ACHTUNG: Vorverlegter Anmeldeschluss

Der Anmeldeschluss für die staatliche Pflichtfachprüfung wurde geändert, es handelt sich jetzt jeweils um den 15. November und 01.Juli

1. Juristische Prüfung: Pflichtfachprüfung

Die Pflichtfachprüfung besteht aus sechs Klausuren und der mündlichen Prüfung. Von den Klausuren entfallen drei auf den Bereich Zivilrecht, zwei auf das Öffentliche Recht und eine auf das Strafrecht. Die mündliche Prüfung umfasst den Inhalt aller Pflichtveranstaltungen.

Rechtsgrundlagen

Die Zuständigkeit für die Organisation und Durchführung der Staatlichen Pflichtfachprüfung liegt ausschließlich beim Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Mainz. Sämtliche Fragen zur Prüfungsanmeldung, Anerkennung von Praktika, Anrechnung von Auslandszeiten etc. sind mit den Sachbearbeitern dort zu klären.

Anmeldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung

  • Anmeldeformulare, Informationen etc. zur staatlichen Pflichtfachprüfung finden Sie auf der Homepage des Landesprüfungsamtes.
  • ACHTUNG, NEU: Anmeldeschluss jeweils am 15. November und 01. Juli. (§ 3 Abs. 1 Satz 1 JAPO).