Die Schwerbehindertenvertretung an der Universität Trier

Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen: 
Michael Willems, Abt. IV/Printmedien

Stellvertreterin: 
Nathalie Beßler, M.A. Abt. II/Studienberatung

Sie haben Fragen oder ein Anliegen?
Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Telefon (-3190) oder Mail.

Foto der Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung: rechtliche Grundlagen

Wir sind verpflichtet, über durch unser Amt bekannt gewordene Verhältnisse und Angelegenheiten von Beschäftigten der Universität und Institute im Sinne des SGB IX § 96 Abs.7, die ihrer Bedeutung oder ihren Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu wahren.

Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten nach § 96 SGB IX

  • Die Vertrauenspersonen führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt aus.
  • Sie dürfen in der Ausübung ihres Amtes nicht behindert oder wegen ihres Amtes nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.
  • Sie besitzen gegenüber dem Arbeitgeber die gleiche persönliche Rechtsstellung, insbesondere den gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz, wie ein Mitglied des Personalrates.

Stellvertreter*innen besitzen während der Dauer der Vertretung und der Heranziehung nach § 95 Abs. 1 Satz 4 die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Vertrauensperson im Übrigen die gleiche Rechtsstellung wie Ersatzmitglieder der in Satz 1 genannten Vertretungen.

Die Schwerbehindertenvertretung ist kein Teil des Personalrates: Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht ein Teil des Personalrates, wie so oft angenommen wird. Vielmehr ist die Schwerbehindertenvertretung eine eigene Institution, die ihre Grundlage im Schwerbehindertengesetz hat. Die Schwerbehindertenvertrauensperson arbeitet jedoch sehr eng mit dem Personalrat zusammen und hat das Recht, an jeder Sitzung des Personalrates teilzunehmen.

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung hat die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle zu fördern, die Interessen der Schwerbehinderten in der Dienststelle zu vertreten und ihnen beratend zur Seite zustehen. Sie steht auch schwerbehinderten Bewerber*innen bei Fragen zur Verfügung.
Sie hat vor allem

  • darüber zu wachen, dass die zugunsten der Schwerbehinderten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§5, 6 und 14 bis 14c obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden.
  • Maßnahmen, die den Schwerbehinderten dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen bei den zuständigen Stellen zu beantragen
  • Anregungen und Beschwerden von Schwerbehinderten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf Erledigung hinzuwirken; sie hat die Schwerbehinderten über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen zu unterrichten. Sie hat Beschäftigte auch bei Anträgen an die Versorgungsverwaltung auf Feststellung des Vorliegens einer Behinderung und ihres Grades sowie der Schwerbehinderteneigenschaft sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an das Arbeitsamt zu unterstützen.

Schwerpunkte der Vertretung

  • die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle zu fördern
  • die Interessen behinderter Menschen der Dienststelle gegenüber zu vertreten
  • Beratung und Hilfe in allen Schwerbehindertenangelegenheiten
  • Anerkennungsverfahren, Vertretung gegenüber dem Personal- oder Betriebsrat
  • Überwachungsaufgaben der Einhaltung von besonderen Vorschriften nach dem Schwerbehindertengesetz

Anregungen und Beschwerden können schriftlich oder mündlich vorgebracht werden, bei allen Schwerbehindertenvertretern der Universität Trier.

Aktuelles

Mit CED im Beruf

In der Reihe REHADAT Wissen ist eine Handreichung zum Thema "Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen" erschienen, die für Betroffene und Vorgesetzte gleichermaßen informativ ist.

Zum Artikel bei REHADAT

Dokumente zur Vollversammlung der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter:innen an der Universität Trier

Bericht der Hochschulleitung 

Präsentation von Karin Weltmann, VdK

Post-Covid/ Long-Covid

"Es gibt viele Meinungen zu Post COVID, aber noch keinen einheitlichen Umgang damit. Ein Umgang muss jedoch gefunden werden, denn etwa acht bis zehn Prozent der an COVID erkrankten Beschäftigten leiden noch ein Jahr nach der Erkrankung an Nachwirkungen, also Post COVID. Die Zahlen va­ri­ie­ren je nach Studie. Laut einer Untersuchung der Society of Occupational Medicine aus dem Vereinigten Königreich müssen 45,2 Prozent der an Post COVID-Er­krank­ten ihre Arbeitszeit reduzieren und 22,3 Prozent sind nicht in der Lage, überhaupt zu arbeiten. Diese hohen Zahlen aus Großbritannien lassen sich auch auf Deutsch­land übertragen und stellen Beschäftigte, Arbeitgebende und Per­so­nal­ver­ant­wort­li­che vor Herausforderungen. [...] Betroffene sollten immer etwas unter der Belastungsgrenze bleiben, da sonst Einbrüche drohen. Das BEM-Verfahren sollte in einer engen Supervision erfolgen, um frühzeitig nachjustieren zu können. Die stufenweise Wiedereingliederung sollte möglichst flexibel gehandhabt werden."

Zum ganzen Artikel in der ZB

Weitere hilfreiche Links zum Thema:

Betriebliches Eingliederungsmanagement an der Universität Trier

Schwerbehinderung festellen lassen?