Beurlaubung

 

Wer ein Auslandssemester absolviert, muss sich für das Semester hier in Trier zurückmelden, sprich auch den Semesterbeitrag zahlen. Weiter kann man sich auch für das Auslandssemester beurlauben lassen. Eine Beurlaubung ist aber nicht verpflichtend. Nähere Infos erhalten Sie zu den Sprechzeiten.