Urteil der Woche (KW 3)

Generationenübergreifende Totalgewinnprognose bei landwirtschaftlichen Betrieben und Nießbrauchsvorbehalt

Heute geht es um die Frage, in welchen Fällen die zur Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht heranzuziehende Totalgewinnprognose bei einem Landwirtschaftsbetrieb generationenübergreifend erfolgen darf. Die Kläger sind Eheleute, die einen landwirtschaftlichen Betrieb unterhielten, den sie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf ihren Sohn übertrugen und sich zugleich ein fünfjähriges Nießbrauchsrecht vorbehielten. Das FA erkannte die Verluste aus der Pferdepension nicht an, da die Totalgewinnprognose auf die Dauer des Nießbrauchsrechts beschränkt sei. Das FG Münster gab der Klage statt. Lt. BFH sind in die Totalgewinnprognose die Auswirkungen beim Rechtsnachfolger mit einzubeziehen, wenn der Rechtsvorgänger die Ursache der späteren positiven Einkünfte gesetzt hat. Ein Nießbrauchsvorbehalt ist hierfür unschädlich: In die Totalgewinnprognose sind sämtliche Betriebe einzubeziehen. Die Revision des FA war trotzdem begründet, da nicht erkennbar war, worauf das FG die Annahme eines Totalgewinns stützte.