Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung Psychotherapie werden formal durch das Psychotherapeutengesetz (§ 5 Ausbildung und staatliche Prüfung) geregelt. Voraussetzung ist die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie (Diplom oder Master). Für die Zulassung der jeweiligen Studienabschlüsse ist Folgendes zu beachten:
Masterabschluss:
Es müssen mindestens 9 ECTS-Leistungspunkte in Klinischer Psychologie im Bachelor oder im Master nachgewiesen werden. Im Masterstudium muss klinische Psychologie belegt worden sein. Es muss mindestens eine Überblicksveranstaltung in Klinischer Psychologie beinhaltet sein. Leistungspunkte, die im Rahmen von Praktika oder Qualifikationsarbeiten (Bachelor- oder Masterarbeit) erworben wurden, können nicht angerechnet werden.
Diplom-Abschluss:
Das Fach "Klinische Psychologie" muss ausgewiesen sein.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link bei unith, dem Zusammenschluss der universitären Aus- und Weiterbildung für Psychotherapie.