FAQs zum Bachelor of Laws LL.B.
Allgemeine Fakten
Für den Studiengang Bachelor Rechtswissenschaft L.L. B. muss man auch in diesem Studiengang eingeschrieben sein, eine „reine“ Verleihung des Titels erfolgt nicht.
In dem Studiengang des Bachelor Rechtswissenschaft L.L. B. muss laut § 25 Abs. 3 Hochschulgesetz RLP mindestens noch eine Leistung erbracht werden, wenn auch sonst diverse, bereits vorher erbrachte Leistungen anerkannt werden können.
Wenn Sie sich im vierten Fachsemester oder höher in den Doppelstudiengang einschreiben, fällt nach dem ersten Abschluss eine Zweitstudiengebühr für die Fortführung des zweiten Studiengangs an (§ 70 Abs. 2 HochSchulG). Wir würden den höheren Semestern daher raten, erst einmal weiter auf das Staatsexamen hin zu studieren und den Bachelor für den Notfall im Hinterkopf zu behalten.
Die beruflichen Perspektiven nach dem Erhalt des LL.B.-Abschlusses sind breit gefächert. Zwar können die Absolvent:innen nicht als Richter:innen, Staats- oder Rechtsanwält:innen oder Notar:innen tätig werden, da diese traditionellen juristischen Berufe den Erwerb beider Staatsexamina voraussetzen. Darüber hinaus sind Jurist:innen aber heute auch in vielen anderen Bereichen der Verwaltung, in Unternehmen oder Verbänden tätig, ohne dass hierfür die Staatsexamina erforderlich wären. Beispielhaft genannt seien nur Funktionen in Rechts- oder Personalabteilungen von Unternehmen, die Sachbearbeitung in Versicherungen, Aufgaben im Bereich des Datenschutzes oder die Tätigkeit als Paralegal in Rechtsanwaltskanzleien.
Weiterhin ermöglicht der im Ausland anerkannte Abschluss eine Möglichkeit, dort unter anderem in der freien Wirtschaft als „Legal Counsel“ oder „Contract Manager“ zu arbeiten. Es kann auch ein LL. M. –Studium aufgenommen werden.
Trierer Studierende | Fragen und Antworten
Ich studiere in Trier im Staatsexamensstudiengang. Kann ich mich für den Bachelor einschreiben? Ja, Sie können sich in den Bachelorstudiengang zusätzlich zum Staatsexamensstudiengang einschreiben, egal in welchem Semester Sie sich befinden (zur Zweitstudiengebühr siehe bei den allgemeinen Fragen).
Ich studiere in Trier nach der Zwischenprüfungsregelung mit acht Klausuren und einer Hausarbeit. Welche meiner Prüfungsleistungen können im Bachelorstudiengang angerechnet werden? Ihre Prüfungsleistungen sind mit dem Bachelorstudiengang kompatibel und können daher anerkannt werden.
Kann ich mich in den Bachelor einschreiben, wenn ich die Zwischenprüfung in Trier endgültig nicht bestanden habe? Nein, dann ist eine Einschreibung in den Bachelorstudiengang nicht mehr möglich, da Sie in jedem Bachelor-Module auch nur vier Versuche haben und nicht nur bestandene Leistungen, sondern auch Fehlversuche angerechnet werden.
Ich studiere in Trier nach der alten Prüfungsordnung, welche für die Zwischenprüfung nur drei bestandene Klausuren vorsah. Welche meiner Prüfungsleistungen können im Bachelorstudiengang angerechnet werden und welche muss ich noch erbringen?
In der Regel müssen Studierende, die nach der alten Prüfungsordnung studieren, noch die Module Zivilrecht III (Schuldrecht BT und Sachenrecht) und Öffentliches Recht III (Allgemeines Verwaltungsrecht) absolvieren.
Anerkennungen wenn Sie in Trier studieren und sich zusätzlich in den Bachelorstudiengang eingeschrieben haben:
Sofern Sie doppelt eingeschrieben sind, werden Ihre bisherigen Leistungen in den Bachelorstudiengang übertragen, soweit dafür Kapazitäten im Prüfungsamt vorhanden sind, spätestens bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit oder zur Wahlpflichtklausur (= Schwerpunkt). Wir bitten daher sehr darum, nicht jede einzelne neu hingekommene Leistung dem Prüfungsamt zur Anerkennung zu melden.
