Verleih-Bachelor
Der Senat der Universität Trier hat in seiner Sitzung am 10.06.2026 die Satzung der Universität Trier zur Berechnung der Bachelornote
gemäß § 30 Abs. 5 Satz 7 HochSchG Rheinland-Pfalz beschlossen.
Die Ordnung mit den Voraussetzungen für die Verleihung finden Sie hier.
Die Regelgebühr beträgt 90 € gem. § 4 der Satzung der Universität Trier zur Berechnung der Bachelornote gemäß § 30 Abs. 5 Satz 7 HochSchG Rheinland-Pfalz.
Empfänger: Landeshochschulkasse Mainz
IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
BIC: MARKDEF1550
Verwendungszweck: Verleihbachelor und Name des Antragstellers - 1501010001 - PSP 1710 00 8020
Bitte beachten Sie, dass eine Beantragung nur mit der Zulassung (bei Verlust alternativ: Ladung, Ergebnismitteilung) zum Pflichtfachexamen oder einem offiziellen Schreiben des LPA, dass das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen bescheinigt, möglich ist.
Nach dem Ausfüllen der Maske erhalten Sie eine Antwortmail mit weiteren Informationen und Anweisungen. Bitte sehen Sie von Anfragen vor Lektüre dieser Mail ab!
Unbedingt nötige Rückfragen richten Sie bitte an die Adresse, von der Sie die automatisierte Antwort erhalten und NICHT an Dekanat oder Prüfungsamt.
Die Gebühr ist vorab zu entrichten, da der Zahlungseingang und damit die Ausfertigung der Urkunde einige Wochen dauern kann.
Beantragung Verleih-Bachelor