Heute geht es um einen Vater, der Aufwendungen im Zusammenhang mit einem geführten Zivilprozess über die Rückführung seiner von der Kindesmutter nach Südamerika entführten Tochter als agB nach § 33 EStG geltend machte. Das FG Düsseldorf hat dem im Urteil vom 13.03.2018 - anders als der BFH mit Urteil vom 18.05.2017 – zugestimmt und entschieden, dass der Begriff „Existenzgrundlage“, der zur Begründung einer Ausnahme zum Abzugsverbot des § 33 Abs. 2 S. 4 EStG herangezogen wird, auch in einem immateriellen Sinn ausgelegt werden kann, wenn dies verfassungsrechtlich geboten ist (Art. 6 Abs. 1 GG). Durch den Wunsch von Eltern und Kind nach gegenseitiger Liebe und Nähe sei ein Kernbereich menschlichen Lebens betroffen. Die Existenzgrundlage sei gefährdet, wenn der Stpfl. ohne den Prozess keine legale Möglichkeit habe, seine Tochter nach Deutschland zurückzuholen.