Hinweise zum Zulassungsverfahren (Stand: März 2022)

1. Es ist ein Zulassungsgesuch an die Dekanin/den Dekan zu richten

ACHTUNG:

Doktorandinnen und Doktoranden, die nach dem 08.12.2016 angenommen wurden, fallen unter die neue Promotionsordnung.

Doktorandinnen und Doktoranden, die vor dem 08.12.2016 angenommen wurden, können bei Zulassung ab dem 08.12.2016 (In-Kraft-Treten der neuen Promotionsordnung) einen Antrag stellen, nach der neuen Promotionsordnung (Disputation statt Rigorosum) promoviert zu werden. Dieser Antrag ist unwiderruflich.

Doktorandinnen und Doktoranden, die vor dem 08.12.2016 zugelassen wurden, promovieren nach der Promotionsordnung alter Fassung.

 

2. Dem Zulassungsgesuch sind beizufügen:

a)

Nachweis der Annahme als Doktorandin/Doktorand

b)

drei Exemplare der Dissertation (davon mindestens eines auf alterungsbeständigem Papier und geklebt bzw. fest gebunden) mit insgesamt einer von der Betreuerin/dem Betreuer abgezeichneten Zusammenfassung von nicht mehr als einer Seite (DIN A 4), lose in die Dissertation eingelegt,sowie ein Datenträger (CD oder USB-Stick), sehr gerne auch einfach per E-Mail an dekanatfb5[at]uni-trier.de mit der Dissertation als Word- und als pdf-Datei. Es wird dringend empfohlen, für die Druckfassung das pdf auszudrucken, um Text-Verschiebungen zwischen der Datei und der Druckfassung zu vermeiden.

c)

Lebenslauf

d)

behördliches polizeiliches Führungszeugnis, direkt an:
Universität Trier, Fachbereich V - Rechtswissenschaft, Dekanat, 54286 Trier

e)

Versicherung der Antragstellerin/des Antragstellers, dass sie/er die Dissertation selbständig angefertigt und nur die angegebenen Hilfsmittel verwendet hat

f)

Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers, dass die Dissertation nicht bei einem anderen Fachbereich eingereicht oder abgelehnt worden ist

g)

Nur für Doktoranden, die vor dem 08.12.2016 angenommen wurden: Benennung der dogmatischen Fächer und des Grundlagenfaches für das Rigorosum (die Prüfer werden von der Dekanin/dem Dekan festgesetzt; es können in Abstimmung  mit der Betreuerin/dem Betreuer Vorschläge gemacht werden) oder ein Antrag, dass das Promotionsverfahren nach der neuen Promotionsordnung durchgeführt werden soll.

h)

Nachweis über die Einzahlung der Promotionsgebühr;
die Promotionsgebühr beträgt 170 Euro (Stand 21.03.2022)

Empfänger:   Landeshochschulkasse Mainz,
Deutsche Bundesbank, Filiale Mainz,

IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11

BIC: MARKDEF1550

Absender: Name, Anschrift                                

Verwendungszweck: 8700-1205008020-1501010001 Prom., FB V Univ.Trier)

(Absender und Verwendungszweck bitte deutlich lesbar schreiben!)