Prüfungen
Anmeldung und Abmeldung
Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt über PORTA. Dabei ist zu beachten, dass die Prüfungsanmeldung nicht automatisch durch die Anmeldung zur Vorlesung erfolgt, sondern separat getätigt werden muss (bei Portfolioprüfungen kann dies anders sein!). Die Anmeldung muss bis zwei Wochen vor der Prüfung erfolgen. Die Abmeldefrist für Klausuren, mündliche Prüfungen und Open-Book Klausuren endet am 7. Tag vor der Prüfung um 24:00 Uhr. Für alle anderen Prüfungen endet die Frist am Tag vor der Prüfung um 24:00 Uhr.
Prüfungsformen
Es gibt mehrere Prüfungsformen:
- Klausur Die häufigste Prüfungsform in B. Sc. Informatik ist die Klausur. Die Anmeldung zu den Klausuren findet über PORTA statt und muss bis spätestens zwei Wochen vorher getätigt werden. Die Abmeldung ist ebenfalls nur bis zwei Wochen vor der Klausur möglich. Die Klausur dauert in der Regel 90 Minuten (wie eine Vorlesung) und findet bis auf wenige Ausnahmen (Programmierung I und II, XML, ggf. Anwendungsfächer wie z.B. Geoinformatik I) nicht am Computer statt.
- mündliche Prüfung Mündliche Prüfungen dauern zwischen 15 und 30 Minuten (Bachelor wie Master). Mündliche Prüfungen sind im Master aufgrund der geringeren Teilnehmerzahlen häufiger als im Bachelor. Im Bachelor werden bei den Informatik-Fächern mündliche Prüfungen in den Modulen "Diskrete Strukturen und Logik" sowie in der "Formale Sprachen und Berechenbarkeit" angeboten. Der Prüfungstermin wird mit dem Dozenten vereinbart, die Anmeldung auf PORTA jedoch ebenfalls verpflichtend.
- Portfolioprüfung Solche Prüfungen beinhalten meist eine Aufgabenstellung, welche während eines vorgegebenen Zeitraums erarbeitet werden müssen. Diese Prüfungsform wird im Bachelor beispielsweise in den Praktikas in den Studienprojekten, in Management von Softwareprojekten und in manchen Anwendungsfächern (u. a. Geoinformatik) verwendet.
Wiederholung einer Prüfung
Wenn eine Prüfung nicht bestanden wurde, muss diese wiederholt werden. Dabei gilt folgende Regel: Die Wiederholung einer Modulprüfung soll jeweils zum nächstmöglichen Termin erfolgen. Für die erste und zweite Wiederholung stehen insgesamt vier Semester zur Verfügung. Innerhalb dieser Zeit sollten die Prüfungstermine dieser Veranstaltung wahrgenommen werden, wobei folgendes zu beachten ist: Die Anmeldung für Wiederholungstermine geschieht NICHT automatisch! Dies muss man selbst jedes Mal - via PORTA - erledigen! Wird ein Wiederholungstermin nicht wahrgenommen, ist dieser Wiederholungstermin ebenfalls nicht bestanden!
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Mehr als diese drei Versuche gibt es nur einmal: Eine mündliche Ergänzungsprüfung gemäß § 13 Abs. 5 APOB ist einmalig im Studienverlauf möglich. Sie muss innerhalb von 4 Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der letzten Wiederholung der entsprechenden Klausur abgelegt werden. Ist die letzte Wiederholung einer Klausur nicht bestanden, findet hierzu eine mündliche Ergänzungsprüfung statt, wenn dies für das jeweilige Fach in der Fachprüfungsordnung vorgesehen ist.
Vorbereitung auf eine Prüfung
Die Prüfungsvorbereitung (und auch die Zeitplanung ;-)) obliegt den Studenten selbst. Ob bei der Klausur Schwerpunkte bei der Übung oder bei der Vorlesung gesetzt werden, unterscheidet sich stark je nach Veranstaltung. Hilfreich bei der Prüfungsvorbereitung sind oft alte Klausuren vergangener Semester. Um diese zu erhalten, mailt einfach dem Fachschaftsrat (aber achtet darauf, dass euer Postfach noch etwas Platz hat, denn PDFs und Scans können auch mal größer ausfallen).
Wir können euch allerdings nur Klausuren zur Verfügung stellen, welche wir erhalten haben! Bitte seid so fair und schickt uns Scans oder Notizen dazu, was in der Klausur bzw. Prüfung von euch jeweils verlangt wurde, sodass die nächsten Jahrgänge ebenfalls auf aktuelle Materialien zurückgreifen können!
Prüfungsordnungen
Die grundsätzlichen Bedingungen für Prüfungen (z. B. die Form) werden in den allgemeinen Prüfungsordungen (für Bachelor bzw. Master getrennt) festgelegt. Jeder Fachbereich hat noch eigene Prüfungsordnungen, die zusätzlich gelten.