Erfolgreiches Abschneiden der Trierer Teams beim arbeitsrechtlichen Moot-Court

Team 2 von Prof. Dr. Thomas Raab und Sebastian Denke: Eduard Wegner, Sandra Maas

Bundesarbeitsgericht Erfurt

Team 1 von Prof. Dr. Dr. Schlachter, IAAEU, Laura Christen, Verena Moll und Jana Hagenmüller

Moot Court Verhandlung

 

Bei dem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) ausgerichteten arbeitsrechtlichen Moot-Court-Wettbewerb haben die beiden Teams der Universität Trier die Richter überzeugt. Team 1 wurde von Prof. Dr. Dr. Schlachter und mehreren wissenschaftlichen Mitarbeitern des IAAEU, Team 2 von Prof. Dr. Thomas Raab und seinem wissenschaftlichen Mitarbeiter Sebastian Denke betreut. Das Team 1, bestehend aus Laura Christen, Verena Moll und Jana Hagenmüller, schied ganz knapp in der Vorrunde als zweitbestes von acht Teams in der Gruppe aus. Besser bewertet wurde nur einer der späteren Finalisten, nämlich das Team der FU Berlin. Team 2, bestehend aus Sandra Maas und Eduard Wegner erreichte als bestes von acht Teams in der Vorrundengruppe sogar das Halbfinale, unterlag dort allerdings dem späteren Sieger, dem Team von der Universität Konstanz. Da es kein Aufeinandertreffen der unterlegenen Halbfinalisten gibt, bedeutete dies letztlich den 3. Platz unter 32 angetretenen Teams aus ganz Deutschland.

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Der arbeitsrechtliche Moot-Court findet alle zwei Jahre beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt statt und wurde am 16. Januar 2020 in Erfurt zum achten Mal ausgetragen. Der Moot-Court ist ein Wettbewerb, bei dem Studenten der Rechtswissenschaft im Rahmen einer Prozesssimulation auf der Grundlage eines vorgegebenen fiktiven Sachverhalts die Rolle der Vertreter der jeweiligen Prozessparteien übernehmen und ihren Rechtsstandpunkt argumentativ vertreten und gegen kritische Nachfragen der Richter verteidigen müssen. Die Verhandlung erfolgt beim arbeitsrechtlichen Moot-Court vor „Kammern“, die in der Vorrunde und im Halbfinale aus drei, im Finale aus fünf Richtern des Bundesarbeitsgerichts bestehen. Ziel des Moot-Courts ist es, Rhetorik und freie Rede zu fördern und angehende Juristen mit Anforderungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen. Er ist damit Teil einer praxisnahen Ausbildung von Studenten der Rechtswissenschaft.
Die Teilnehmerzahl ist auf 32 Teams beschränkt. Diese können von allen arbeitsrechtlichen Lehrstühlen in Deutschland angemeldet werden. Nach der Anmeldung wird der zu bearbeitende Sachverhalt an die Teams versandt und die Parteirolle (Kläger oder Beklagter) zugewiesen. Dann gilt es einen Schriftsatz zu entwerfen in dem der (vorgegebene) Prozessantrag der jeweiligen Partei begründet wird. Alle Teams, die einen Schriftsatz eingereicht haben, werden dann zu der mündlichen Verhandlung nach Erfurt eingeladen, und treten dort in einer Vorrunde in vier Gruppen mit jeweils acht Teams in Zweierpaarungen gegeneinander an. Jeweils das beste Team der Gruppe erreicht das Halbfinale. Nach der Vorrunde gibt es dann noch eine Fallabwandlung, die im Halbfinale und im Finale zusätzlich zu dem Ausgangsfall zu bearbeiten ist. Die Sieger des Halbfinales treten am Schluss im Finale vor dem „großen Senat“ mit fünf Bundesrichtern gegeneinander an.
Gegenstand des Falles waren in diesem Jahr Fragen um die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung und einen etwaigen Wiedereinstellungsanspruch, wenn die die Kündigung begründenden Verdachtsmomente nach Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung entkräftet werden. Die beiden Trierer Teams hatten sich intensiv vorbereitet. In der Woche vor dem eigentlichen Moot-Court fand eine „Generalprobe“ vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz statt, wo die beiden Teams gegeneinander antraten. Die Vorbereitung zahlte sich aus. Team 1 scheiterte nur knapp aufgrund des sehr rigiden Modus, der das Teilnehmerfeld nach der Vorrunde von 32 auf 4 Teams reduziert. Team 2 kam ins Halbfinale, wo sie den schwierigeren Part erwischten, da sie nicht nur die Fallabwandlung bearbeiten, sondern - anders als der Gegner, der bereits in der Vorrunde die Klägerseite vertreten hatte - auch die Parteirolle wechseln und nunmehr anstelle des klagenden Arbeitnehmers den beklagten Arbeitgeber vertreten mussten. Dennoch präsentierten sie sich so gut, dass nicht wenige im Auditorium davon ausgingen, dass sie ins Finale einziehen würden. Auch die Jury betonte hinterher, dass es im Duell mit dem Team der Universität Konstanz ein „enges Rennen“ gewesen sei. Dass der Sieger dieses Halbfinales am Ende der Gewinner des Moot-Courts war, war eine zusätzliche Bestätigung für die Qualität des Auftritts der Trierer Studenten.
Insgesamt war das Niveau des Wettbewerbs erfreulich hoch. Wie bereits bei den vergangenen Wettbewerben zeigten die Studenten aller Teams ein beeindruckendes Engagement für arbeitsrechtliche Fragestellungen sowie ansprechende bis herausragende fachliche und rhetorische Leistungen. Der Lohn für die Arbeit war nicht nur das - wohl unvergessliche - Erlebnis, sich auf hohem fachlichen Niveau mit anderen gemessen und Bundesrichter dabei „hautnah“ erlebt zu haben. Vielmehr erhielten alle Teilnehmer eine Urkunde und wurden aufgrund von Spenden der juristischen Fachverlage mit arbeitsrechtlicher Literatur reich beschenkt.