Doppelstudium

Bitte beachten Sie zum Thema Doppelstudium unbedingt die Hinweise auf der Seite des Studierendensekretariats.

Wenn möglich, verzichten Sie auf die Doppeleinschreibung, da diese für Sie die im folgenden beschriebenen Konsequenzen/Nachteile mit sich bringen könnte:

  • Bafög: Sollten Sie Bafög beziehen, erhalten Sie bei Doppeleinschreibung Geld für das 1. Master(!)-Semester. Sollte der Bachelor nicht bestanden werden, müssen diese Mittel vollständig zurückgezahlt werden, da die Voraussetzung für den Mittelbezug dann nicht greift.
  • Wer einen Wohnheimplatz hat, hat selbiges Problem: auch hier verlieren Sie die Anspruchsbasis, falls der Bachelor nicht sofort abgeschlossen wird.
  • Das HPA empfiehlt, sich nur doppelt einzuschreiben, wenn ausschließlich die BA-Arbeit fehlt.

Informationen zu Attesten bei Krankheit

Bei Prüfungen, zu denen Sie über Porta angemeldet sind, müssen Sie im Krankheitsfall den Attest unverzüglich beim Hochschulprüfungsamt einreichen.
Bitte lesen Sie sich hierzu die Informationen zum Prüfungsrücktritt auf der Website des HPA ganz genau durch und wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihre zuständige Sachbearbeiterin beim HPA!

Bei Pflichtterminen von Veranstaltungen in der Wirtschaftsinformatik müssen Sie den Attest beim jeweiligen Lehrstuhl einreichen.
Bitte senden Sie uns dazu die Original-Krankmeldung per Post ans Sekretariat Wirtschaftsinformatik, z. H. Silke Kruft.
Ein Scan oder Foto der Krankmeldung muss vorab vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung per Email an den jeweiligen Dozenten des Lehrstuhls und in cc ans Sekretariat Wirtschaftsinformatik, Email kruftuni-trierde, gesandt werden.

Prüfungswiderholungen

Wenn Sie durch eine Prüfung durchgefallen sind, gilt zunächst: keine Panik. Schauen Sie in Ihre Prüfungsordnung, in den meisten Modulen haben Sie mehr als einen Prüfungsversuch, i. d. R. dürfen Sie eine Prüfung bis zu zweimal wiederholen. Wer eine Prüfung nicht bestanden hat, hat vier Semester Zeit, um die Prüfung erfolgreich abzulegen. Dieser Zeitraum beginnt ab dem Semester, welches auf das Semester folgt, in dem die Prüfung erstmals nicht bestanden wurde.
Studierende, die wegen attestierter Prüfungsunfähigkeit von einer Prüfung zurückgetreten sind, müssen diese Prüfung am nächsten Termin der Prüfung wiederholen. Wer sich nicht zum nächsten Prüfungstermin anmeldet, erhält einen Fehlversuch eingetragen wegen nicht fristgerechter Wiederholung.

Ein Versäumnis der Fristen zur Prüfungswiederholung führt zu einem weiteren Fehlversuch. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig fristgerecht zur Wiederholungsprüfung über Porta an!!! Bitte lesen Sie sich hierzu auch auf der Homepage des HPA die entsprechenden Hinweise sorgfältig durch.

Studierende, die laut FPO2019 Wirtschaftsinformatik bzw. FPO2024 Wirtschaftsinformatik & Künstliche Intelligenz Bachelor oder Master studieren, haben laut § 7 Schriftliche Prüfungen noch die folgende Option: Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist einmalig im Studienverlauf möglich. Sie muss innerhalb von 4 Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der letzten Wiederholung der entsprechenden Klausur abgelegt werden. Falls bei Ihnen der Fall eintritt, kontaktieren Sie bitte sofort nach Noteneintrag Ihre HPA-Sachbearbeiterin, um zu klären, ob diese Option in Ihrem Fall infrage kommt.

Studierende im Bachelor sowie im Master haben laut APO § 17 (2) außerdem folgende Möglichkeit:  Im Fall des Nichtbestehens einer Wahlpflicht- oder Wahl-Modulprüfung kann die Wiederholungsprüfung in einem anderen Wahlpflicht oder Wahlmodul abgelegt werden. Dass die Wiederholungsprüfung in einem anderen Wahlpflicht- oder Wahlmodul abgelegt werden soll, ist dem zuständigen Prüfungsamt vor der Wiederholungsprüfung anzuzeigen. (APO BA, APO MA)

Sollten Sie eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden haben, droht die Exmatrikulation aus Ihrem Studienfach. Sie dürfen nun bundesweit an keiner Hochschule ihr bisheriges Studienfach weiterstudieren. Das muss aber nicht das Ende Ihrer akademischen Laufbahn bedeuten: Informieren Sie sich bei Ihrer Studienberatung über Ihre Möglichkeiten, oftmals können Sie in ein artverwandtes Studienfach wechseln, in dem das Modul, das Sie endgültig nicht bestanden haben, nicht als Pflichtfach absolviert werden muss.