Allgemeines
Statusgruppen im uniSPORT | uniSPORT-Account | Hausordnung | JOIN-Kurse | Versicherungsschutz (nur Mitglieder der Uni) | Datenschutz | Unfallmeldungen
Teilnahmeberechtigung im uniSPORT
Bevorrechtigt zur Teilnahme am Sportangebot das uniSPORTs sind alle Studierenden der Trierer Hochschulen.
Daneben können auch die Bediensteten der Trierer Hochschulen am Sportangebot teilnehmen.
Soweit freie Kapazitäten verbleiben, sind beim uniSPORT der UNIVERSITÄT Trier auch Gäste herzlich willkommen.
Statusgruppen im uniSPORT
Mitglieder Trierer Hochschulen* | Studierende | UNIVERSITÄT Trier, Hochschule Trier (ehemals FH-Trier), Theologische Fakultät Trier |
Bedienstete | UNIVERSITÄT Trier, Hochschule Trier (ehemals FH-Trier), Theologische Fakultät Trier | |
Azubis | UNIVERSITÄT Trier (Entgelte wie Mitarbeitende) | |
Gäste | normal | Alle, die keiner aufgeführten Statusgruppe angehören. |
ermäßigt | Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen, Schüler/innen, Azubis anderer Arbeitgeber, Jugendliche bis 18 Jahren, Schwerbehinderte, Freiwilligendienstleistende (Nachweispflicht) |
* und gleichgestellte Mitglieder: IAAEU, ZPID
uniSPORT-Account
Der uniSPORT-Account ist der Zugang zu allen Veranstaltungen im Hochschulsport. Das Anlegen eines Accounts steht allen Statusgruppen (Studierenden/Bediensteten/Gästen) offen.
Die Angaben müssen wahrheitsgemäß erfolgen und Änderungen an Basisdaten (z.B. Status) sind umgehend zu melden. Der Zugang wird über ein selbst zu wählendes Passwort in Kombination mit der E-Mailadresse gewährt. Bedienstete und Studierende der Trierer Hochschulen müssen ihre Institutions-E-Mailadresse verwenden, um darüber den Status zu legitimieren. Gäste, die einen Ermäßigungsgrund geltend machen möchten, müssen dies in direktem Austausch mit dem uniSPORT vortragen - ein entsprechender Nachweis wird verlangt.
Bei Problemen mit dem Account wenden Sie sich telefonisch an uns: 0651 201 2521.
Datenschutzhinweise finden Sie hier.
Alle Buchungen, die über den Account erfolgen, sichern Dir Deinen Platz. Im Gegenzug verlangen wir, dass nur gebucht werden darf, wenn der Termin auch tatsächlich besucht werden soll. Muss im Fall der Fälle storniert werden (es kann immer mal was Dringendes dazwischen kommen), sollte dies so frühzeitig wie möglich erfolgen, damit andere Interessentinnen und Interessenten auch tatsächlich die Chance haben, nachzurücken. Wir setzen diese Grenze auf 4:00 Stunden, wünschen aber, dass Abmeldungen spätestens am Vortag erfolgen.
Zahlungsverkehr im uniSPORT
Im Allgemeinen Hochschulsport der UNIVERSITÄT Trier ist nur bargeldloser Zahlungsverkehr an den dafür vorgesehenen TUKAN-Automaten möglich. Barzahlungen sind NICHT möglich.
Gezahlt werden kann mit der Tunika-, Bediensteten-, Gäste-, EC- oder Kreditkarte (nur Visa und Master möglich) an den TUKAN-Automaten, die sich auf dem Universitätsgelände befinden.
Gültigkeit von Studio-10er-Tickets
Die Studio-10er-Tickets sind auf einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt. Dies ergibt sich aus §195 BGB, gemäß dessen der Erfüllungsanspruch des Käufers gegen den Verkäufer (hier: die Uni) innerhalb von drei Jahren verjährt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Beispiel: eine Karte, die am 17.08.2023 gekauft wird ist bis zum 31.12.2026 gültig.
Hausordnung
Wer am Hochschulsport teilnehmen möchte, muss die Hausordnung akzeptieren. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss vom Angebot führen.
1. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
2. Die Nutzer/innen haben sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet oder in seiner Nutzung behindert oder belästigt wird.
3. Die Geräte und Anlagen sind pfleglich zu behandeln und müssen nach einer Nutzung in den Ausgangszustand versetzt werden.
4. Funktionstechnische Teilordnungen (z.B. die STUDIO-Ordnung) sind ebenso zu berücksichtigen wie die Vorgaben auf Hinweisschildern und -plakten (z.B.Pflicht zum Tragen von sauberen Hallenschuhen).
5. Das Buchen von Terminen/Kursen/Timeslots ist verbindlich und muss über einen Online-Zugang erfolgen (siehe uniSPORT-Account).
6. Die Legitimation für den Besuch eines jeden Termins wird von unserem Personal (Hausmeister und/oder ÜL) abgehakt.
7. Kommen Sie bitte pünktlich zum Termin (umgezogen). Wer zu spät kommt, kann nicht mehr in Kurse eingelassen werden (Verletzungsgefahr durch fehlendes Aufwärmen, Störung anderer, . . . ) (Details)
JOIN-Kurse
Unser Angebot weist einige Kursarten mehrfach pro Woche aus (z.B. in SoSe23: 4 x Volleyball). Leider beobachten wir, dass einige Studierende es - trotz eifrigen Bemühens - nicht schaffen, auch nur einen dieser Kurse pro Woche zu besuchen, während andere gleich mehrere Male pro Woche erscheinen.
