Rechtliche Grundlagen
Im Grundgesetz verbürgt sind das Recht auf Würde, die Freiheit der Person, die Gleichstellung der Geschlechter und die Berufsfreiheit:
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Das Strafgesetzbuch (StGB) benennt diverse Tatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede, Nötigung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, exhibitionistische Handlungen etc.; mit dem §184i hat der Gesetzgeber 2016 auch Sexuelle Belästigung explizit unter Strafe gestellt. Weitere Paragrafen, die zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung beitragen:
- Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
§ 174b Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
§ 174c Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
§ 178 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
§ 183 Exhibitionistische Handlungen
Fassung aufgrund des Fünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 04.11.2016 (BGBl. I S. 2460), in Kraft getreten am 10.11.2016
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die Rechtsgrundlage für Betroffene, um Ansprüche gegen den*die belästigende*n Beschäftigte*n geltend zu machen. Dabei müssen eigene Beweise erbracht und Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bewiesen werden. Es können auch Ansprüche gegen den*die Arbeitgeber*in erhoben werden, wenn diese*r einer bekannt gemachten sexualisierten Belästigung nicht entgegentritt.
Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) sind alle Geschlechter gleichermaßen geschützt. Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§1). Um zu entscheiden, wer Ihnen im Falle eines Übergriffes am besten weiterhelfen kann und welche Rechtsmittel sinnvoll anzuwenden sind, sprechen Sie gerne mit uns. Alle unsere Beratungsstellen stehen unter Schweigepflicht und behandeln Ihren Fall anonym.
Für diese Gespräche, insbesondere aber für eine potentielle strafrechtliche Verfolgung des Übergriffs ist es wichtig, jeden einzelnen Vorfall zu dokumentieren.
Sammeln Sie für sich schon im Vorfeld die Antworten auf die fünf wichtigen Fragen: Was? Wann? Wo? Wer? Wie? So haben Sie bei Bedarf alle Fakten beisammen.