Zusatzzertifikat Studium fundamentale

Ordnung für das Studium mit dem Ziel des Erwerbs des Zusatzzertifikats „Studium fundamentale“ für Juristen an der Universität Trier vom 14.02.2019

Aufgrund des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November 2010 hat der Rat des Fachbereichs V der Universität Trier am 30.01.2019 folgende Ordnung für den Erwerb eines Zertifikates „Studium fundamentale“ für Juristen beschlossen. Sie wird hiermit bekanntgegeben.

§ 1 Studienziele und Geltungsbereich

(1) Diese Ordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiums zum Erwerb des Zusatzzertifikats „Studium fundamentale“ für Juristen an der Universität Trier.

(2) Das Zertifikat eröffnet die Möglichkeit, eine zusätzliche Qualifikation zu belegen, die über die herkömmlichen Erfordernisse des regulären juristischen Studiums hinausgreift und ein vertieftes Verständnis der Grundlagen der Rechtsordnung unter Beweis stellt. Das Zertifikat soll insbesondere Chancen in solchen Berufsfeldern eröffnen, in denen vertieftes methodisches und dogmatisches Verständnis und/oder historische Zusatzkenntnisse von besonderem Nutzen sind.

(3) Das Studium zum Erwerb des Zertifikats kann von allen Studierenden des Fachbereichs V absolviert werden.

§ 2 Studienbeginn

Das Zertifikatsstudium kann nach Maßgabe des Lehrangebots jederzeit aufgenommen werden.

§ 3 Studienanforderungen

(1) Das Studium zum Erwerb des Zusatzzertifikats „Studium fundamentale“ umfasst Grundlagenveranstaltungen gem. Abs. 2 und Abs. 3.

(2) Zum Erwerb des Zertifikats müssen die Abschlussklausuren in mindestens 4 der folgenden Grundlagenveranstaltungen mit mindestens „ausreichend“ bestanden werden:

  1. Rechtsphilosophie
  2. Methodenlehre
  3. Römisches Privatrecht
  4. Deutsche Rechtsgeschichte
  5. Verfassungsgeschichte der Neuzeit
  6. Strafrechtsgeschichte
  7. Privatrechtsgeschichte der Neuzeit
  8. Religionsverfassungsrecht
  9. Einführung in das deutsche und europäische Privatrecht

(3) Eine Abschlussklausur kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar mit einer Thematik aus den unter Abs. 2 Nr. 1 bis 9 aufgeführten Gebieten ersetzt werden (Grundlagenseminar). Die erfolgreiche Teilnahme an einem Grundlagenseminar setzt die Einreichung einer schriftlichen Seminararbeit und einen anschließenden mündlichen Seminarvortrag voraus, die insgesamt mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden.

(4) Die Prüfungen nach Abs. 2 und Abs. 3 dürfen beliebig oft wiederholt werden. Zwischen dem Bestehen der ersten und der letzten für den Erwerb des Zertifikats erforderlichen Klausur dürfen nicht mehr als fünf Jahre liegen. Im Sinn des vorigen Satzes gilt die Klausur an dem Tag als bestanden, an dem sie geschrieben wurde. Soweit eine Vorlesung durch die Teilnahme an einem Seminar ersetzt wird, gilt S. 1 sinngemäß; als Tag des Bestehens gilt der Tag des mündlichen Seminarvortrags.

(5) Ein Anspruch auf die Teilnahme an bestimmten Vorlesungen oder Seminaren zum Zweck des Zertifikatserwerbs besteht nicht.

§ 4 Leistungsnachweise und Benotung

Der Erwerb der Leistungsnachweise und die Benotung erfolgt nach der jeweils geltenden Teilstudien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs V.

§ 5 Zertifikat

Das Prüfungsamt des Fachbereichs V stellt auf Antrag das Zertifikat „Studium, fundamentale“ aus. Auf Antrag können die Einzelnoten und eine Gesamtnote aus dem arithmetischen Mittel der Noten der vier besten Prüfungen gemäß § 3 Abs. 2 und Abs. 3 ausgewiesen werden.

§ 6 Schlussbestimmung

Diese Ordnung tritt mit Beginn des Sommersemesters 2019 in Kraft.

Trier, den 14.02.2019

Der Dekan des Fachbereichs V

Prof. Dr. Timo Hebeler