Zweitstudiengebühr: siehe oben bzw bei den Allgemeinen Fragen
Bereits im Staatsexamen eingeschrieben und Sie möchten sich im Bachelorstudiengang zusätzlich einschreiben?
Studierende, die sich bereits im Staatsexamensstudiengang befinden und sich zusätzlich in den Bachelorstudiengang einschreiben möchten, müssen das Formular „Antrag auf Studiengangsänderung“ ausfüllen und im Studierendensekretariat abgeben.
Abgabefrist:
Zum Wintersemester = 30. September
Zum Sommersemester = 31. März
Wichtig:
Angekreuzt werden muss bei zusätzlicher Einschreibung in den Bachelorstudiengang:
„ja, ich wähle hiermit einen zusätzlichen Studiengang (in diesem Fall nur den neuen Studiengang vollständig eintragen)“
Das Formular ist im Studierendensekretariat abzugeben, nicht im Prüfungsamt!
Das Formular finden Sie hier.
Neu in Trier eingeschrieben? | Fragen und Antworten
Ich studiere an einer anderen Universität. Kann ich mich in Trier für den Bachelorstudiengang einschreiben? Ja, Sie können sich für den Bachelorstudiengang im Rahmen eines Doppelstudiengangs in Verbindung mit dem Staatsexamensstudiengang einschreiben.
Kann ich mir die an einem anderen Standort absolvierte Zwischenprüfung im Bachelorstudiengang anerkennen lassen? Sie können sich einzelne Prüfungen auf die Bachelormodule anerkennen lassen. Soweit die Zwischenprüfung allerdings nicht alle in Trier im Rahmen der Zwischenprüfung abgeprüften Inhalte umfasst, müssen Sie die noch fehlenden Module (im Rahmen des Bachelorstudiums) noch erbringen.
Ich komme aus einem anderen Bundesland. Kann mir die Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht anerkannt werden, obwohl sie ein anderes Landesrecht beinhaltet? Ja.
Ich habe bereits eine Schwerpunktseminararbeit an einem anderen Standort absolviert. Kann ich diese als Bachelorarbeit anerkennen lassen? Ja, dies ist möglich, wenn die Anforderungen für das Schwerpunktseminar mit denen, die für die in Trier angebotenen Wahlbereiche gelten, qualitativ, quantitativ und inhaltlich vergleichbar sind.
Ist es möglich, den Studiengang auch im Rahmen der Universität der Großregion zu absolvieren? Grundsätzlich kann im Rahmen der UniGR ein Semester an einer anderen Universität studiert werden. Es können Leistungen im Rahmen von 10 ECTS erbracht werden. Ein kompletter, berufsqualifizierender Abschluss kann in diesem Rahmen nicht erworben werden, dafür wäre ein vollständiger Wechsel nach Trier erforderlich.
Im Staatsexsamensstudiengang an einer anderen Uni eingeschrieben? Ja, das ist möglich! Sie können sich im Bachelorstudiengang an der Universität Trier einschreiben und gleichzeitig an einer anderen Universität im Staatsexamensstudiengang eingeschrieben bleiben. Bitte beachten Sie, dass dies nur in unterschiedlichen Studiengängen möglich ist. Nicht jedoch im selben Studiengang (Das bedeutet, Sie können sich nicht an zwei Universitäten z. B. im Staatsexamensstudiengang einschreiben.) Wir empfehlen Ihnen, ihre Universität über die Einschreibung in den Bachelorstudiengang an der Universität Trier zu informieren.
Allgemeine Fragen
Kann ich mich in den Bachelor einschreiben, obwohl ich die Pflichtfachprüfung im Staatsexamensstudiengang endgültig nicht bestanden habe? Ja, da die Pflichtfachprüfung keinem Modul im Bachelorstudiengang entspricht.
Generell gilt:Wenn Leistungen in einem vergleichbaren Modul in einem anderen Studiengang endgültig nicht bestanden worden sind oder vier Fehlversuchevorliegen, ist eine Einschreibung auch in den Bachelorstudiengang nicht mehr möglich. Welche Leistungen aus dem Studium anerkannt werden, ist individuell zu betrachten. Gleiches gilt für die Frage, welche Leistungen noch zu erbringen sind.
