Forschung der Professur

Die Forschungsschwerpunkte von Prof. Dr. Birgit Peters liegen im Bereich internationales und europäisches Umweltrecht, Internationalisierung und Europäisierung des Verwaltungsrechts, internationaler und europäischer Menschenrechtsschutz und Institutionen.

Prof. Dr. Birgit Peters wirkt in der World Commission on Environmental Law der International Union for the Conservation of Nature (IUCN), dem Global Network for Human Rights and the Environment (GNHRE), der European Society of International Law (ESIL), der Staatsrechtslehrervereinigung und der Deutschen Vereinigung für Internationales Recht mit.


Aktuelle Drittmittelprojekte

Law and Nature

Logo Volkswagenstiftung

Im Rahmen des Projekts soll erkundet werden, inwieweit ein neuer Blick auf die Rechtswissenschaft tragfähig ist und welche Elemente dieser neue Forschungsansatz enthalten könnte. Dieser Ansatz lautet "law and nature" und soll den Menschen als Teil der Natur in den Fokus der Befassung mit dem Recht stellen. Bislang existieren nur fragmentierte und schlecht koordinierte Versuche, die Natur- und Umweltzerstörung rechtswissenschaftlich zu verhindern. Vergleichbar der Forschungsperspektive "law and economics" soll ein ganzheitlicher, systematisch kohärenter Forschungsansatz entwickelt werden, der aber zum Ziel die Untersuchung hat, wie das Recht effektiv der Umwelt- und Naturzerstörung begegnen kann, was eine Menschheitsaufgabe darstellt. Es soll idealiter ein neuer Forschungsansatz entstehen, der einerseits den Risiken der weiteren Umweltzerstörung (Klimawandel, Artensterben, Hungersnöte, Migration) begegnen kann, ohne andererseits demokratische und menschenrechtliche Freiheiten aufzugeben. Zunächst sollen die grundsätzliche Tragfähigkeit eines solchen Konzepts und seine wesentlichen Elemente ermittelt werden. So muss z.B. der Faktor Zeit erfasst werden, da es einerseits um die Berücksichtigung bereits eingetretener Natur- und Umweltschädigungen geht und andererseits um deren Auswirkungen in der Zukunft. Die Rechtswissenschaft muss sich dabei auch den Erkenntnissen anderer Wissenschaften öffnen (Interdisziplinarität), weshalb für die interdisziplinäre Zusammenarbeit eine promovierte Biologin mit langjähriger Erfahrung im Bereich Ökosysteme und Modellierung gewonnen wurde.

Gemeinsam mit JProf. Dr. Nils Schaks, Universität Mannheim

Gefördert von der Volkswagenstiftung, Förderlinie "Aufbruch"

Die Macht der Bürger, Theoria UR 26

Die repräsentative Demokratie steckt in der Krise! Diese These ist nicht neu, jedoch bezieht Sie sich nun auch auf das Handeln der Exekutive. Befördert durch das Internet, soziale Medien, Bildung und persönliche Information wachsen die Mitbestimmungserwartungen Einzelner bei Entscheidungen der Verwaltung.

National wird dies vor allem durch Infrastrukturplanungen wie Stuttgart 21 deutlich, während auf internationaler Ebene Bürger- und Interessenverbände mehr Einfluss bei Themen wie Welthandel oder Klimaschutz fordern. Das internationale und europäische Recht haben dieser Entwicklung schon seit den 1990er Jahren Rechnung getragen, durch die Verleihung individueller Mitbestimmungs- und Klagerechte beispielsweise im Umweltrecht. Die Prozesse, die vormals durch staatliche Akteure geprägt wurden, öffnen sich damit dem Zugang durch Private oder NGOs. Diese Partizipation stellt Transparenz her, steigert damit die Legitimation und fördert die Durchsetzung internationaler Schutzstandards. Diese Legitimation wurde auf nationaler Ebene bisher nur indirekt durch die Wahlentscheidungen des Bürgers bzw. über die Einwirkung durch parlamentarische Gesetze erreicht. Die Erweiterung der Legitimation exekutiver Entscheidungen durch die Mitwirkung des Bürgers hat weitreichende Folgen für das Verhältnis zwischen Staat und Bürger.

Dennoch werden auch in der internationalen Praxis oft nur Vertreter der NGOs angehört. Der Beitrag der Beteiligung der internationalen Verwaltungsentscheidungen an der demokratischen Legitimation ist damit klärungsbedürftig.

