Änderungen der Prüfungsordnung zum WS 2023/24 beschlossen
Besonders wichtig: Die Anmeldefristen für die Schwerpunktklausuren und die Studienarbeit (= Bachelorarbeit) enden jeweils am 02. November und 2. Mai (Ausschlussfristen).
Die Anmeldevoraussetzungen wurden reduziert.
Die Details finden Sie hier.
Elektronische Klausuren in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung
Ab dem Termin F25 finden die universitären Schwerpunktbereichs- / Wahlpflichtklausuren nur noch elektronisch statt. Seit dem Sommersemester 2022 wird dies im Klausurenkurs II geübt, nähere Informationen finden Sie in stud.ip, wenn Sie sich zum Klausurenkurs II angemeldet haben.
Abgabe von Anmeldeunterlagen und Prüfungsarbeiten
Kommen Sie - wenn möglich - persönlich zu den Sprechzeiten vorbei, damit wir die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen können.
Die Zeitpläne und die aktuellen Anmeldeformulare finden Sie weiter unten auf der Seite.
Schwerpunktbereichsprüfung / Bachelor
Gemäß § 5d Abs. 2 Satz 4 DRiG und § 3 JAG RLP besteht die erste Prüfung aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung fließt zu 30 % in die Gesamt-Examensnote ein. Informationen zu den in Trier angebotenen Schwerpunktbereichen finden Sie hier.
WICHTIGE INFORMATIONEN zum Anmeldeverfahren:
Es sind zwei getrennte Online-Formulare (s.u.) für die Anmeldung zur Klausur und zum Seminar zu verwenden. Wenn beide Prüfungsteile in der selben Kampagne geschrieben werden, sind daher trotzdem beide Formulare auszufüllen.
Der Anmeldeschluss zu den Prüfungskampagnen ist einheitlich jährlich für die Klausur- und die Seminaranmeldung am
2. November (F-Termin) und am
2. Mai (H-Termin), bzw. am jeweils darauffolgenden Werktag, falls es sich um einen Samstag oder Sonntag handelt.
Die Zulassungen erfolgen für alle Teilnehmer, bei denen die Zulassungsvoraussetzungen nachgewiesen sind, nach Ablauf der Anmeldefrist und Datenerfassung durch Eintragung in PORTA.
Nach Absenden der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit weiteren Instruktionen bzgl. der unverzüglich einzureichenden Unterlagen; unverzüglich nachgereicht werden können Nachweise für vor Anmeldeschluss erbrachte Zulassungsvoraussetzungen, die sich noch in der Bewertung befinden oder deren Scheine noch nicht ausgefertigt wurden (Service-Hinweis: ein Nachreichen ist bei der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nicht möglich). Sind die Unterlagen nicht vollständig oder wurde die noch fehlende Leistung nicht bestanden, erfolgt keine Zulassung zur Prüfung.
Notenverbesserung im Schwerpunktbereich: Zu verwenden sind die regulären Anmeldeportale für Klausur und Seminararbeit. Eine Anmeldung ist erst nach vollständig abgeschlossenem ersten Prüfungsverfahren möglich. Es sind beide schriftliche Prüfungen erneut zu schreiben.
Terminpläne, Hinweise und Formulare
SPB-Studium / Wahlfachstudium Bachelor | Informationen und das online-Anmeldeformular zum Studium finden Sie hier. |
Termine |
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SPB-Prüfung / Bachelor (Klausur/en) |
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SPB-Prüfung / Bachelor (Seminare/Bachelorarbeit) |
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Zeugnisse und eingereichte Unterlagen | Die zur Prüfungsanmeldung einzureichenden Unterlagen sowie die Zeugnisse werden nicht zugeschickt, sondern müssen nach Abschluss der Prüfung persönlich im Prüfungsamt (C 16) während der Sprechzeiten abgeholt werden. Informationen darüber, welche Zeugnisse abgeholt werden können, finden Sie hier. |
Rechtsgrundlagen | Die für die Bachelor-und Schwerpunktbereichsprüfung relevanten Rechtsgrundlagen finden Sie hier. |
Das Anmeldeformular zur Wahlpflichtfachklausur für Studierende, die ausschließlich im Bachelorstudiengang eingeschrieben sind, finden Sie während der Anmeldephase hier.
Das Anmeldeformular zur Bachelorarbeit finden Sie während der Anmeldephase hier.
Anmeldeschluss für die Ausgabezeit 1.Dezember - 31.März ist der 2. November, für die Ausgabezeit 2.Juni bis 30.September ist es der 2. Mai.