Maßnahmen der Universität Trier zum Schutz vor sexueller Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt

Die Universität Trier setzt sich unmissverständlich für den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeits- und Studienort ein. Zahlreiche Maßnahmen dienen der Prävention von und dem Schutz vor derartigen Vorkommnissen:

  1. Bestellung einer Senatsbeauftragten zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeits- und Studienplatz
  2. Verabschiedung einer Senatsrichtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung, Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz und Studienort Trier
  3. vielfältige Beratungs- und Unterstützungsangebote für Betroffene
  4. themenbezogene Fortbildungen für die Beratenden ebenso wie für Führungskräfte
  5. die Verbesserung der Sicherheit auf dem Campus.

Die Universität Trier stellt sich ihrer Verantwortung als Arbeitgeberin ebenso wie der Verantwortung gegenüber den Studierenden. Sie hat klare Grundsätze zum Umgang mit dem Thema sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Gewalt formuliert:

„Von allen Mitgliedern und sonstigen Angehörigen der Universität, insbesondere aber von Vorgesetzten und Lehrenden, die auf Grund ihrer Funktion besondere Verantwortung gegenüber Dritten tragen, erwartet die Universität Trier ein Verhalten, das zur Schaffung eines Klimas des Vertrauens und der Sicherheit beiträgt und sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Gewalt nicht zulässt.“

und

„Arbeitgeber und Dienstvorgesetzte übernehmen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die Verantwortung für die Sanktionierung sexueller Belästigung, Diskriminierung und Gewalt.“  

Senatsrichtlinie vom 14.11.2016

Weiterführender Link: #MeToo in Science - Was hilft gegen sexuelle Belästigung an Hochschulen? Zum Artikel