Ich habe das Staatsexamen bzw. das Schwerpunktexamen bereits bestanden. Bekomme ich jetzt den Bachelor automatisch verliehen? Nein. Um den Bachelor-Abschluss zu bekommen, muss man in jedem Fall in diesem Studiengang eingeschrieben sein und nach dem Hochschulgesetz noch mindestens eine Leistung in diesem Studiengang erbringen. Welche dies sein wird, muss individuell gesehen werden. Wenn Sie das Staatsexamen in Trier bestanden haben, können Sie sich aber ohne Weiteres den Titel „Diplom-Jurist:in“ verleihen lassen.
Ich habe bereits eine Schwerpunktseminararbeit absolviert. Kann ich diese als Bachelorarbeit anerkennen lassen? Ja, dies ist möglich, wenn die Anforderungen für das Schwerpunktseminar mit den in Trier angebotenen Wahlbereichen qualitativ, quantitativ und inhaltlich vergleichbar sind.
Gibt es eine Semesterbegrenzung für die Einschreibung? Nein, Sie können sich einschreiben, egal in welchem Semester Sie im Staatsexamensstudiengang sind. Sie können sich auch für den Bachelor einschreiben, wenn Sie nicht mehr im Staatsexamensstudiengang immatrikuliert sind (zur Zweitstudiengebühr siehe weiter unten).
Fällt eine Zweitstudiengebühr an?
- Wenn Sie sich für beide Studiengänge neu einschreiben, fällt eine solche nicht an.
- Wenn Sie bereits im Staatsexamensstudiengang eingeschrieben sind und sich im SoSe 2023 im max. dritten Semester befinden, entfällt die Zweitstudiengebühr, wenn Sie sich zum dritten Semester in den Doppelstudiengang einschreiben (§ 70 Abs. 2 HochSchulG).
- Wenn Sie sich im vierten Fachsemester oder höher in den Doppelstudiengang einschreiben, fällt nach dem ersten Abschluss eine Zweitstudiengebühr für die Fortführung des zweiten Studiengangs an. Wir würden den höheren Semestern daher raten, erst einmal weiter auf das Staatsexamen hin zu studieren und den Bachelor für den Notfall im Hinterkopf zu behalten. Ein Abschluss ist das Examen oder der Bachelor, nicht die Zwischenprüfung!
Einschreibung | Termine und Fristen
Eine Einschreibung findet über das Studierendensekretariat statt. Link zur Homepage (bitte anklicken)
Bitte unterscheiden Sie, dass die Unterlagen die Sie für die Einschreibung benötigen an das Studierendensekretariat zu senden sind und nicht automatisch an das Prüfungsamt weitergeleitet werden. Ebenso sendet das Prüfungsamt Ihre Unterlagen nicht an das Studierendensekretariat.
Termine und Fristen zur Einschreibung an der Universität Trier finden Sie hier (bitte anklicken)
Zweitstudiengebühr
Studierende, die bereits in einem früheren Studiengang eingeschrieben sind oder waren (zB Wechsler aus anderen Studienfächer), wenden sich bitte bezüglich der Zweitstudiengebühr an das Studierendensekretariat. Ansonsten: siehe oben und bei den Allgemeinen Fragen.
Anerkennungen
Die Anerkennung der Studienleistungen findet erst nach der Einschreibung statt. Die Anerkennung entspricht der Übersicht, die Sie von uns erhalten haben. Die Anerkennungen werden dann in Porta ersichtlich.
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand der Anerkennungen ab, wir sind bemüht die Anerkennungen zeitnah in Porta einzutragen!
Sollten Sie noch Fragen zu Ihren Anerkennungen haben, können Sie hier die Antworten finden!
An folgenden Punkten können Sie sich ein Bild über die möglichen anzuerkennenden Leistungen machen:
Fachsemester 1:
- Zivilrecht I | Privatrecht / BGB AT / AGBs / Verträge
- Strafrecht I | Strafrecht AT
- Öffentliches Recht II | Staatsorganisationsrecht / Verfassungsrecht / Allgemeine Staatslehre
- Einführung in die Fallbearbeitung | Kleine Anfänger-Hausarbeit
Fachsemester 2:
- Zivilrecht II | Allgemeines Schuldrecht mit Kauf- und Werkvertragsrecht
- Strafrecht II | Strafrecht AT und BT
- Öffentliches Recht I | Grundrechte / Verfassungsgrundlagen Verfassungsprozessrecht
- Historische, methodische und philosophische Grundlagen der Rechtswissenschaft | Siehe Modulhandbuch
Fachsemester 3:
- Rechtswissenschaftliche Fremdsprache | Anerkannt werden kann nur eine benotete Klausur über 120 min. Kein Auslandsaufenthalt!
