Die Hochschulen fördern die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. [...] HochSchG Rheinland-Pfalz § 2 Abs. 3
Unsere Themen sind u.a.
• Gleichstellung im Hochschulrecht (z.B. Personalauswahl- und Berufungsverfahren)
Fördermöglichkeiten für Frauen in der Wissenschaft
• berufliche Entwicklung / Personalentwicklung im Hochschul- und Wissenschaftsbereich
Vereinbarung von Familie mit Studium/Beruf
• Wiedereinstieg nach der Familienphase
• unmittelbare und mittelbare Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts
Persönliche Beratungsgespräche nach vorheriger Terminvereinbarung.
E-Mail: gleichstellunguni-trierde
Tel.: +49 651 201 3196
Ansprechpersonen!
Universität Trier
Abt. V - Personalentwicklung, Gleichstellung und Soziale Vielfalt
- Gleichstellung -
Universitätsring 15, 54296 Trier
Campus I, Drittmittelgebäude Räume 38-40, 48, 51
Tel.: ++49 651 201-3197
Fax: ++49 651 201-3279
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