Finanzierung
Die EU leistet finanzielle Beihilfe zum Auslandsstudium. Die sog. Teilstipendien oder Mobilitätszuschüsse sind als Ausgleich für die durch einen Auslandsaufenthalt entstehenden Mehrkosten zu verstehen und daher nicht kostendeckend. Es werden Zuschüsse von monatlich ca. 300€ gewährt. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von dem Land, in dem der Erasmusaufenthalt stattfindet. Demanch erhält man etwas mehr als 300€, wenn man z.B. in Finnland oder Großbritannien und etwas weniger als 300€, wenn man z.B. in Estland oder Ungarn den Aufenthalt plant. Die ca. 300€ stellen nur einen Teil der Auslandsfinanzierung dar, daher muss die Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes sorgfältig geplant werden. Ein Auslandssemester ist teuer (insbesondere in Frankreich, U.K., Schweden und Norwegen)!
BAföG-Empfänger können Auslands-BAföG beantragen; dies muß auf dem Bewerbungsformular kenntlich gemacht werden! Die ERASMUS-Förderung wird auf das Auslands-BaFöG nicht mehr angerechnet. Der Auslandsaufenthalt muß auf jeden Fall dem BAföG-Amt gemeldet werden! Wer von anderen Stellen gefördert wird (politische Stiftungen, Cusanuswerk etc.) muß dies auf dem Bewerbungsformular kenntlich machen. Eine ERASMUS-Förderung erfolgt dann in Abstimmung mit den sonstigen Geldgebern.