- Zivilrecht III | Schuldrecht BT und Sachenrecht
- Öffentliches Recht III | Allgemeines Verwaltungsrecht | Geschichte, Handlungsformen der Verwaltung, Verwaltungsorganisation
- Strafrecht für Fortgeschrittene A | Vermögensdelikte / Nichtvermögensdelikte / Auslegung / Verhältnis untereinander / Strafrecht AT
- Praktikum | 11 Wochen – nur juristische Praktika
Fachsemester 4:
- Zivilrecht für Fortgeschrittene A | siehe Modulhandbuch
- Strafrecht für Fortgeschrittene B | siehe Modulhandbuch
- Öffentliches Recht für Fortgeschrittene A | Gefahrenabwehrrecht / allgem. Verwaltungsrecht / Recht der öffentlichen Ersatzleistungen / Verwaltungsprozessrecht / Bau- und Kommunalrecht / Europarecht
Fachsemester 5:
- Zivilrecht für Fortgeschrittene B | Siehe Modulhandbuch
- Wahlpflichtmodul Schwerpunkt | Siehe Modulhandbuch
Fachsemester 6:
- Öffentliches Recht für Fortgeschrittene B | Gefahrenabwehrrecht / Verwaltungsrecht AT / Recht der öffentlichen Ersatzleistungen / Verwaltungsprozessrecht / Bau- und Kommunalrecht / Europarecht / internationale Bezüge
- Bachelorarbeit | individuelle Anerkennung möglich.
Die Angaben zu den FS sind lediglich Auszüge aus dem Modulhandbuch - GRUNDSÄTZLICH GELTEN DIE DETALLIERTEN BESCHREIBUNGEN DER MODULE IM MODULHANDBUCH!!!
Fachsemestereinstufung
Die Einstufung in das entsprechende Fachsemester erfolgt zeitnah, nach Eingabe der Anerkennungen in Porta. Hier müssen Sie nichts tun.
Auch an dieser Stelle möchten wir Sie um Geduld bitten!
Bei den Prüfungen beachten Sie bitte folgendes
Für die Klausuren zu den Modulen Zivilrecht I, II und III, Strafrecht I und II, Öffentliches Recht I, II und III werden Sie von unserem Prüfungsamt automatisch angemeldet, da Sie verpflichtet sind diese mitzuschreiben. Im Falle der Nichtteilnahme gilt die Prüfung als abgelegt und nicht bestanden.
Zu den Klausuren und Hausarbeiten der übrigen Module müssen Sie sich explizit anmelden.
Bitte beachten Sie dafür die Termine und Fristen die Sie HIER einsehen können.
Stundenpläne | Hausarbeitspläne | Klausurenkursplan
Die Stundenpläne, Hausarbeitspläne und der Klausurenkursplan finden Sie hier.
Vorlesungen
Für Module, die im Semester nach individuellem Plan belegt werden, können Sie sich für die Vorlesungen in Porta anmelden.
Arbeitsgemeinschaften
Für die Module Zivilrecht I und III, Strafrecht I, Öffentliches Recht II und III werden zusätzlich Arbeitsgemeinschaften angeboten.
Krankheit bei wiederholungsbegrenzden Prüfungen
Im Falle einer Erkrankung am Termin einer wiederholungsbegrenzten Prüfung ist ein Antrag auf Anerkennung einer Verhinderung wegen Krankheit (Formular hier) zu stellen.
WICHTIG! Mehr dazu finden Sie hier.
Bachelorarbeit | Wahlpflichtklausur
Die Fristen für die Anmeldung zur Bachelorarbeit und Wahlpflichtklausur (im Staatsexamen Schwerpunktklausur), sowie Terminpläne, Hinweise und Formulare finden Sie hier.
Auslandsaufenthalte | Austauschprogramme
Ansprechpartnerin für Auslandsaufenthalte und Austauschprogramme ist unsere Fachstudienberaterin, Ass. Jur. Marion Huck.
Sie ist am Fachbereich V - Rechtswissenschaft auch für das ERASMUS-Programm zuständig. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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Noch Fragen zu den Anerkennungen? Dann sind Sie hier richtig!