Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung als Psychologische/r Psychotherapeut/in werden formal durch das Psychotherapeutengesetz (§ 5 Ausbildung und staatliche Prüfung) geregelt.
Voraussetzung für die Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut/in ist die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie (Diplom oder Master). Für die Zulassung der jeweiligen Studienabschlüsse ist Folgendes zu beachten:
Masterabschluss:
Es müssen mindestens 9 ECTS Leistungspunkte in Klinischer Psychologie im Bachelor oder im Master nachgewiesen werden. Im Masterstudium muss klinische Psychologie belegt worden sein.
Die geforderten Leistungspunkte müssen im Rahmen von Veranstaltungen der Klinischen Psychologie erworben worden sein.
Es muss mindestens eine Überblicksveranstaltung in Klinischer Psychologie beinhaltet sein. Leistungspunkte, die im Rahmen von Praktika oder Qualifikationsarbeiten (Bachelor- oder Masterarbeit) erworben wurden, können nicht angerechnet werden.
Diplom-Abschluss:
Das Fach "Klinische Psychologie" muss ausgewiesen sein.