerpunktbereichsprüfung:

  • Schwerpunktseminar: Zwischenprüfung, ein großer Schein
  • Schwerpunktklausur: Zwischenprüfung, Grundlagenschein, Fremdsprachennachweis, zwei große Scheine

B. Bachelorstudiengang:

  • Wahlpflichtfachklausur: Modul 1-11 und zwei vollständige Fächer für Fortgeschrittene (A+B) nach Wahl
  • Bachelorarbeit: Modul 1-11 und ein vollständiges Fach für Fortgeschrittene (A+B) nach Wahl

2. Neuer Anmeldeschluss  für beide Prüfungsleistungen ist jeweils der 2.11. oder der 2.5.

3. Der Ausgabezeitraum des Seminarthemas (= Thema der Bachelorarbeit) ist vom 1.12. bis 31.3. bzw. vom 1.6. bis 30.9.

4. Die Dauer der Schwerpunktklausur (= Wahlpflichtklausur im LL.B.) beträgt 3 Zeitstunden.

5. Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer in beiden schriftlichen Teilen zusammen mindestens 7 Punkte erzielt hat, wobei eine Leistung mit mindestens vier Punkten (bestanden) bewertet worden sein muss.


Schwerpunktbereichsprüfungen /Bachelorarbeit und Wahlpflichtklausur

Genaue Informationen, die Zeitpläne der anstehenden Prüfungskampagnen, Anmeldeformulare etc. finden Sie auf der Seite Schwerpunktprüfung/Bachelor

Die Bekanntgabe der Ergebnisse der Klausuren und Studienarbeiten erfolgt durch Eintragung in PORTA. Es wird gebeten, von Nachfragen nach dem Zeitpunkt der Eintragung abzusehen, diese erfolgt, sobald Erst- und Zweitgutachten eines kompletten Schwerpunktes vollständig vorliegen.

Eingetragen sind die Ergebnisse aller Schwerpunkte, Klausuren und Seminare.

Die Zeugnisse und die eingereichten Unterlagen werden nicht zugeschickt! Die Zeugnisse des Termins F 24 und der Schwerpunktseminare können ab dem 08.07.2024 während der Sprechzeiten im Prüfungsamt abgeholt werden.

H 24: Voraussichtliche Termine der mündlichen Schwerpunktbereichsprüfungen

Die voraussichtlichen Termine werden hier bekannt gegeben, sobald sie uns von den Prüfern benannt worden sind. Wann dies sein wird, wissen wir auch nicht.

Folgende Terminplanungen wurden mitgeteilt:

SPB 8: 02.12.2024
SPB 3: 10.12.2024

SPB 6: 13.12.2024
SPB 1: 16.12.2024

SPB 2: 16.12.2024
SPB 5: 16.12.2024
SPB 4: 17.12.2024
SPB 7: 17.12.2024

Die Ladungen können erst erfolgen, wenn von beiden schriftlichen Prüfungsteilen des gesamten Schwerpunktes Erst- und Zweitgutachten vorliegen. Sollten Sie eine Woche vor dem hier veröffentlichten Termin noch keine Ladung erhalten haben oder erfahren, dass Prüflinge im selben Schwerpunktbereich bereits geladen wurden (ein Unterschied von 1-2 Tagen in der Postzustellung ist normal), melden Sie sich bitte im Prüfungsamt.

Im Gegensatz zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist Zuhören bei der mündlichen Schwerpunktbereichsprüfung meist nicht möglich, da die Kandidatinnen und Kandidaten der Anwesenheit von Zuhörern widersprechen können. Interessenten melden sich bitte frühestens eine Woche vor dem Termin zu den Sprechzeiten im Prüfungsamt, um die Frage zu klären.