Abgabe von Prüfungsarbeiten
Kommen Sie - wenn möglich - zur Abgabe der Schwerpunktseminar- und Bachelorarbeiten persönlich zu den Sprechzeiten vorbei oder werfen Sie die Arbeit im Dekanatsflur (C-Gebäude Erdgeschoss) in das Postfach C21 - Dekanat - ein.
Die Zeitpläne, Hinweise und die aktuellen Anmeldeformulare finden Sie hier.
Schwerpunktbereichsprüfung / Bachelor
Gemäß § 5d Abs. 2 Satz 4 DRiG und § 3 JAG RLP besteht die erste Prüfung aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung fließt zu 30 % in die Gesamt-Examensnote ein. Informationen zu den in Trier angebotenen Schwerpunktbereichen finden Sie hier.
WICHTIGE INFORMATIONEN zum Anmeldeverfahren:
Es sind zwei getrennte Online-Formulare (hier) für die Anmeldung zur Klausur und zur Studien-/Bachelorarbeit zu verwenden. Wenn beide Prüfungsteile in der selben Kampagne geschrieben werden, sind trotzdem beide Formulare auszufüllen und beide Male die eingescannten Nachweise einzureichen!
Der Anmeldeschluss (Ausschlussfrist) zu den Prüfungskampagnen ist (Stand März 2025):
- für die Schwerpunkt- / Wahlpflichtklausuren:
2. Februar und 2. Juli
- für die Studien- / Bachelorarbeit:
2. November und 2. Mai
Die Zulassungen erfolgen für alle Teilnehmer, bei denen die Zulassungsvoraussetzungen nachgewiesen sind, nach Ablauf der Anmeldefrist und Datenerfassung durch Eintragung in PORTA.
Nach Absenden der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit weiteren Instruktionen bzgl. der unverzüglich einzureichenden Unterlagen; unverzüglich nachgereicht werden können Nachweise für vor Anmeldeschluss erbrachte Zulassungsvoraussetzungen, deren Scheine noch nicht ausgefertigt wurden, sofern die Leistung als bestanden in PORTA erfasst ist oder vorgelegt werden kann (Service-Hinweis: ein Nachreichen ist bei der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nicht möglich). Sind die Unterlagen nicht vollständig oder wurde die noch fehlende Leistung nicht bestanden, erfolgt keine Zulassung zur Prüfung.
Notenverbesserung im Schwerpunktbereich: Zu verwenden sind die regulären Anmeldeportale für Klausur und Seminararbeit. Eine Anmeldung ist erst nach vollständig abgeschlossenem ersten Prüfungsverfahren möglich. Es sind beide schriftliche Prüfungen erneut zu schreiben.