Allgemeines
Statusgruppen im uniSPORT
Mitglieder Trierer Hochschulen* | Studierende | UNIVERSITÄT Trier, Hochschule Trier (ehemals FH-Trier), Theologische Fakultät Trier |
Bedienstete | UNIVERSITÄT Trier, Hochschule Trier (ehemals FH-Trier), Theologische Fakultät Trier | |
Azubis | UNIVERSITÄT Trier (Entgelte wie Mitarbeitende) | |
Gäste | normal | Alle, die keiner aufgeführten Statusgruppe angehören. |
ermäßigt | Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen, Schüler/innen, Azubis anderer Arbeitgeber, Jugendliche bis 18 Jahren, Schwerbehinderte, Freiwilligendienstleistende |
* und gleichgestellte Mitglieder: IAAEU, ZPID
Teilnahmeberechtigung im uniSPORT
Bevorrechtigt zur Teilnahme am Sportangebot das uniSPORTs sind alle Studierende der Trierer Hochschulen.
Daneben können auch die Bediensteten der Trierer Hochschulen am Sportangebot teilnehmen.
Soweit freie Kapazitäten verbleiben, sind beim uniSPORT der UNIVERSITÄT Trier auch Gäste herzlich willkommen.
Zahlungsverkehr im uniSPORT
Im Allgemeinen Hochschulsport der UNIVERSITÄT Trier ist nur bargeldloser Zahlungsverkehr an den dafür vorgesehenen TUKAN-Automaten möglich. Barzahlungen sind NICHT möglich.
Gezahlt werden kann mit der Tunika-, Bediensteten-, Gäste-, EC- oder Kreditkarte (nur Visa und Master möglich) an den TUKAN-Automaten, die sich auf dem Universitätsgelände befinden.
Gültigkeit von Studio-10er-Tickets
Die Studio-10er-Tickets sind auf einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt. Dies ergibt sich aus §195 BGB, gemäß dessen der Erfüllungsanspruch des Käufers gegen den Verkäufer (hier: die Uni) innerhalb von drei Jahren verjährt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Beispiel: eine Karte, die am 17.08.2023 gekauft wird ist bis zum 31.12.2026 gültig.
Versicherungsschutz & Haftungsfragen im uniSPORT
Studierende
Eingeschriebene Studenten und Studentinnen sind bei der Teilnahme an offiziellen Sportveranstaltungen des Allgemeinen Hochschulsports gegen Sportunfälle bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert.
MitarbeiterInnen (Universität Trier)
Angestellte und Arbeiter/innen der Universität sind als Teilnehmer/innen am Hochschulsport in der Regel nach den Grundsätzen über den Versicherungsschutz beim Betriebssport versichert, sofern ihr Sporttreiben regelmäßig und zum Zwecke der Gesunderhaltung erfolgt.
Bei Beamten/innen gilt ein Unfall im Rahmen des Hochschulsports nicht als Dienstunfall.
Gäste
Für Gäste, die an den Veranstaltungen des Hochschulsports teilnehmen, übernimmt die UNIVERSITÄT Trier keine Haftung und keinen Versicherungsschutz, auch nicht über die Landesunfallkasse.
Eine entsprechende Verzichtserklärung ("Erklärung über den Haftungsausschluss") wird mit dem Anlegen des individuellen uniSPORT-Accounts anerkannt. (ohne Anerkennung kein Account!)
Empfohlene private Versicherung
Allen Teilnehmern/innen am Hochschulsport wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall, dass Dritten bei der Sportausübung Personen- oder Sachschäden zugefügt werden.
Was ist versichert?
Offizielle Veranstaltungen des Hochschulsports sind nur jene, die von der Leitung des Hochschulsports genehmigt wurden. Bei der freien Sportausübung (ohne Übungsleiter/in) entfällt der Versicherungsschutz.
Kein Versicherungsschutz im Fitnessstudio
Bitte beachten Sie, dass das Sporttreiben im "Studio"auf eigene Gefahr erfolgt. Es besteht KEIN Versicherungsschutz nach den Bestimmungen des uniSPORTs, auch wenn ein Entgelt erhoben wird.
Unfallmeldungen
Studierende haben sich im Falle von Sportunfällen unverzüglich mit der für sie zuständigen SachbearbeiterIn im Verwaltungsgebäude der UNIVERSITÄT Trier zwecks Erstattung einer Unfallanzeige in Verbindung zu setzen.
Unfallbögen dafür gibt bei der Sportverwaltung im uniSPORT.
Prävention von und Schutz vor sexueller Belästigung
Der Allg. Hochschulsport stellt sich voll hinter Ansätze, Grundsätze und abgeleitete Richtlinie der Universität und möchte auch in seinem Bereich jede und jeden ermutigen, sich der Präventionsidee anzuschließen, die hier formuliert ist.