Allgemeine Informationen zum Studiengang "Erweiterungsprüfung (B.Ed./M.Ed.)" an der Universität Trier

Einschreibung
Bereits eingeschriebene Studierende nutzen den Antrag auf Fach-/Studiengangwechsel. Die Frist für den Fach-/Studiengang-wechsel endet jeweils am 30. September für das Wintersemester und am 31. März für das Sommersemester. 

Lehrkräfte, die sich für das lehramtsbezogene Zertifikatsstudium (Erweiterungsprüfung) einschreiben möchten, nutzen das Online-Bewerbungsportal PORTA. Es gelten die regulären Bewerbungsfristen der Uni Trier. Das Zertifikatsstudium ist gebührenfrei, nur der reguläre Semesterbeitrag für Studierende wird beglichen. 

Regelstudienzeit/Studiendauer
Laut Prüfungsordnung für die Erweiterungsprüfung an der Uni Trier beträgt die Regelstudienzeit 4 Semester, wenn die Einschreibung nicht zeitgleich zum Bachelor-oder Masterstudium erfolgt. Für die Überschreitung der Regelstudienzeit gibt es keine Vorgaben bzw Fristen. In der Regel ist bei der Ermittlung der Studienzeiten §4 Abs.3 der Allgemeinen Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang anzuwenden. Genau definierte Vorgaben bzw. Fristen gibt es jedoch nicht.

Sprachkenntnisse
Analog zu den Curricularen Standards der B.Ed.-/M.Ed.-Studiengänge werden für die Fächer Latein, Griechisch, Geschichte, Katholische Religionslehre sowie für die Fremdsprachen Sprachkenntnisse vorausgesetzt. 

Auslandsaufenthalt
Ein verbindlicher und nachzuweisender Auslandsaufenthalt bei einem Erweiterungsfach aus den modernen Fremdsprachen entfällt.

Anerkennung der Prüfung
Studierende, die den Zertifikatsstudiengang erfolgreich absolviert haben, müssen sich diese Erweiterungsprüfung anerkennen lassen. Dies geschieht beim Landesprüfungsamt an der Uni Trier.

Erweiterungsfach im Südwestverbund
Im Rahmen des Südwestverbunds kann ein Lehramtsfach, das an der Uni Trier nicht angeboten wird, an einer der Partneruniversitäten des Verbunds studiert werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Zugangsvoraussetzungen bzw. Einschreibeordnung für das Fach an der jeweiligen Partneruniversität!

  • Drittfach im Saarland: An der Universität des Saarlandes gibt es keine "Erweiterungsprüfung", im Rahmen des Lehramtsstudiums darf aber ein drittes Fach (bereits ab dem ersten Semester) vollumfänglich studiert werden. Wer im Rahmen des Verbunds ein drittes Fach im Saarland studieren möchte, muss vorher mit Landesprüfungsamt und ADD in RLP die Anerkennung des im Saarland studierten Drittfaches klären. Es ist nicht garantiert, dass das im Saarland studierte Fach später in RLP auch unterrichtet werden darf.

  • Erweitergsfach in Koblenz: Die Einschreibung zur Erweiterungsprüfung ist erst möglich, wenn ein abgeschlossener Bachelorstudiengang vorliegt.

Erweiterungsfach im Vorbereitungsdienst
Ein Erweiterungsfach kann in RLP nicht mehr wie die beiden grundständig studierten Fächer zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst (VD) genutzt werden bzw. man kann den VD nicht in dem Erweiterungsfach (im Austausch mit einem der beiden Fächer) absolvieren, da eine Anerkennung in anderen Bundesländern nicht mehr durchgehend gewährleistet werden kann.

Lehrbefähigung
Nach Absolvieren des Vorbereitungsdienstes (in den beiden grundständig studierten Fächern) und Ablegen der Zweiten Staatsprüfung erwirbt man in RLP automatisch die volle Lehrbefähigung für das Erweiterungsfach. Für das Lehramt an Gymnasien bedeutet das, dass man die volle gymnasiale Lehrbefähigung (Sek. I & Sek. II) erhält. Darüber hinaus bringt das dritte Fach einen Notenbonus bei der Bewerbung um eine Planstelle im rheinland-pfälzischen Schuldienst von 0,2 Notenstufen.

Bewerbung in andere Bundesländer
Bei einer Bewerbung in andere Bundesländer entscheidet das dort zuständige Ministerium bzw. die dort zuständige Behörde über die Anerkennung des Erweiterungsfaches und den Umfang der Lehrbefähigung