Übung für Fortgeschrittene

Voraussetzungskontrolle

Teilnahmevoraussetzung für die Übungen für Fortgeschrittene ist das Bestehen der Zwischenprüfungsklausuren im entsprechenden Fach sowie einer beliebigen Anfängerhausarbeit. Ab sofort ist das Vorliegen dieser Voraussetzungen bei jeder einzelnen Prüfungsleistung nachzuweisen, in der Regel durch eine Leistungsübersicht aus PORTA, die Sie selbst ausdrucken können.

Versuchszählung

Für alle Prüfungsleistungen in den Übungen für Fortgeschrittene (Hausarbeit, Klausur), die nach dem 31.10.2023 angetreten werden, gibt es künftig vier Versuche, danach ist die jeweilige Leistung und damit der Studiengang endgültig nicht bestanden. Leistungen, die vor dem 31.10.2023 nicht bestanden wurden, werden nicht  mitgezählt. Zum selben Zeitpunkt wird das Zusammenhangserfordernis für beide Prüfungsleistungen aufgehoben.

Die Obergrenze von vier Versuchen ist dem Bachelor-Studiengang geschuldet, wir erhoffen uns dadurch aber auch einen verbesserten Lerneffekt in den Großen Übungen, weil nun jede Klausur und jede Hausarbeit zählt. Das Ziel ist mehr Qualität schon während des Studiums, denn, wer gut vorbereitet in die Fortgeschrittenenklausuren geht und sich Mühe mit der Hausarbeit gibt, statt sie nur „einfach mal mitzuschreiben“, hat damit schon einen großen Schritt in der Examensvorbereitung getan.

Klausur | Wiederholungsklausur

In der Folge dieser Änderung findet die jeweils zweite Klausur einer Fortgeschrittenenübung nach Rückgabe der ersten Klausur (diese ist die eigentliche Abschlussklausur der Übung) statt, dh in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit. Dadurch ist eine konzentrierte Vorbereitung auf die Wiederholungsklausur möglich. Für die Teilnahme an der Abschlussklausur ist eine separate Anmeldung über Porta erforderlich. Nur wer die Abschlussklausur nicht bestanden hat oder an der Teilnahme unverschuldet gehindert war, kann an der Wiederholungsklausur teilnehmen. Die Anmeldung zur Wiederholungsklausur erfolgt automatisch. Bis zu einer Woche vor der Klausur ist eine Abmeldung möglich.

Wir raten Ihnen, zum ursprünglichen Übungsmuster zurückzukehren: Schreiben Sie direkt die vorlaufende, originäre Übungshausarbeit mit und lernen Sie dann auf die beiden Klausuren. War die vorlaufende Hausarbeit nicht bestanden, sollten Sie sofort die nachlaufende schreiben. Ist diese bestanden, kann sie mit der zuvor bestandenen Klausur kombiniert werden, waren die Klausuren nicht bestanden, haben Sie in der dann beginnenden Übung erneut zwei separate Versuche.

UPDATE: Kombinierbarkeit Hausarbeit und Klausur

Erklärung zu Prüfungsordnung, § 11 Abs. 4 S. 2: Eine bestandene Klausur kann mit der unmittelbar davor und unmittelbar danach geschriebenen Hausarbeit kombiniert werden. Eine bestandene Hausarbeit gilt noch zwei weitere Semester. Eine weitere Übertragung erfolgt nicht. Dies gilt noch für alle Prüfungsleistungen, die vor dem 31.10.2023 (Beginn der Versuchszählung) erbracht wurden.

Für diese Prüfungsleistungen gilt ab dem 1.11.2023, dass sie nicht mehr verfallen, sobald sie einmal innerhalb der vier Versuche bestanden worden sind. Zuständig für die Ausstellung der Scheine ist die Professur, an der die spätere Prüfungsleistung erbracht wurde. Eine Abbildung der Fortgeschrittenenübung in PORTA ist in Arbeit, kann aber noch etwas dauern.