Um hier eine fairere Verteilung zu erhalten, führen wir die sog. "JOIN-Kurse" ein. Das bedeutet, dass ein/e Teilnehmer/in, der/die bereits einen Kurs (einer bestimmten Sportart) in einer bestimmten Woche gebucht hat, einen weiteren Kurs dieser Art erst 24 Stunden vor dessen Start buchen kann.
Versicherungsschutz & Haftungsfragen im uniSPORT
Studierende
Eingeschriebene Studenten und Studentinnen sind bei der Teilnahme an offiziellen Sportveranstaltungen des Allgemeinen Hochschulsports gegen Sportunfälle bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert.
MitarbeiterInnen (Universität Trier)
Angestellte und Arbeiter/innen der Universität sind als Teilnehmer/innen am Hochschulsport in der Regel nach den Grundsätzen über den Versicherungsschutz beim Betriebssport versichert, sofern ihr Sporttreiben regelmäßig und zum Zwecke der Gesunderhaltung erfolgt.
Bei Beamten/innen gilt ein Unfall im Rahmen des Hochschulsports nicht als Dienstunfall.
Gäste
Für Gäste, die an den Veranstaltungen des Hochschulsports teilnehmen, übernimmt die UNIVERSITÄT Trier keine Haftung und keinen Versicherungsschutz, auch nicht über die Landesunfallkasse.
Eine entsprechende Verzichtserklärung ("Erklärung über den Haftungsausschluss") wird mit dem Anlegen des individuellen uniSPORT-Accounts anerkannt. (ohne Anerkennung kein Account!)
Empfohlene private Versicherung
Allen Teilnehmern/innen am Hochschulsport wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall, dass Dritten bei der Sportausübung Personen- oder Sachschäden zugefügt werden.
Was ist versichert?
Offizielle Veranstaltungen des Hochschulsports sind nur jene, die von der Leitung des Hochschulsports genehmigt wurden. Bei der freien Sportausübung (ohne Übungsleiter/in) entfällt der Versicherungsschutz.
Kein Versicherungsschutz im Fitnessstudio
Bitte beachten Sie, dass das Sporttreiben im "Studio"auf eigene Gefahr erfolgt. Es besteht KEIN Versicherungsschutz nach den Bestimmungen des uniSPORTs, auch wenn ein Entgelt erhoben wird.
Datenschutzhinweise
Der Allgemeine Hochschulsport bietet sein Angebot im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgabe (§ 2 Abs. 4 S. 3 Hochschulrahmengesetz, § 2 Abs. 3 S. 5 Hochschulgesetz RLP) an. Zu Verwaltungszwecken ist hierbei der Einsatz von EDV nötig. Die dafür verwendeten Ressourcen (Server, Skripte) sind beim ZIMK und dem Allgemeinen Hochschulsport angesiedelt und werden von den beiden Instanzen gehostet und gepflegt. Es besteht keine Verbindung zu Dritten und es werden auch keine Querverbindungen zu anderen Datenbanken der Universität Trier hergestellt.
Lesen Sie hier die vollständigen Hinweise des Hochschulsports zum Datenschutz in seinem Bereich.
Unfallmeldungen
Studierende haben sich im Falle von Sportunfällen unverzüglich mit der für sie zuständigen SachbearbeiterIn im Verwaltungsgebäude der UNIVERSITÄT Trier zwecks Erstattung einer Unfallanzeige in Verbindung zu setzen.
Unfallbögen dafür gibt bei der Sportverwaltung im uniSPORT.
Prävention von und Schutz vor sexueller Belästigung
Der Allg. Hochschulsport stellt sich voll hinter Ansätze, Grundsätze und abgeleitete Richtlinie der Universität und möchte auch in seinem Bereich jede und jeden ermutigen, sich der Präventionsidee anzuschließen, die hier formuliert ist.
Bitte um Pünktlichkeit
Da es leider immer wieder zu Irritationen führt, wenn wir auf die Regel zur Pünktlichkeit pochen, möchten wir unsere Motivation hier klarstellen und um Verständnis werben.
Die Regel zur Pünktlichkeit gab es auch im uniSPORT schon immer, da der Hochschulsport keine Ausnahme in Bezug auf Respekt, Professionalität und Zuverlässigkeit darstellt. Lange Zeit war sie jedoch nicht niedergeschrieben und es hatte sich zum Verdruss vieler Teilnehmenden (TN), Übungsleitenden (ÜL) und Verantwortlicher im Hochschulsport gezeigt, dass Hinweise auf eine Regel, die nirgendwo lesbar ist, nicht ernst genommen wurden.
Die Regel zur Pünktlichkeit hat viele Zwecke. Am wichtigsten ist die Verletzungsprophylaxe. Wer das Aufwärmen, das vor jeder sportlichen Aktivität stehen sollte, nicht vollumfänglich mitmacht, gefährdet seine Gesundheit. Kurse, die ohne eine Kreislaufaktivierung auskommen (wie z.B. Yoga), benötigen diese Phase fürs Ankommen und Umschalten. Damit ist auch schon der zweite Punkt genannt: Wir möchten die Personen, die sich auf das Aufwärmen/Ankommen konzentrieren, schützen und nicht durch zu spät kommende TN stören lassen. Auch die ÜL profitieren von dieser Regel, da auch sie in der wichtigen Startphase nicht gestört werden und sich auf die TN konzentrieren können, ohne sich ständig neu dazu kommenden zuwenden zu müssen.
So bitten wir alle Teilnehmenden, deutlich vor einem Termin zur Sportanlage zu kommen und sich dann vor dem Kursbeginn umgezogen am Kursort (in der jeweiligen Halle) einzufinden. Mit etwas entspanntem Vorlauf wird die Sporteinheit ein noch schöneres Erlebnis und man kann ja auch schon das ein oder andere Gespräch führen ;-)