Seminar

Durchführungsmodalitäten

Anmeldung:            

Information folgt

 

Teilnehmerzahl:
Seminar "...." - Maximal ..
Seminar '"…." - Maximal ..

Bearbeitung:           
Die angebotenen Themen werden - je nach Gesamtteilnehmerzahl - zwei- oder dreifach vergeben.

Das Seminar besteht aus zwei zu bearbeitenden Teilbereichen: 

Seminararbeit:  Die Seminararbeit  ist eine Einzelleistung.
Jeder Teilnehmer erstellt zu seinem Thema eine eigenständig erarbeitete Seminararbeit im Umfang von ca. 15 - 20 Seiten (5000 Wörter).

Vortrag:  Der Vortrag ist eine Gruppenarbeit. Die Teilnahme am Vortrag zum Seminar setzt eine mit mindestens 4,0 bestandene Seminararbeit voraus. Die Teilnehmer mit den je gleichen Themen erarbeiten gemeinsam einen Vortrag; die Redezeit sollte sich gleichmäßig auf die Vortragenden verteilen.  

Themenvergabe:   
In der ... KW werden die bis dahin angemeldeten Kandidaten  auf die Themen verteilt. Vorab gefundene Gruppen werden bevorzugt behandelt, bei Übernachfrage nach einzelnen Themen entscheidet das Los. Wer nicht anwesend sein kann, gibt einem Kommilitonen schriftliche Vollmacht.

Abgabe der Seminararbeit:         
Seminar "...":
bis zum ... 2014.

Seminar "Prüfungsprozesse":
bis zum ... 2014.

Prüfungsleistung:  
Prüfungsleistung ist ein Vortrag auf Basis einer schriftlichen Ausarbeitung. Zum Vortrag werden alle Teilnehmer zugelassen, deren schriftliche Arbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde. Zu den Vorträgen herrscht Anwesenheitspflicht. Wer zu seinem Vortrag nicht anwesend sein kann, erhält keine Note.

Vorträge:                  
Die Vorträge werden in geblockter Form  stattfinden. Sie umfassen eine maximal 30-minütige gemeinsame Präsentation der Bearbeiter eines Themas; hieran schließt sich eine ca. 15-minütige Diskussion an.

Mit Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung erkennen Sie die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis an und willigen ein, dem Lehrstuhl durch die Abgabe einer elektronischen Version Ihrer Arbeit (MS Word™-Format oder Vergleichbares) die Überprüfung der Einhaltung dieser Grundsätze zu ermöglichen. Der Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis führt automatisch zum Nichtbestehen der Prüfungsleistung.