Ziel des Projekts ist die Klärung der neuen Legitimationsbedarfe nationaler und internationaler Verwaltungstätigkeit und die Bestimmung der Möglichkeiten und Grenzen sowie die Kriterien der Rückanbindung staatlicher Verwaltungsentscheidungen an den Bürger. Auf dieser Grundlage entwickelt das Projekt eine moderne Theorie der (demokratischen) Legitimation exekutiver Entscheidungen.

Das erste Teilprojekt (Forschungssemester) bezieht sich dabei auf die demokratische Legitimation der deutschen Verwaltung. Es nimmt Bezug auf die Voraussetzungen, Anforderungen und Grenzen von und an Partizipation, wie sie sich nach internationalem, europäischem sowie dem deutschen Recht ergeben. Für alternative Ansätze der Legitimation von Verwaltungshandeln durch Partizipation diskutiert es Ansätze und Lösungen, wie sie etwa im französischen oder schweizerischen Recht realisiert wurden. Abschließend geht es auf die resultierenden notwendigen Änderungen des geltenden Verwaltungsverfahrensrechts ein.

Das zweite Teilprojekt (Promotion) widmet sich der demokratischen Legitimation der internationalen Verwaltung. Am Beispiel des Umweltrechts klärt es den Beitrag zwischen Einzelpersonen und NGOs zu internationalen Entscheidungen mit Umweltbezug zur Legitimation der Ausübung internationaler Herrschaft auf.

Das Projekt wird gefördert durch das Kurt von Fritz-Wissenschaftsprogramm THEORIA des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

SustaiNET

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SustaiNET ist ein Netzwerk junger Forscher*innen aus Deutschland, Italien und Norwegen, die sich mit ihrem Projekt der Fragestellung widmen inwieweit Nachhaltigkeit und Partizipation mit ihren rechtlichen Besonderheiten einzuordnen sind und wie sie miteinander verbunden sind. Da diese beiden Begriffe aktuell als eine Art politisches sowie rechtliches Allheilmittel in der Thematik der Umweltprobleme gehandhabt werden, stellt sich die Frage nach ihrer Einordnung mehr denn je. Von allgemeinem Klimawandel bis hin zum technischen Immissionsschutzrecht oder der Städteplanung finden die Begriffe Verwendung, ohne ihre spezifischen rechtlichen Eigenarten genauer zu erfassen. Dies gilt vor allem für ihre dogmatische Einbettung und die mit ihnen verbundenen konkreten Gebote sowie Verbote.

 Die Verbindung der Konzepte geht zwar bereits aus vielen existierenden Vorschriften hervor, allerdings gilt es zu erkunden inwieweit beispielsweise Partizipation als Instrument zur Erfüllung von Nachhaltigkeit zu verstehen ist oder ob nicht Beteiligung sogar ein Hindernis auf dem Weg zur Nachhaltigkeit sein kann. Um diese Fragen zu klären verfolgt das SustaiNET einen induktiven, funktionalrechtsvergleichenden Ansatz. Ausgangspunkt ist eine vergleichende Analyse der Verbindung und Verwendung der Rechtskonzepte in konkreten Referenzgebieten (z.B. im Lebensmittelrecht, im öffentlichen Wirtschaftsrecht, oder Umweltverwaltungsrecht), in denen Nachhaltigkeitserwägungen bereits von jeher bzw. erst neuerlich eine Rolle spielen oder zu spielen beginnen. Ziel des Netzwerkes ist

  • Bedeutung, Inhalt und insbesondere die Beziehung der beiden Konzepte über den allgemeinsprachlichen Gebrauch zu erhellen,
  • die spezifische Bedeutung im rechtlichen Kontext in Abgrenzung zu anderen Fachdisziplinen (Politikwissenschaften, Philosophie, Soziologie, Ökonomie) zu bestimmen und
  • möglicherweise daraus resultierende rechtliche Verpflichtungen des Staates, der Behörden oder auch privater Akteure zu identifizieren.

Die resultierende Publikation soll so zur Entwicklung eines rechtlichen Vokabulars im Themenfeld Nachhaltigkeit und Partizipation beitragen und weitere Forschungsperspektiven eröffnen.

SustaiNet wird von der DFG in der Förderlinie "Netzwerke" gefördert.