Das europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS - "European Community Course Credit Transfer System")

1. Wozu dient ECTS?

Für die Austauschstudierenden stellen die europäischen Notensysteme ein großes Problem dar, weil die Auslegung und Vergabepraxis der Noten von Land zu Land sehr unterschiedlich ist. Da die Anerkennung von Studienleistungen eine wichtige Voraussetzung für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Bildungsraumes ist, wurde im Rahmen des Erasmus-Programmes das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften entwickelt. 145 Hochschulen aus allen EU-Mitgliedstaaten und den EFTA-Ländern haben ECTS über einen langen Zeitraum hinweg erprobt und verbessert.
ECTS ermöglicht, die erzielten Prüfungsergebnisse zu vergleichen und von einem nationalen Notensystem in das andere zu übertragen, wobei diese jedoch bestehen bleiben. ECTS wird ab dem Wintersemester 1999/2000 auch am juristischen Fachbereich der Universität Trier angewendet. Wesentliche Elemente von ECTS sind die akademischen Kreditpunkte (credits) und das Notenumrechnungssystem (grading scale).

2. Kreditpunkte (credits)

Die Kreditpunkte spiegeln den quantitativen Arbeitsaufwand wider, den jede Lehrveranstaltung im Verhältnis zum gesamten Arbeitsaufwand erfordert. Es geht davon aus, dass das gesamte Arbeitspensum, das ein Studierender bewältigen muß, um sein Studium innerhalb von vier Jahren erfolgreich abzuschließen, also der Besuch von Lehrveranstaltungen und der Erwerb von Leistungsnachweisen, mit einem relativen Wert von 240 Kreditpunkten(credits) beschrieben wird. Danach entfällt auf die einzelne Lehrveranstaltung ein bestimmter Bruchteil dieses Wertes. Für ein volles Studienjahr soll das Arbeitspensum eines Studierenden einen Umfang von 60 Kreditpunkten, somit für ein Semester30 Kreditpunkte haben.
Kreditpunkte können nur dann eingesetzt werden, wenn zu der entsprechenden Lehrveranstaltung eine abschließende Prüfung bestanden wurde.

3. Notenumrechnungssystem (grading scale)

Das Notenumrechnungssystem (grading scale) soll den Heimathochschulen helfen, die an der Gastuniversität erzielten Noten umzurechnen. Es sieht zusätzliche Informationen, d.h. eine Beschreibung der an der Gasthochschule jeweils erzielten Leistung vor. Es soll dagegen nicht die Prüfungsnote an der Gastuniversität ersetzen. Die ECTS-grading scale basiert auf einer qualitativen Definition der erbrachten Leistung durch allgemein übliche Schlüsselbegriffe wie "hervorragend", "gut" u.s.w. Daneben erfolgt eine statistische Bewertung des prozentualen Anteils von Studierenden, die eine bestimmte Note erreicht haben. Damit soll die individuelle Leistung des Studierenden möglichst präzise und europaweit verständlich wiedergegeben werden.

4. Vergabe der Kreditpunkte am Fachbereich V der Universität Trier

Die ausländischen Studierenden müssen ihren Studienplan mit ihrer Heimatuniversität abstimmen (learning agreement). Die Zeugnisse werden von den Dozenten aufgrund einer Prüfung ausgestellt, die am Ende der Vorlesungszeit stattfindet, und geben die erreichte Punktzahl nach dem in Trier gültigen Notensystem an. Die spätere Umrechnung dieser Werte an die ECTS-grades erfolgt bei Ausstellung des Abschlusszeugnisses (transcript of records).


Für Vorlesungen werden je 2.5 Kreditpunkte für eine Semesterwochenstunde vergeben, wenn am Ende des Semesters eine Prüfung erfolgreich abgelegt wird.

5. Informationen für Erasmus-Studierende

a) Kurswahl

Den ausländischen Programmstudierenden stehen grundsätzlich alle am Fachbereich Rechtswissenschaft angebotenen Lehrveranstaltungen offen. Eine Anmeldung zur Teilnahme an den Vorlesungen ist nicht erforderlich. Einige Übungen und Seminare sind aber für ausländische Studierende weniger geeignet.

Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Seminar hat bei der jeweiligen Dozentin / dem Dozenten, die Anmeldung zur Teilnahme an einer Übung zur Einführungsvorlesung im Dekanat oder bei der Studienberatung zu erfolgen. Welche Kurse besucht werden, hängt von den Anforderungen der Heimatuniversität ab.

Eine Liste der Lehrveranstaltungen des Fachbereich V erhalten alle Programmstudierenden per e-mail zugesandt. (Im Juli für das WS und im Januar für das SS).

Die meisten Veranstaltungen werden in der beschriebenen Form in jedem Wintersemester bzw. Sommersemester angeboten.

