Verlauf des Schwerpunktstudiums
Der Schwerpunktbereich 4 kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Die Schwerpunktbereichsprüfung kann man bereits nach zwei Semestern absolvieren; empfohlen wird jedoch, die Lehrveranstaltungen auf drei Semester zu verteilen. Die Abschlussprüfungen können sowohl am Ende des Winter- als auch des Sommersemesters abgelegt werden.
Beispiel des Verlaufs des Schwerpunktstudiums bei Beginn im Wintersemester
- Wintersemester (5. Fachsemester)
- Europäisches Strafrecht (2 SWS)
- Wirtschaftsstrafrecht (2 SWS)
- Strafrechtliche Sanktionen (1 SWS)
- Cyberstrafrecht (2 SWS)
- Klausurenkurs SPB 4 (2 Klausuren)
- Sommersemester (6. Fachsemester)
- Strafrecht und Strafprozessrecht in der Praxis (2 SWS)
- Internationales Strafrecht (2 SWS)
- Steuerstrafrecht (2 SWS)
- Jugendstrafrecht (1 SWS)
- Klausurenkurs SPB 4 (2 Klausuren)
- Wintersemester (7. Fachsemester)
- Klausurenkurs SPB 4 (2 Klausuren)
- Prüfungsseminar (2 SWS)