Teilzeit als Sekretärin – Tarifvertrag klingt sicher, aber reicht das für mich und mein Kind?

Teilzeit heißt nicht Teilkompetenz!
Nach sieben Jahren Berufserfahrung als Assistentin der Geschäftsführung wechselt sie in eine Teilzeitstelle im Hochschulsekretariat – nicht, weil sie weniger kann, sondern weil sie für ihr Kind da sein will. Doch was erwartet sie dann?
- Eine Funktion, die das Rückgrat der Hochschule bildet und trotzdem kaum gesehen wird.
- Ein Tarifvertrag mit wenig Flexibilität – Entwicklung und Anerkennung sind begrenzt.
- Aufgaben wie in Vollzeit erledigen – nur in weniger Stunden. Teilzeitkräfte schaffen es in reduzierter Zeit.
Frauen leisten weiterhin den Großteil von Sorgearbeit. Sie sind es, die beruflich kürzertreten, wenn Familie und Beruf kollidieren. Doch wer kürzertreten muss, darf nicht auch noch abgewertet werden.
Unsere Botschaft
- Sekretariatsarbeit ist systemrelevant – auch in Teilzeit.
- Langjährig Beschäftigte bringen umfassende Erfahrung ein – sie müssen nicht jedes Mal neu „eingearbeitet“ werden.
- Anerkennung darf keine Frage des Geschlechts oder der Stundenzahl sein.
- Es ist Zeit für echte Gleichstellung – auch im Hochschulsekretariat.
Teilzeit fordert volle Kompetenz und weniger Arbeitszeit ist nicht gleichbedeutend mit weniger Wert. Teilzeitkräfte brauchen also faire Bezahlung für vollen Einsatz!
