Ablauf des Schwerpunktstudiums und Prüfungsinhalte

Der Schwerpunkt gliedert sich in zwei Teilschwerpunkte, zwischen denen die Teilnehmer wählen können. Das Schwerpunktstudium kann in zwei bis vier Semestern absolviert werden. Am Ende des Schwerpunkts steht eine Prüfung, die aus einer Klausur und einer mündlichen Prüfung besteht. Außerdem muss im Rahmen des Schwerpunktstudiums ein Prüfungsseminar absolviert werden, bei dem eine Studienarbeit anzufertigen ist. Die Gegenstände der Prüfung ergeben sich aus dem Veranstaltungsprogramm des gewählten Teilschwerpunkts.

Teilschwerpunkt: Entwicklung des Privatrechts

Römische Rechtsgeschichte2 Std.
Römisches Privatrecht2 Std.
Rechtsentwicklungen im Mittelalter (Dt. Rechtsgeschichte)2 Std.
Neuere Privatrechtsgeschichte2 Std.
Rechtsphilosophie/Methodenlehre2 Std.
Seminar2 Std.
Prüfungsseminar2 Std.

Wahlfach (Veranstaltung aus den Bereichen Rechtsvergleichung,
Europäisches Recht oder Religionsverfassungsrecht


2 Std.

Prüfungsgebiete im Teilschwerpunkt: Entwicklung des Privatrechts

Römische Rechtsgeschichte, Römisches Privatrecht, Rechtsentwicklungen im Mittelalter (Grundzüge), Neuere Privatrechtsgeschichte. Außerdem wahlweise Rechtsphilosophie oder Methodenlehre. Die von den Studierenden nach Maßgabe des Veranstaltungsgebots gewählten Fächer aus den Bereichen Rechtsvergleichung, Europäisches Recht oder Religionsverfassungsrecht (jeweils in Grundzügen) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.

Teilschwerpunkt: Entwicklung des Rechts in der Neuzeit

Rechtsentwicklungen im Mittelalter (Dt. Rechtsgeschichte)2 Std.
Verfassungsgeschichte der Neuzeit2 Std.
Strafrechtsgeschichte der Neuzeit2 Std.
Neuere Privatrechtsgeschichte2 Std.
Rechtsphilosophie/Methodenlehre2 Std.
Seminar2 Std.
Prüfungsseminar2 Std.

Wahlfach (Veranstaltung aus den Bereichen Rechtsvergleichung, Europäisches Recht oder Religionsverfassungsrecht)

2 Std.

Prüfungsgebiete im Teilschwerpunkt: Entwicklung des Rechts in der Neuzeit

Rechtsentwicklungen im Mittelalter (Grundzüge), Verfassungsgeschichte der Neuzeit, Strafrechtsgeschichte der Neuzeit, Neuere Privatrechtsgeschichte. Außerdem wahlweise Rechtsphilosophie oder Methodenlehre. Die von den Studierenden nach Maßgabe des Veranstaltungsgebots gewählten Fächer aus den Bereichen Rechtsvergleichung, Europäisches Recht oder Religionsverfassungsrecht (jeweils in Grundzügen) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.

Wichtiger Hinweis: Genauere Hinweise zum Prüfungsstoff finden Sie hier!