Klausur für Wirtschaftswissenschaftler (29.05.2012)

Hilfsmittel:

  • Als Hilfsmittel zugelassen sind Textsammlungen des BGB sowie der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze (z. B. Beck-Texte im dtv). Einfache Unterstreichungen oder ähnliche Hervorhebungen (z. B. farbliche Markierungen) sind erlaubt. Ebenso erlaubt ist die Verwendung von Aufklebern (post-it) zum schnelleren Auffinden von Gesetzen in der Textsammlung. Nicht zulässig sind hingegen Randnotizen aller Art (Texte, Anmerkungen, auch in Form von Paragraphenzeichen).
  • Es ist nicht gestattet, Kommentare, Lehrbücher oder andere juristische Erläuterungstexte sowie schriftliche Aufzeichnungen mitzuführen.

Hinweise für die Bearbeitung

  • Bei der Beantwortung derFragen ist, soweit möglich, stets auf die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften Bezug zu nehmen.
  • Die Zeitangaben sollen zum einen eine Hilfestellung bei der Einteilung der Bearbeitungszeit bieten, zum anderen andeuten, welchen Umfang die Antwort aus Sicht des Aufgabenstellers haben sollte. Es handelt sich dabei um Schätzungen und ungefähre Angaben, so dass im Einzelfall eine vollständige Bearbeitung auch einmal etwas weniger oder etwas mehr Zeit in  Anspruch nehmen kann