Praktische Studienzeiten
In der vorlesungsfreien Zeit müssen insgesamt 13 Wochen praktische Studienzeiten (Praktika) bei Gerichten, Verwaltungsbehörden und/oder in der Rechtsberatung absolviert werden. Eine praktische Studienzeit dauert mindestens drei Wochen. Praktische Studienzeiten in der Rechtsberatung können auch zusammenhängend abgeleistet werden (siehe § 2 Abs. 3 JAG). Praktika können im Inland und Ausland abgelegt werden.
Weitere Informationen bezüglich der praktischen Studienzeiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu praktischen Studienzeiten des LPA.
Darin finden Sie auch ein Formblatt für die Bescheinigungen.
Für sämtliche Fragen, die nach der Lektüre dieser Broschüre noch offen sind, wenden Sie sich bitte an das Landesprüfungsamt, da die Praktika nur für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung, nicht jedoch für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung benötigt werden.
Praktikumsausschreibungen finden Sie zB ⇒hier.