Anfertigung von Hausarbeiten
Fristen
Die Frist zur Abgabe von Hausarbeiten in der Phonetik endet grundsätzlich am Ende des ersten Monats des Folgesemesters (SoSe = 31. Oktober, WiSe = 30. April). Fristverlängerungen können in Absprache mit dem/der Betreuer*in gewährt werden. Eine vorzeitige Abgabe ist jederzeit möglich.
Richtlinien zu Aufbau und äußerer Form von Hausarbeiten
Seitenformat
Grundlage ist das Seitenformat DIN A4 (das Standardformat für alle Textverarbeitungsprogramme), allerdings mit der Änderung, dass rechts ein Korrekturrand von 3,5 cm einzurichten ist. Der Text ist in Blocksatz auszurichten. Der Zeilenabstand ist auf 1,5 einzustellen. Schriftgröße nicht kleiner als 12pt, Fußnoten in 10 pt! Die Seiten müssen nummeriert sein.
Titelblatt
Folgende Informationen müssen auf dem Titelblatt vorhanden sein:
- Art und Name der Lehrveranstaltung
- Modulname und -bezeichnung z. B. "Perzeptive Phonetik BA2PHO2403" (Achtung: Ohne Modulbezeichnung kann eine ordnungsgemäße Eingabe in PORTA nicht gewährleistet werden!)
- aktuelles Semester (z. B. SoSe 2026)
- Name des Dozenten oder der Dozentin
- Thema der Arbeit
- Name, Adresse und Matrikelnummer des Referenten oder Referentin
- Studiengang und Anzahl der Fachsemester
- Datum der Abgabe
Abgabe
Bei der Abgabe reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- eine vollständige digitale Version Ihrer Hausarbeit in Form eines ungeschützten PDF-Dokumentes
eine ausgedruckte, von Ihnen handschriftlich unterzeichnete, eidesstattliche Erklärung („Plagiatserklärung“) gemäß § 13, Abs. 2 der Allgemeinen Prüfungsordnung für Master- und Bachelor-Studiengänge:
Eigenständigkeitserklärung deutsch
Eigenständigkeitserklärung englisch
Beide Dokumente (PDF-Fassung der Hausarbeit und Scan der Eigenständigkeitserklärung) senden Sie bitte per Email bzw. über StudIp direkt an den/die Dozenten/in der Veranstaltung.