Unterschiedlich ist aber das Seminarangebot. Da die Seminarthemen bei Erscheinen des Vorlesungsverzeichnisses noch nicht alle feststehen, können sie im Einzelfall ab Mitte September bzw. Mitte März bei der Studienberatung erfragt werden. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Seminare sich grundsätzlich an fortgeschrittene Studenten wenden, sehr speziell und auch anspruchsvoll sind. Seminare sind daher für Erasmusstudierende nicht immer geeignet. Die Teilnahme an einem Seminar kann nur in Absprache mit den jeweiligen Dozentinnen/Dozenten und mit der Erasmusberatung des Fachbereichs erfolgen.

Es werden aber auch besondere Seminare für Erasmusstudierende und Teilnehmer des Magisterstudienganges für ausländische Juristen angeboten.

Die Seminarthemen werden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben. Von den Teilnehmern wird die Anfertigung einer Seminararbeit erwartet, die einen Umfang von etwa 15 Seiten hat und innerhalb eines längeren Zeitraumes (mind. 2-3 Wochen) bearbeitet wird.

Speziell für ausländische Studierende wird auch eine Lehrveranstaltung zur Einführung in das deutsche Verfassungsrecht angeboten. 

b) Prüfungen

Da Prüfungen in den einzelnen Vorlesungen für deutsche Studierende nicht vorgesehen sind, werden für die Erasmus-Studierenden besondere Prüfungen am Ende jeden Semesters angeboten. Die Prüfungen sind in der Regel mündlich, können im Einzelfall aber auch schriftlich sein. Sie umfassen den Stoff, der in der jeweiligen Lehrveranstaltung behandelt wurde.
Jeder Erasmusstudierender muss sich im Sekretariat des jeweiligen Dozenten/der Dozentin zur Prüfung selbst anmelden. Prüfungsart und Prüfungstermine können dort abgesprochen werden. Die Dozenten/-innen teilen in ihrer Lehrveranstaltung mit, wie und wann genau die Anmeldung zu den Prüfungen stattfindet.
In den Übungen zu den Einführungsvorlesungen findet keine Prüfung statt. Bei regelmäßiger Teilnahme und Mitarbeit wird aber eine Bescheinigung ausgestellt. Von den Teilnehmern an einem Seminar wird die Anfertigung einer Seminararbeit erwartet.

c) Transcript of records

Das Transcript of records muss bei Fr. Huck in Raum C 17 beantragt werden.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

· Immatrikulationsbescheinigung / Tunika
· die einzelnen Prüfungszeugnisse
· die Angabe von Name, Geburtsdatum, Geburtsort,Heimatadresse und Matrikelnummer.

6. Bewertung der Prüfungsleistungen von Erasmus-Studierenden

Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird die Noten- und Punkteskala angewendet, die auch für die deutschen Jurastudierenden an der Universität Trier gilt. 

Note/PunkteBeschreibung
sehr gut (16, 17, 18 Punkte)eine besonders hervorragende Leistung
gut (13, 14, 15 Punkte)eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
vollbefriedigend (10, 11, 12 Punkte)eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
befriedigend (7, 8, 9 Punkte)eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht
ausreichend (4, 5, 6 Punkte)eine Leistung, die trotz Mängeln durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht
mangelhaft (1, 2, 3 Punkte)eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung
ungenügend (0 Punkte)eine völlig unbrauchbare Leistung

Weiterhin werden im Abschlusszeugnis der Erasmusstudenten die ECTS-Noten des grading scales vermerkt. Die nachfolgend abgedruckte Tabelle ist für die Umrechnung der deutschen Noten in ECTS-grades maßgeblich:

Punkte nach dem deutschen NotensystemECTS-gradeDefinition (nach ECTS-User´s Guide)
14 - 18

A

Hervorragend (excellent)

Eine ausgezeichnete Leistung mit nur wenigen unbedeutenden Fehlern

10 - 13

B

Sehr gut (very good)

Eine überdurchschnittliche Leistung, aber einige Fehler

08 - 09

C

Gut (good)

Eine insgesamt gute Leistung, jedoch mit einigen grundlegenden Fehlern

06 - 07

D

Befriedigend (satisfactory)

Eine mittelmäßige Leistung, jedoch mit deutlichen Mängeln 

04 - 05

E

Ausreichend (sufficient)

Die Leistung erfüllt die Mindestanforderungen

01 - 03

FX

Mangelhaft (fail)

Es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Kreditpunkte zuerkannt werden können 

0

F

Ungenügend (fail)

Es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich

7. Beratung für Erasmus-Studierende

In der Woche vor Beginn der Vorlesungen des Winter- und Sommersemesters findet eine Informationsveranstaltung für alle neu angekommenen ausländischen Studierenden statt. Hier wird über die einzelnen Kurse informiert und es kann auch die Auswahl der Kurse mit der Studienberatung abgesprochen werden. Während des Semesters kann die Studienberatung bei allen Fragen und Problemen aufgesucht werden.